Bauleistungsversicherung bei Totalschaden 06.07.06 Liebes Forum, ich baue selbst als Bauherr und vergebe Einzelgewerke, so auch den Rohbau. Die Baupläne wurden im Rahmen eines Freundschaftsdienstes erstellt, wobei jedoch ein Statiker dann offiziell beauftragt wurde und seine Unterschrift gesetzt hat. Die Baugenehmigung liegt vor und ich möchte zumindest wissen, was passiert, wenn jetzt aufgrund von Problemen mit dem Fundament oder dem Mauerwerk ein Riesenschaden (z.B. Einsturz) entsteht, ob die Bauleistungsversicherung dann auch einen 6stelligen Schaden ersetzt. Es heißt ja grundsätzlich "Folgeschäden von Konstruktionsfehlern, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker sind mitversichert". Die Rohbauer in Regress zu nehmen für Pfusch, soll nicht Teil dieser Frage sein. Es geht um Unvorhersehbares bzw. Fehler in den Plänen. Ich hoffe, mein Anliegen ist verständlich geworden. Danke für jeden Beitrag. Gruß Name: Richard
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