zu 107: Zwangsbeiträge BG Bau 30.12.07 das Aktenzeichen zum Berufungsurteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 05.12.2006 lautet: L 17 166/04. Vorinstanz: Sozialgericht Nürnberg, Az. S 15 U 120/03, Urteil vom 09.03.2004. Revisionsinstanz (Nichtzulassungsbeschwerde): Bundessozialgericht, Az. B 2 U 77/7, Beschluss vom 21.05.2007. ach noch was: Mein Rechtsanwalt, der selbst in den letzten Jahren gebaut hatte, forderte aufgrund dieses Urteils seine bereits gezahlten Beiträge für seine privaten Bauhelfer (zwei Brüder) zurück. Die BG hat Ihm diese Beiträge (rund 600 Euro) jetzt zurückerstattet.
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