Weitere Rechnung 13 Monate nach Schlussrechnung legal? 14.10.08 Hallo, Land: Deutschland, Bundesland: Bayern. Wir haben bei einem Bauvorhaben nach VOB in Bayern verschiedene Gewerke beauftragt, darunter die Lieferung und den Einbau eines Pelletofens, welches der Handwerker pauschal angeboten und wir entsprechend beauftragt haben. Nach diversen Nachbesserungen, die im April 07 beendet waren, erhielten wir im September 07 die (auch so betitelte) Schlussrechnung (ebenfalls lediglich pauschal, ohne Untergliederung in Einzelposten), die wir dann auch bezahlt haben. 13 Monate später erhalten wir jetzt eine weitere Rechnung (ca 25% Aufschlag auf den ursprünglichen Betrag) mit Hinweis auf Zusatzleistungen aus April 2007. Die entsprechenden Arbeiten waren zwar im Rahmen der verschiedenen Vor-Ort-Termine besprochen worden, jedoch wurden wir schon damals nie darauf hingewiesen, dass diese Leistungen mit der Pauschale nicht mehr abgegolten wären; des weiteren war auch in der Schlussrechnung kein Hinweis auf noch offene Posten zu finden. Ist diese Rechnung 13 Monate später rechtlich haltbar? Ist es überhaupt rechtens, nach einer Schlussrechnung eine weitere zu stellen, wenn nicht explizit ein Fehler in der Schlussrechnung vorliegt? Danke für jeden Hinweis! Gruß Wolfii Name: Wolfii http://bau.klimt.org/
Kennwort
Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.