§ 1 Vertragsgegenstand
1) Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber für die im Anhang A aufgeführten Geräte und Anlagen sowie für das vom Auftraggeber auf diesen Geräten und Anlagen installierte Betriebssystem den Wartungsservice für ein monatliches Pauschalentgelt.
2) Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber für die im Anhang B aufgeführten Softwareprodukte die Softwarepflege.
§ 2 Umfang der Hardwarewartung
Die Hardwarewartung umfasst Instandhaltung und Instandsetzung.
1) Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, alle anfallenden Geräteschäden an Werktagen zwischen
[....] Uhr und [....] Uhr zu
beheben.
Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch mutwillige Zerstörung,
Einfluss Dritter oder durch höhere Gewalt entstanden
sind.
2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die
Wartungsarbeiten spätestens am nächsten Werktag nach schriflicher
Störugsmeldung vorzunehmen. Kann eine Störung nicht innerhalb von 24
Stunden seit dem Zeitpunkt der Aufnahme der Reparaturarbeiten beseitigt
werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, die defekte Hardware bzw.
die defekten Teile für die Dauer der Reparatur auszutauschen, um die
Funktionsfähigkeit der Anlage während der Reparaturdauer zu
gewährleisten...