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Eigentum - Besitz, Besitztum, Besitzrecht, Eigentumsrecht

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Westminster Abbey London Grobritannien: Eine gotische Kirche, die seit mehr als tausend Jahren das politische und kulturelle Zentrum Großbritanniens ist. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0
Westminster Abbey London Grobritannien: Eine gotische Kirche, die seit mehr als tausend Jahren das politische und kulturelle Zentrum Großbritanniens ist. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0

Kurz erklärt, Synonyme und Bedeutungsunterschiede: Eigentum

Eigentum bezeichnet das rechtliche und wirtschaftliche Herrschaftsrecht über eine Sache, ein Vermögen oder eine Immobilie. Es bedeutet, dass eine Person oder eine juristische Einheit das Recht besitzt, über eine Sache frei zu verfügen, sie zu nutzen, zu verkaufen oder zu vererben. Eigentum wird durch das Eigentumsrecht geschützt und kann unterschiedliche Formen annehmen, wie z.B. Privatbesitz, Gemeineigentum oder staatliches Eigentum.

Synonyme für "Eigentum": Besitz, Besitztum, Besitzrecht, Eigentumsrecht

Bedeutungsunterschiede: Eigentum bezeichnet das rechtliche Konzept des Besitzes, das durch Gesetze geschützt ist. Besitz hingegen kann sowohl legalen Besitz als auch tatsächliche Kontrolle über ein Objekt beinhalten, ohne notwendigerweise rechtlichen Anspruch. Besitztum ist ein allgemeinerer Begriff für alles, was jemand besitzt. Besitzrecht und Eigentumsrecht beziehen sich auf die gesetzlichen Rechte und Regelungen, die den Besitz und das Eigentum regeln und schützen.

Weitere Erklärungen, Synonyme und Bedeutungsunterschiede von "Eigentum" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex

Kurz erklärt, Synonyme und Bedeutungsunterschiede: Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, die von einer Person oder einer Familie in Eigenbesitz erworben wurde und somit als Wohneigentum gilt. Eigentumswohnungen bieten den Eigentümern bestimmte Rechte und Freiheiten, während sie gleichzeitig Teil eines größeren Wohnkomplexes oder Gebäudes sind.

Synonyme für "Eigentumswohnung": Wohnungseigentum, Eigentumwohnanlage, Eigentumswohnanlage, Wohnung in Eigenbesitz, Eigentumsappartement

Bedeutungsunterschiede: Eine Eigentumswohnung ist eine einzelne Wohnung in einem größeren Gebäude, die sich im Eigentum einer Person befindet. Wohnungseigentum beschreibt das Konzept des Besitzes einer Wohnung, im Gegensatz zu Mietwohnungen. Eine Eigentumwohnanlage oder Eigentumswohnanlage ist eine Gemeinschaft von Eigentumswohnungen, die gemeinsame Bereiche und Einrichtungen teilen. Wohnung in Eigenbesitz und Eigentumsappartement sind alternative Begriffe, die ebenfalls den individuellen Besitz einer Wohnung betonen.

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