Wer haftet vor Hausübergabe für Schäden am Haus ? 11.09.07 Hallo wer haftet wenn bei Bau über Bauträger vor Hausübergabe der Keller unter Wasser steht anbei ein kleiner Teil unseres Vertrages mit dem Bauträger : die einzelnen Teile des Bauvertrages gelten in nachstehender Reihenfolge: 1.der vorliegende Bauvertrag 2.die textliche Darstellung des Leistungsumfangs 3.die zeichnerische Darstellung des Leistungsumfanges 4.VOB Teil B 5.BGB wir haben natürlich eine Bauversicherung abgeschlossen, allerdings hat der Bauträger schon mehrmals die falschen Rechnungen abgeliefert und dadurch verzögert sich die Zahlung. wir haben in Baden Württenberg gebaut ! Der Bauträger hatte keine Vorkerhrungen getroffen zwecks Wassereinbruch es geschah erst was als das Wasser schon im Keller stand ca. 20 cm. Name: Alexander Huchler E-Mail-Adresse anzeigen
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