BGB-Bauvertrag
Zwischen
[...],
vertreten durch [....],
- nachfolgend AG genannt, [....], vertretender Architekt -
und
[....],
vertreten durch [....],
- nachfolgend AN genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
1. Vertragsgegenstand:
Der AG überträgt dem AN für das Bauvorhaben in [....] die Ausführung folgender Leistungen: [....]
2. Vertragsgrundlagen:
2.1 Vertragsbestandteile sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Unterlagen in der dort bezeichneten Reihenfolge:
2.1.1 die Bestimmungen dieser Vertragsurkunde und des Verhandlungsprotokolls vom [....]
2.1.2 die Leistungsbeschreibung vom [....] mit Vorbemerkungen und sämtlichen zugehörigen Anlagen, Plänen und Zeichnungen
2.1.3 die anerkannten Regeln der Technik, sämtliche DIN-Normen, alle sonstigen gültigen technischen Vorschriften und Auflagen der in der Bundesrepublik Deutschland allgemein anerkannten Fach-, Sicherheits- und Aufsichtsbehörden sowie Gütegemeinschaften, jeweils in der zum Zeitpunkt der Abnahme der Vertragsleistung geltenden Fassung
2.1.4 das Angebot des AN vom [....]
2.2 Bei Widersprüchen, Unklarheiten und/oder Ungenauigkeiten innerhalb eines oder zwischen den verschiedenen Vertragsbestandteilen, die sich auf Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen beziehen, ist der AN verpflichtet, den AG hierauf schriftlich hinzuweisen.
Bei Widersprüchen innerhalb der in Nr. 2.1.2 genannten Vertragsunterlagen ist jeweils diejenige Ausführung geschuldet, welche sich aus der spezielleren, detaillierteren Darstellung ergibt, gleich ob im Einzelfall die zeichnerische, planerische oder die wörtliche Darstellung in der Leistungsbeschreibung die speziellere und detailliertere ist und ob sie äußerlich in den Vorbemerkungen oder in den Positionen enthalten ist...