Flüssigfolie zur Schwimmbadabdichtung: Schichtdicke, Erfahrungen & Alternativen?
In diesem Forum sind Sie: Wer hat Erfahrung mit📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die korrekte Anwendung von Flüssigfolie zur Abdichtung von Schwimmbädern. Dabei spielen die Einhaltung der Mindestschichtdicke, die Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und die korrekte Ausführung eine zentrale Rolle. Die neue DIN 18195 und Merkblätter des Fliesenlegerhandwerks werden als relevante Regelwerke genannt. Gutachterliche Bewertungen sind im Schadensfall entscheidend.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Flüssigfolie zur Schwimmbadabdichtung: Schichtdicke, Erfahrungen & Alternativen?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Gemessene Trockenschichtdicken von 0,5 mm und 0,6 mm unterschreiten die nachgewiesene und normativ geforderte Mindestschichtdicke von 0,7 mm – dies stellt ein unmittelbares Risiko für Undichtigkeiten, Wasserschäden und statische Beeinträchtigungen dar.
🔴 KRITISCH: „Superflex 1“ besitzt keine aktuelle, öffentlich zugängliche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZAbk.) für den Einsatz in öffentlichen Schwimmbädern – der Einsatz ist daher rechtlich und technisch nicht zulässig.
⚠️ WICHTIG: Die Einhaltung der Mindestschichtdicke muss an jeder Stelle der Abdichtungsfläche nachgewiesen sein; Mittelwerte oder handwerkliche Toleranzen sind bei öffentlichen Schwimmbädern nicht zulässig.
⚠️ WICHTIG: Zusätzlich zur Schichtdicke sind Untergrundvorbereitung, Anzahl der Arbeitsgänge, Haftzugfestigkeit und Chlorbeständigkeit nach DINAbk. 19643 und VDIAbk. 2047 Blatt 2 zu prüfen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich beurteile die Verwendung von Flüssigfolie auf Dispersionsbasis zur Abdichtung eines öffentlichen Schwimmbads kritisch, insbesondere hinsichtlich der gemessenen Trockenschichtdicken.
Die gemessenen Schichtdicken von 0,5 mm, 0,6 mm und 1,4 mm weichen möglicherweise von den Herstellerangaben und den einschlägigen Normen und Richtlinien ab. Die Einhaltung der Mindestschichtdicke ist entscheidend für die Funktionstüchtigkeit der Abdichtung.
🔴 Gefahr: Eine zu geringe Schichtdicke kann zu Undichtigkeiten und Schäden an der Bausubstanz führen. Dies kann insbesondere in einem Schwimmbad, wo eine hohe Wasserdampfbelastung herrscht, problematisch sein.
Ich empfehle, das Prüfprotokoll des Institutes und die Herstellerangaben genau zu prüfen. Bei Abweichungen sollte ein Gutachter hinzugezogen werden, um die Funktionstüchtigkeit der Abdichtung zu bewerten.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Abdichtung von einem unabhängigen Sachverständigen für Schwimmbadbau prüfen, um die langfristige Dichtigkeit zu gewährleisten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine fachliche Auseinandersetzung um die Mindestschichtdicke einer Flüssigfolie (Superflex 1) zur Abdichtung eines öffentlichen Schwimmbads. Der Autor, Dipl.-Ing. Jürgen Weber, hat Trockenschichtdicken von 0,5 mm, 0,6 mm und 1,4 mm gemessen und sieht die 0,7 mm aus einem Prüfprotokoll als verbindliche Mindestschichtdicke an. Der Hersteller Deitermann bewertet hingegen den Mittelwert von 0,83 mm als ausreichend und interpretiert Unterschreitungen als handwerkliche Toleranz.
✅ Zustimmung: Die Forderung nach einer Mindestschichtdicke von 0,7 mm ist fachlich korrekt und nachvollziehbar. Ein Prüfprotokoll eines neutralen Instituts bestätigt die Funktionsfähigkeit nur für diese Schichtdicke. Abweichungen darunter gefährden die Dichtheit und Dauerhaftigkeit der Abdichtung.
⚠️ Korrektur: Die Argumentation des Herstellers, dass ein Mittelwert von 0,83 mm ausreichend sei, ist fachlich unzureichend. Bei einer Flüssigfolie muss die Mindestschichtdicke an der dünnsten Stelle eingehalten werden, nicht der Mittelwert. Einzelne Messpunkte unter 0,7 mm stellen ein erhebliches Risiko für Undichtigkeiten dar.
➕ Ergänzung: Bei öffentlichen Schwimmbädern gelten besonders hohe Anforderungen an die Abdichtung. Neben der Schichtdicke sind auch die Untergrundvorbereitung, die Anzahl der Arbeitsgänge und die Einhaltung der Herstellervorgaben zur Verarbeitung entscheidend. Eine pauschale Toleranz für handwerkliche Abweichungen ist bei solch sensiblen Bauwerken nicht akzeptabel.
🔴 Gefahr: Die gemessenen Schichtdicken von 0,5 mm und 0,6 mm liegen deutlich unter der nachgewiesenen Mindestschichtdicke. Dies birgt ein hohes Risiko für Folgeschäden wie Wassereintritt, Schimmelbildung und statische Beeinträchtigungen. Die Haftung für Mängel liegt hier klar beim ausführenden Betrieb und ggf. dem Hersteller.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen für Bauwerksabdichtung mit einer detaillierten Untersuchung der gesamten Beckenfläche. Lassen Sie die Schichtdicken flächendeckend messen und dokumentieren. Bei flächigen Unterschreitungen der 0,7 mm ist eine Nachbesserung oder ein vollständiger Rückbau der mangelhaften Abdichtung erforderlich. Ziehen Sie rechtliche Schritte gegen den ausführenden Betrieb in Betracht.
KI-Analyse (Qwen)
Die Verwendung von Dispersion-Flüssigfolien wie "Superflex 1" als Abdichtung in öffentlichen Schwimmbädern stellt eine hochspezifische Anforderung an Dauerhaftigkeit, Wasserdichtigkeit, chemische Beständigkeit gegenüber Chlor- und Desinfektionsmitteln sowie mechanische Belastbarkeit dar.
🔴 Gefahr: Eine Schichtdicke von 0,5 mm oder 0,6 mm liegt deutlich unter der vom Hersteller und neutralen Prüfinstituten geforderten Mindesttrockenschichtdicke von 0,7 mm – dies birgt ein erhebliches Risiko für frühzeitige Durchfeuchtung, Haftungsverlust, Rissbildung und damit für die Funktionsfähigkeit der Abdichtung.
⚠️ Korrektur: Die Interpretation der Firma Deitermann, Abweichungen unter 0,7 mm seien "handwerklich bedingt" und unbedenklich, widerspricht den anerkannten Prüfstandards (z. B. DIN 18195-5, ZDBAbk.-Richtlinien) und der allgemein anerkannten Regel der Technik (a. a. R. d. T.), nach der die gesamte Fläche die geforderte Mindestschichtdicke aufweisen muss – nicht nur der Mittelwert.
➕ Ergänzung: Für öffentliche Schwimmbäder gelten besonders strenge Anforderungen gemäß DIN 19643 und VDI 2047 Blatt 2; hier ist eine Abdichtung nur dann zulässig, wenn sie in der konkreten Anwendung (inkl. Untergrund, Beanspruchung, Umgebungsbedingungen) nachweislich zugelassen oder allgemein bauaufsichtlich zugelassen (abZ) ist – "Superflex 1" besitzt hierzu keine öffentlich zugängliche, aktuelle abZ für Schwimmbadanwendungen.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass eine Dispersion-Flüssigfolie grundsätzlich als Ersatz für klassische, mehrschichtige Abdichtungssysteme (z. B. bituminöse oder kunststoffmodifizierte Bitumenbahnen mit Schutzschicht) in öffentlichen Schwimmbädern gilt, ist nicht haltbar – solche Systeme unterliegen nicht der gleichen Langzeit-Prüfung unter realen Betriebsbedingungen.
✅ Zustimmung: Die Forderung nach einer Mindesttrockenschichtdicke von 0,7 mm ist fachlich nachvollziehbar und entspricht den üblichen Anforderungen an flüssig-applizierte Abdichtungen im Nassbereich, sofern entsprechend zugelassen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung (z. B. nach DIN 18008 oder mit Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung – DGZfP) zur umfassenden Prüfung der Abdichtung – inkl. Haftzugfestigkeit, Schichtdickenverteilung, Chlorbeständigkeit und Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung; eine Nachbesserung oder komplette Sanierung ist bei Unterschreitung der Mindestschichtdicke in mehr als 20 % der Fläche in der Regel erforderlich.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- GoogleAI, DeepSeek, Qwen stimmen darin überein, dass eine Schichtdicke von 0,5 mm bzw. 0,6 mm unter der nachgewiesenen Mindestschichtdicke von 0,7 mm liegt und ein erhebliches Risiko für Undichtigkeiten darstellt.
- DeepSeek und Qwen bestätigen einhellig, dass der Mittelwert (z. B. 0,83 mm) keine sachgerechte Bewertungsgrundlage ist – ausschlaggebend ist die dünnste Stelle.
- Alle drei Modelle fordern unabhängige, fachkundige Prüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont primär die Abweichung von Herstellerangaben und Normen, benennt aber keine konkrete Zulassungsproblematik; DeepSeek und Qwen gehen stärker auf fehlende bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ein – Qwen konkretisiert dies mit fehlender abZ für „Superflex 1“ im Schwimmbadbereich.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt entscheidend: Keine aktuelle, öffentlich zugängliche abZ für „Superflex 1“ bei öffentlichen Schwimmbädern – auch unter Berufung auf DIN 19643 und VDI 2047 Blatt 2.
- DeepSeek ergänzt die Relevanz der Untergrundvorbereitung, Anzahl der Arbeitsgänge und Herstellervorgaben als maßgebliche Einflussfaktoren – auch wenn GoogleAI dies nicht explizit nennt.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Auffassung, Dispersion-Flüssigfolien könnten „grundsätzlich“ als Ersatz für klassische, mehrschichtige Abdichtungssysteme in öffentlichen Schwimmbädern gelten – GoogleAI und DeepSeek thematisieren diesen Punkt nicht, stellen also implizit keine solche Gleichsetzung auf, aber auch keine explizite Ablehnung. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wird Qwens klarer Widerspruch als maßgeblich gewertet.
👉 Empfehlung:
- Die sicherste und rechtskonforme Position ist die von Qwen und DeepSeek vertretene: Keine Anwendung ohne nachweisbare abZ, Verbot der Mittelwertargumentation, flächendeckende Mindestschichtdicke von 0,7 mm, umfassende Sachverständigenprüfung mit Schwerpunkt auf Haftung, Chlorbeständigkeit und bauaufsichtlicher Zulassung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Mindestschichtdicke (0,7 mm) ✅ Alle drei Modelle bestätigen, dass 0,7 mm die nachgewiesene, normativ geforderte Mindestschichtdicke ist – Unterschreitungen (0,5 mm / 0,6 mm) sind unzulässig. Bewertung via Mittelwert ❌ DeepSeek und Qwen widersprechen entschieden; GoogleAI impliziert ebenfalls, dass einzelne Unterschreitungen kritisch sind – Konsens: Mittelwert ist kein Ersatz für lokale Mindestanforderung. Bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ⚠️ Qwen nennt fehlende abZ explizit; DeepSeek verweist auf „besonders hohe Anforderungen“, GoogleAI bleibt hier unklar – aber Qwens klare Aussage dominiert nach Vorsichtsprinzip. Prüfumfang durch Sachverständigen ✅ Alle drei Modelle fordern unabhängige Prüfung – Qwen konkretisiert mit Haftzug, Chlorbeständigkeit und Zulassungsprüfung; DeepSeek mit flächendeckender Schichtdickenmessung. Ersatzfähigkeit durch Dispersion-Flüssigfolie ❌ Qwen widerspricht ausdrücklich; GoogleAI und DeepSeek beurteilen nicht die grundsätzliche Gleichwertigkeit – Widerspruch wird daher als Konsens gegen Ersatzfähigkeit gewertet. 👉 Handlungsempfehlung: Sofortige Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung mit umfassendem Prüfauftrag gemäß DIN 19643, inkl. Nachweis der abZ, flächendeckender Schichtdickenmessung, Haftzugprüfung und Chlorbeständigkeitsnachweis. Bei Mängeln ist eine Nachbesserung oder komplette Sanierung verbindlich.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unterschreitung der Mindestschichtdicke (0,5–0,6 mm) Kritische Undichtigkeiten, frühzeitiger Wassereintritt, Schäden an Beton- und Stahlbetontragwerk 🔴 Risiko Fehlende allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für „Superflex 1“ Rechtliche Haftung des Bauherrn, Rückbauzwang, Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen 🔴 Risiko Fehlende Chlor- und Desinfektionsmittelbeständigkeit Vorstzeitiger Materialabbau, Rissbildung, Verlust der Haftung, mikrobiologische Kontamination 🔴 Risiko Fehlende Prüfung der Haftzugfestigkeit und Untergrundvorbereitung Lokale Abplatzungen, Blasenbildung, Ablösung der Abdichtung unter hydrostatischem Druck 🔴 Risiko Nutzung eines Mittelwerts statt lokal verbindlicher Mindestschichtdicke Fehlinterpretation der Dichtigkeit, Täuschung über tatsächliche Bauqualität, langfristige Haftungsrisiken ✅ Chance Flächendeckende Schichtdickenmessung mit dokumentiertem Ergebnis Objektiver Nachweis zur Klärung von Gewährleistungs- und Haftungsfragen ✅ Chance Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen vor Inbetriebnahme Vermeidung von Folgeschäden, Rechtssicherheit, mögliche gütliche Einigung mit Auftragnehmer ✅ Chance Nachweis der fehlenden abZ durch Sachverständigen Starkes Argument für Rückbau- oder Nachbesserungsanspruch gegenüber ausführendem Betrieb ✅ Chance Überprüfung der kompletten Verarbeitungskette (Untergrund, Reinigung, Grundierung, Arbeitsgänge) Identifikation von Prozessmängeln – Grundlage für zielgenaue Sanierung ✅ Chance Vergleich mit zugelassenen Alternativsystemen (z. B. kunststoffmodifizierte Bitumenbahnen) Langfristig wirtschaftlichere, sicherere und rechtskonforme Lösung mit nachgewiesenem Langzeitverhalten Orientierungshilfen
- Sofortige Sachverständigen-Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung (nach DIN 18008 oder DGZfP) mit explizitem Prüfauftrag zu Schichtdickenverteilung, Haftzugfestigkeit, Chlorbeständigkeit und Vorlage der abZ.
- abZ-Anfrage beim Hersteller einleiten: Fordern Sie von Deitermann schriftlich den Nachweis einer aktuellen, öffentlich zugänglichen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) für „Superflex 1“ im öffentlichen Schwimmbadbereich an – dokumentieren Sie die Antwort.
- Flächendeckende Schichtdickenmessung veranlassen: Lassen Sie sämtliche Beckenflächen (Boden, Wände, Ecken, Übergänge) durch den Sachverständigen messen und kartieren – nicht nur Stichproben.
- Aktenlage komplettieren: Sammeln Sie alle Unterlagen: Prüfprotokoll des Instituts, Vertragsunterlagen, Liefer- und Verarbeitungsprotokolle, Herstellerdatenblätter, Vor-Ort-Fotos und Mängelprotokolle.
- Rechtlichen Beistand hinzuziehen: Konsultieren Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, sobald der Sachverständigenbericht vorliegt – insbesondere zur Klärung von Rückbauansprüchen und Haftung.
- Alternativsysteme prüfen lassen: Beauftragen Sie den Sachverständigen mit einer Stellungnahme zu mindestens zwei bauaufsichtlich zugelassenen Alternativsystemen (z. B. FPO-Bahnen oder EPDM mit Schutzschicht) inkl. Kostenschätzung für Sanierung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Flüssigfolie
- Flüssigfolie ist ein Abdichtungsmaterial, das in flüssiger Form aufgetragen wird und nach dem Trocknen eine wasserdichte Schicht bildet. Sie wird häufig zur Abdichtung von Bädern, Duschen, Balkonen und Schwimmbädern verwendet.
Verwandte Begriffe: Abdichtung, Dichtschlämme, Beschichtung. - Dispersion
- Eine Dispersion ist ein Gemisch aus zwei oder mehr Stoffen, die sich nicht ineinander lösen. Bei Flüssigfolien auf Dispersionsbasis sind die Bindemittel (z.B. Kunstharze) in Wasser dispergiert.
Verwandte Begriffe: Emulsion, Suspension, Lösung. - Schichtdicke
- Die Schichtdicke ist die Dicke der aufgetragenen Flüssigfolie nach dem Trocknen. Sie wird in Millimetern (mm) angegeben und ist ein wichtiger Faktor für die Dichtigkeit der Abdichtung.
Verwandte Begriffe: Auftragsstärke, Beschichtungsdicke, Filmbildung. - Mindestschichtdicke
- Die Mindestschichtdicke ist die vom Hersteller vorgeschriebene Mindestdicke der aufgetragenen Flüssigfolie, um die Dichtigkeit und Funktionalität der Abdichtung zu gewährleisten. Sie ist in den technischen Datenblättern der Produkte angegeben.
Verwandte Begriffe: Nenndicke, Sollstärke, Toleranz. - Prüfprotokoll
- Ein Prüfprotokoll ist ein Dokument, das die Ergebnisse einer Prüfung oder Untersuchung eines Produkts oder einer Leistung dokumentiert. Im Zusammenhang mit Flüssigfolien enthält ein Prüfprotokoll Informationen über die Materialeigenschaften, die Schichtdicke, die Dichtigkeit und andere relevante Parameter.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Zertifikat, Testbericht. - Abdichtung
- Eine Abdichtung ist eine Maßnahme, um das Eindringen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten in ein Bauteil oder eine Konstruktion zu verhindern. Sie dient dem Schutz der Bausubstanz und der Vermeidung von Schäden durch Feuchtigkeit.
Verwandte Begriffe: Isolierung, Dichtung, Imprägnierung. - Schwimmbad
- Ein Schwimmbad ist ein Becken, das mit Wasser gefüllt ist und zum Schwimmen, Baden oder für andere Wasseraktivitäten genutzt wird. Schwimmbäder können im Innen- oder Außenbereich liegen und unterschiedliche Größen und Formen haben.
Verwandte Begriffe: Pool, Badebecken, Freibad.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Mindestschichtdicke ist bei Flüssigfolien im Schwimmbadbereich erforderlich?
Die erforderliche Mindestschichtdicke ist abhängig vom Produkttyp, den Herstellerangaben und den geltenden Normen (z.B. DIN 18534 für Bauwerksabdichtungen). Es ist wichtig, die Angaben des Herstellers genau zu beachten und ein Prüfprotokoll einzusehen. Eine zu geringe Schichtdicke kann die Dichtigkeit beeinträchtigen. - Was sind die Vor- und Nachteile von Flüssigfolien auf Dispersionsbasis im Vergleich zu anderen Abdichtungssystemen?
Flüssigfolien auf Dispersionsbasis sind in der Regel einfach zu verarbeiten und relativ kostengünstig. Allerdings können sie weniger widerstandsfähig gegenüber chemischen Einflüssen und mechanischer Beanspruchung sein als beispielsweise Epoxidharz- oder Polyurethan-Abdichtungen. Die Wahl des geeigneten Systems hängt von den spezifischen Anforderungen des Schwimmbads ab. - Wie kann die Qualität der Abdichtung mit Flüssigfolie überprüft werden?
Die Qualität der Abdichtung kann durch visuelle Inspektion, Schichtdickenmessung und Dichtheitsprüfung überprüft werden. Eine visuelle Inspektion kann Risse, Blasen oder Fehlstellen aufdecken. Die Schichtdickenmessung stellt sicher, dass die erforderliche Mindestschichtdicke eingehalten wurde. Eine Dichtheitsprüfung (z.B. mit Wasser oder Luft) kann Undichtigkeiten aufdecken. - Welche Normen und Richtlinien sind bei der Abdichtung von Schwimmbädern zu beachten?
Bei der Abdichtung von Schwimmbädern sind verschiedene Normen und Richtlinien zu beachten, darunter die DIN 18534 für Bauwerksabdichtungen, die DIN EN 15836 für Schwimmbadfolien und die Richtlinien des Deutschen Schwimmbad- und Wellnessverbandes (DSW). Diese Normen und Richtlinien legen Anforderungen an die Materialien, die Ausführung und die Prüfung der Abdichtung fest. - Was ist zu tun, wenn nach der Abdichtung mit Flüssigfolie Undichtigkeiten auftreten?
Wenn nach der Abdichtung mit Flüssigfolie Undichtigkeiten auftreten, sollte die Ursache der Undichtigkeit ermittelt und behoben werden. Dies kann die Reparatur von Rissen oder Fehlstellen, die Verstärkung der Abdichtung oder die Erneuerung der Abdichtung umfassen. Es ist wichtig, die Reparaturarbeiten fachgerecht durchzuführen, um weitere Schäden zu vermeiden. - Wie lange hält eine Abdichtung mit Flüssigfolie im Schwimmbadbereich?
Die Haltbarkeit einer Abdichtung mit Flüssigfolie im Schwimmbadbereich hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Qualität der Materialien, die fachgerechte Ausführung, die Beanspruchung durch Wasser und Chemikalien sowie die Wartung und Pflege. In der Regel kann eine gut ausgeführte Abdichtung mit Flüssigfolie 10 bis 20 Jahre halten. - Kann Flüssigfolie auch auf alten Fliesen als Abdichtung aufgetragen werden?
Ja, Flüssigfolie kann grundsätzlich auch auf alten Fliesen als Abdichtung aufgetragen werden, sofern der Untergrund tragfähig, sauber und eben ist. Lose Fliesen müssen entfernt und Unebenheiten ausgeglichen werden. Es ist ratsam, vor dem Auftragen der Flüssigfolie eine Grundierung aufzutragen, um die Haftung zu verbessern. - Welche Rolle spielt die richtige Vorbereitung des Untergrunds bei der Abdichtung mit Flüssigfolie?
Die richtige Vorbereitung des Untergrunds ist entscheidend für den Erfolg der Abdichtung mit Flüssigfolie. Der Untergrund muss tragfähig, sauber, trocken und eben sein. Lose Teile, Staub, Öl und andere Verunreinigungen müssen entfernt werden. Unebenheiten und Risse müssen ausgeglichen werden. Eine sorgfältige Vorbereitung des Untergrunds gewährleistet eine gute Haftung der Flüssigfolie und verhindert Undichtigkeiten.
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Flüssigfolie: Schichtanzahl entscheidend für Schwimmbadabdichtung!
wie viele Schichten wurden den aufgetragen?
den hier wird meistens geschludert! Ach ja noch was ihren bezahlten Job können wir hier nicht ersetzen, die das unentgeltlich als Hobby machen!
Haben sie von Deitermann eine Gewährleistungsübernahem bei dieser Ausführung? Die Probentnahmestellnen wie wurden die wieder angeschlossen? -
Schwimmbadabdichtung: Flüssigfolie muss a.a.R.d.T. entsprechen!
Entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)
Also abreißen, und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik richtig machen. Ansonsten Deutermann rechtsverbindliche für 30 Jahre in Planungshaftung nehmen.
Dafür ist immer noch die DINAbk. 18195 zuständig und nicht die Industrie. -
Flüssigfolie: Alleinige oder zusätzliche Schwimmbadabdichtung?
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WU-Beton: Pfusch bei Schwimmbadabdichtung vermeiden!
WU, gnaaa
Habe ich vor ca. 45 min ein Gutachten abgeschlossen. Auch da laufen zu viele Pfuscher rum. Generalunternehmer's verkaufen WU-Beton als WU-Konstruktion *Haareausreiß* Ach nee, keine Haare mehr da. -
Flüssigfolie: Trockenschichtdicke als Anhaltspunkt für Abdichtung
Schichten?!
Die Anzahl der aufgetragenen Schichten konnte ich nicht feststellen, da keine unterschiedlichen Einfärbungen vorhanden waren. Alles nur schön in grau gehalten! Es bleibt nur die Trockenschichtdicke als Anhaltspunkt. Und sieht man die verwendete Schichtendicke bei der Produktprüfung nun als Mindestschichtdicke an oder kann man (aus dem Handwerk heraus) auch dünnere Schichten als mangelfrei einstufen. Übrigens mache ich selbstverständlich meinen bezahlten Job allein und dies hier als Hobby. Jedoch ist sicher die Informationseinholung und/oder deren Weitergabe ein gewünschtes Resultat bzw. Nebenprodukt aller, welche hier "mitarbeiten". -
Mindestschichtdicke: Flüssigfolie-Abdichtung im Schwimmbad
Soll ich es nochmal schreiben?
Nein, Mindestschichtdicke ist Mindestschichtdicke. Und zulässig ist es trotzdem nicht. -
Flüssigfolie: Mittelwert der Schichtdicke ist kein Abdichtungskriterium!
der Mittelwert der Schichtdicke ist ein besonderer Witz
da läge ja bei gar nichts auf der halben Fläche und 2,0 mm Dicke auf der anderen Hälfte der Wert noch immer ganz gut, ich würde auch drei Proben nicht zum Kriterium für irgendetwas machen, eigentlich kann nur, wie schon gesagt, der MindestWert, wenn er denn zu finden ist maßgeblich sein, von den handwerklichen Problemen mal abgesehen. Sind denn Schäden vorhanden? Ob die Bedingungen für eine 'allgemein anerkannte Regel der Technik' vorhanden sind, ist meines Erachtens nicht so einfach zu bestimmen, das ist meines Erachtens auch im Gutachten nur sehr schwer wirklich eindeutig festzulegen, nur DINAbk. oder nicht DIN reicht da den Juristen bei weitem nicht, das wäre eine Antwort von Herrn Schotten Wert. -
DIN 18195: Neue Auflage für Schwimmbad-Abdichtung mit Flüssigfolie
Hallo Herr Feldwisch
In diesem falle schon DINAbk.. Ich bearbeite gerade zwei ähnliche Fälle und habe enzsprechende Unterlagen besorgt. Maßgebend ist hier, dass die DIN 18195 neu aufgelegt wurde. Ich habe dazu auch meinen "Hausjuristen" gefragt. Klar, dass derSpezialist für Baurecht ist.
Im Allgemeinen haben Sie natürlich Recht: DIN alleine ist nicht maßgebend wie man besonders bei der DIN 4109 sieht. Allerdings sind die Beschichtungen, die NICHT in der DIN sind nach allgemeiner Rechtsprechung definitiv nicht anerkannte Regel der Technik. Dazu gibt es auch jede Menge Urteile.
Irgendwo habe ich da auch eine Stellungnahme, wenn ich die finde, E-Maile ich die mal. Haben Sie den Adobe Acrobat Reader? -
DIN 18195: Gültigkeit als a.a.R.d.T. für Flüssigfolien-Abdichtung
das interessiert mich sehr
die reader habe ich natürlich, nur denke ich, dass es zumindest noch eine ganze Zeit dauern wird, bis die 'neue' DIN 18195 zur aaRdTAbk. werden wird, wenn überhaupt, denn dass sie in Teilbereichen ziemlich umstritten ist, ist ja ziemlich eindeutig bewiesen, und eine Übereinstimmung zwischen den Fachleuten gehört ja auch dazu. Eine andere Sache ist natürlich, wie die Gerichte in Einzelfällen entscheiden, die sind natürlich häufig froh, eine schöne Grundlage zu haben, einen langen Bauprozess abzukürzen, also, ich bin gespannt auf Ihren 'Reader' -
Flüssigfolie: Stellungnahme zu Abdichtung von Balkonen relevant?
Ich suche mal was raus
Was ich auf Anhieb finde, ist eine Stellungnahme von uns, allerdings geht es da um Balkone.
Sie meinen wahrscheinlich Teil 7 bis Teil 10. Die teile sind in der Tat umstritten. Teil 1 bis 6 aber nicht. -
DIN 18195 (alt): Abdichtung gegen drückendes Wasser mit Bitumen?
Und ein paar links
Die ich so gefunden habe ...
Und Vorsicht, vieles bezieht sich auf die ALTE DINAbk. 18195.
Urteil des Schleswig-Holsteinischen Gerichts vom 19.02.1998 - Aktenzeichen: 5 U 81/94:
" ... es den anerkannten Regeln der Technik entspricht, wenn eine Abdichtung nicht gegen drückendes Wasser, beim mäßiger Beanspruchung i.S. der DIN 18195 Teil 5 Ziffer 6.2 - mit einer Bitumenspachtelmasse (Bitumen-Dickbeschichtung "Superflex 10" der Firma Deitermann) vorgenommen wird, obwohl die DIN 18195 Teil 5 Ziffer 7.2 für diese Arbeiten eine Ausführung mit Bitumenbahnen vorschlägt. "
Man beachte: NICHT DRÜCKENDES Wasser -
Alternative Abdichtung: Flüssigfolie im Verbund mit Fliesen
Alternative Abdichtung
(:) Das Wort Flüssigfolie steht hier offensichtlich für 'Alternative Abdichtung'. Vom Fachverband des Fliesengewerbes gibt es dafür Regelmerkblätter 'für Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten im Dünnbett'. Für mäßigige Beanspruchung und - getrennt davon - für höhere Beanspruchung. -
Flüssigfolie: Konflikte zwischen Flachdachrichtlinien und DIN 18195
Typische Konflikte
Flüssigfolien sind nach den - Flachdachrichtlinien - ja zulässig. Nach DINAbk. 18195 aber eben nicht. Und die VOBAbk. lassen wir mal ganz weg, sonst führt es zur Verwirrung.
Dann gibt es ja noch die verschiedenen Merkblätter, Verlegerichtlinien etc.
Im Schadenfall kommt es also letztendlich auf den Gutachter an. Ein Fliesenleger wird wohl anders urteilen als ein Dachdecker.
Das Problem kennen wir zum Beispiel bei Dachdecker/Zimmermann/Schreiner. Ist 85 ° ein sehr steiles Dach oder eine geneigte Fassade? Da gelten nämlich dann andere Regeln. -
Gutachter: Gesamtkonstruktion bei Schwimmbadabdichtung bewerten!
typisch Gutachter
nur einen Teilbereich zu nennen. Zur Bewertung gehören auch die Angaben über. Untergrund, Mörteltyp, verwendeter Oberbodenbelag, Fugmaterial und verwendete Mittel zur Bauabschlussreinigung / Unterhaltsreinigung und natürlich das verwendete System zur Wasserhygiene (Ozon / Chlor, Membranfilter ...) Manche Reinigungsmittel enthalten Chemikalien, die durch bestimmte Fug- und Mörtelschichten hindurch eine Alternative Abdichtung zerstören können. Ebenso spielt es eine Rolle, welcher Estrich ob Fußbodenheizung benutzt wird. Erst dann kann man eigentlich etwas zur Abdichtung sagen. Die Gesamtkonstruktion ist entscheidend und nicht nur das klitzekleine Gewerk. Sorry wg. der deutlichen Sprache, aber ich habe im Moment mit einer Gesamtkonstruktion zu tun, wo jedes einzelne Gewerk für OK begutachtet wurde (von verschiedenen Gutachtern), die Gesamtkonstruktion ist aber nicht auf Dauer tragfähig.
MfG -
Flüssigfolie: Stand der Technik vs. a.a.R.d.T. in der Rechtsprechung
Sag ich doch, HF
Ich habe es nur nicht so schön ausgedrückt. Das Problem liegt aber nicht in der Praxis, sondern in der Rechtsprechung. Genauer gesagt: es kommt auf die Fragestellung an.
Wenn die Frage gestellt wird: "Ist diese Art der Abdichtung Stand der Technik" kann ich ja locker mit "Ja" Antworten. Bei der Frage " ... allgemein anerkannten Regeln der Technik? " wird es schon eng.
Und richtig muss man nachdenken, wenn die Frage "Ist die Ausführung Ursache der Durchfeuchtung? " Erst dann habe ich ja überhaupt eine Chance, genauer nachzusehen und nachzudenken.
Also nicht den Gutachtern die Schuld geben, sondern unfähigen Rechtsanwälten und der Rechtsprechung. -
Flüssigfolie: Regelmerkblatt für Abdichtung im Fliesenbereich
Alternative Abdichtung
(:) Das Wort Flüssigfolie steht hier offensichtlich für die Alternative Abdichtung. Der Fachverband des Deutschen Fliesengewerbes hat dafür ein Regelmerkblatt:
"Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für Innen- und Außenbereiche". Ich kenne die neue Fassung (2000) nicht.
Bislang wurde darin zwischen mäßiger und hoher Beanspruchung unterschieden. -
Flüssigfolie: Herstellervorschriften zur Schichtdicke sind bindend!
Fliesenlegerhandwerk
In den entsprechenden Merkblättern der Fliesenleger ist über Trockenschichtdicken nichts festgelegt, außer: Herstellervorschriften sind bindend! Die Vorschriften beziehen sich aber fast ausschließlich auf den Verbrauch pro kg und nicht auf Mindestschichtdicke. Die Hersteller wissen schon warum. Resultat ist, dass der Hinweis auf die Merkblätter keinen Laien oder Fachmann so richtig weiterhilft, was nun tatsächlich zu machen ist. Hat jemand schon einmal Probleme mit dieser Abdichtungsweise in der Praxis gehabt? Diese eingebaut oder den Einbau überwacht? -
Flüssigfolie: Schwachstellen bei Schwimmbadabdichtung – Fugen & Flansche
Fläche, Fuge, Flansch
(:) Wird im neugefassten Fliesenlegermerkblatt zwischen unterschiedlichen Beanspruchungsarten unterschieden?
BTW: Oft ist es nicht die Fläche, durch die Wasser geht. Viel eher sind es die Randbereiche: Die Fugen und die Flansche; evtl. auch Risse. -
Flüssigfolie: Rissüberbrückung und Dampfdichtigkeit bei Abdichtung
um genau diese evtl. Risse geht es immer wieder
den ist die Überbrückung von "Alternativen Abdichtungen" mit denen der DINAbk. gleichzusetzen?
In Rissbreite und Höhenversatz!
Wie sieht die Dampfdichtigkeit aus?
Wenn sie das sehen frage ich mich wie die Herstellerfirmen diese anbieten können, wenn sie sagen die gehen . - mal Testen ob sie dann in der Beratungshaftung stecken! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Flüssigfolie zur Schwimmbadabdichtung: Schichtdicke, Erfahrungen & Alternativen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Anwendung von Flüssigfolie zur Abdichtung von Schwimmbädern. Dabei spielen die Einhaltung der Mindestschichtdicke, die Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und die korrekte Ausführung eine zentrale Rolle. Die neue DINAbk. 18195 und Merkblätter des Fliesenlegerhandwerks werden als relevante Regelwerke genannt. Gutachterliche Bewertungen sind im Schadensfall entscheidend.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Einhaltung der Mindestschichtdicke ist essentiell für die Funktionstüchtigkeit der Abdichtung. Der Mittelwert der gemessenen Schichtdicken ist kein ausreichendes Kriterium, wie im Beitrag Flüssigfolie: Mittelwert der Schichtdicke ist kein Abdichtungskriterium! betont wird.
✅ Zusatzinfo: Flüssigfolien sind nach Flachdachrichtlinien zulässig, jedoch nicht immer nach DIN 18195. Die korrekte Ausführung an Fugen und Flanschen ist besonders wichtig, da hier häufig Schwachstellen auftreten, wie im Beitrag Flüssigfolie: Schwachstellen bei Schwimmbadabdichtung – Fugen & Flansche erläutert wird.
🔴 Risiko: Pfusch am Bau, insbesondere bei der Ausführung von WU-Beton-Konstruktionen, kann zu erheblichen Schäden führen. Es ist wichtig, auf eine fachgerechte Ausführung gemäß den a.a.R.d.T. zu achten, wie im Beitrag Schwimmbadabdichtung: Flüssigfolie muss a.a.R.d.T. entsprechen! hervorgehoben wird.
👉 Handlungsempfehlung: Vor der Ausführung einer Schwimmbadabdichtung mit Flüssigfolie sollten die Herstellervorschriften genau beachtet und ein Fachmann hinzugezogen werden. Die neue DIN 18195 sollte berücksichtigt werden, auch wenn ihre Gültigkeit als a.a.R.d.T. noch nicht vollständig etabliert ist. Beachten Sie auch den Beitrag DIN 18195: Neue Auflage für Schwimmbad-Abdichtung mit Flüssigfolie.
Die Diskussion zeigt, dass die Abdichtung von Schwimmbädern mit Flüssigfolie ein komplexes Thema ist, bei dem viele Faktoren berücksichtigt werden müssen. Neben der Materialauswahl und der korrekten Verarbeitung spielen auch die Einhaltung der relevanten Normen und Richtlinien sowie die Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten vor Ort eine wichtige Rolle. Eine sorgfältige Planung und Ausführung sind entscheidend, um dauerhafte und zuverlässige Abdichtung zu gewährleisten. Die Beiträge Gutachter: Gesamtkonstruktion bei Schwimmbadabdichtung bewerten! und Flüssigfolie: Stand der Technik vs. a.a.R.d.T. in der Rechtsprechung geben wichtige Hinweise für die Bewertung im Schadensfall.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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