zwischen
[....]
(im
Folgenden als "Auftraggeber" bezeichnet)
und
[....]
(im
Folgenden als "Auftragnehmer" bezeichnet)
wird folgende Vereinbarung getroffen:
1.
Vertragsgegenstand
1.1) Vertragsgegenstand ist die teilweise oder vollständige Auslagerung von DV-Leistungen aus dem Betrieb des Auftraggebers auf den Auftragnehmer.¹ Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsschein näher detaillierten DV-Leistungen zu übernehmen. Der Leistungsumfang, die Übernahme von Datenbeständen und Programmen, der Ort und die Zeit der Leistungserbringung und die Vergütung werden im Leistungsschein detailliert beschrieben.
1.2) Der Auftragnehmer bestimmt die Vorgehensweise, Einzelheiten und
Mittel der Leistungserbringung im Rahmen des Vertragsgegen-
standes
eigenverantwortlich, soweit der Auftraggeber ihm nicht ausdrücklich
fachbezogene Weisungen aufgrund der Aufgabenstellung erteilt.
1.3) Für die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt folgende Rangfolge:
Bei Widersprüchen haben die zuerst genannten Dokumente Vorrang vor den
zuletzt genannten, wobei Lücken durch die jeweils nachrangigen Dokumente
ausgefüllt werden. In der zeitlichen Reihenfolge geht das jüngere Dokument
bei der Auslegung dem älteren Dokument vor.
2. Pflichten des Auftragnehmers
2.1) Bei Auftragsdatenverarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des BDSG durch den Auftragnehmer stellt dieser sicher, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in seiner Sphäre eingehalten werden.
2.2) Der Auftragnehmer wird...