Höhe einer Gewährleistungsrückstellung 23.01.07 Gibt es eine Faustformel für Gewährleistung zu bildende Rückstellung? Hintergrund ist der folgende: Unser Bauträger (ansässig in Köln) hat Insolvenz angemeldet, das Verfahren ist eröffnet. Neben verschiedener kleinerer Mängel haben wir noch 4 Jahre Gewährleistung als Forderung offen. Die Idee ist nun die vom Bauträger gebildete Rückstellung als Forderung anzumelden. Da in Urteilen eine Bandbreite von 0,5%-5% als akzeptable Rückstellung angegeben ist, wäre meine Frage, was hier tatsächlich ein üblicher Wert ist. Gibt es diesbezüglich Erfahrungen? Name: Randolf
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