Kontenblattüberzahlung / Bürgschaft 06.11.07 Ist eine Kontenblattüberzahlung, die sich mängelbedingt erst später ergeben hat, durch eine Baubürgschaft gedeckt und kann von dort zurückgefordert werden? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt es dafür? Der Handwerker verweigert die Anerkennung. Name: Joachim Muenker
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