Suchefunktion BAU.DE Forum Bauversicherung 100: Wer haftet vor Hausübergabe für Schäden am Haus ?

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Wer haftet vor Hausübergabe für Schäden am Haus ? 11.09.07
Hallo wer haftet wenn bei Bau über Bauträger vor Hausübergabe der Keller unter Wasser steht anbei ein kleiner Teil unseres Vertrages mit dem Bauträger :
die einzelnen Teile des Bauvertrages gelten in nachstehender Reihenfolge:
1.der vorliegende Bauvertrag
2.die textliche Darstellung des Leistungsumfangs
3.die zeichnerische Darstellung des Leistungsumfanges
4.VOB Teil B
5.BGB
wir haben natürlich eine Bauversicherung abgeschlossen, allerdings hat der Bauträger schon mehrmals die falschen Rechnungen abgeliefert und dadurch verzögert sich die Zahlung.
wir haben in Baden Württenberg gebaut !
Der Bauträger hatte keine Vorkerhrungen getroffen zwecks Wassereinbruch es geschah erst was als das Wasser schon im Keller stand ca. 20 cm.
Name: Alexander Huchler   E-Mail-Adresse anzeigen  

  1. Dazu gibt es doch dann 12.09.07
    eine förmliche Abnahme mit Protokoll etc.
    Und da liegt es nun an Ihnen bzw. ggf. einem unbhängen Bau"leiter" diese Mängel korrekt zu reklamieren, damit der BT "nachbessern" kann.
    Daher ist das Geld in einen auf Ihrer Seite stehenen Bauleiter sicher gut angelegt.
    Zu VOB wäre noch zu erwähnen, ob diese auch rechtlich wirksam eingebunden wurde (z.B. ob Ihnen ein Exemplar der VOB ausgehändigt wurde).
    Aber das wäre dann schon wieder Rechtsberatung, die ich nicht darf.
    Name: kho  

  2. Hausübergabe 12.09.07
    hat noch nicht stattgefunden. Damit gehört das Haus bei einer Bauträgermaßnahme (wenn es denn wirklich eine ist = Grundstück und zu errichtendes Haus wurden gemeinsam vom BT an Sie verkauft)noch nicht Ihnen, sondern noch dem Bauträger.
    Bei Abnahme hat der es Ihnen in mängelfreiem Zustand zu übergeben.
    VOB dürfte nicht rechtswirksam vereinbart sein, da auch BGB als Vertragsgrundlage angegeben ist. Bei dieser Konstellation könnte sich der BT die jeweils günstigere Version aus VOB o. BGB aussuchen. Geht nicht. Keine Rechtsberatung/Anwalt fragen.
    Was sagt denn der BT ?
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. Danke und Antwort 12.09.07
    Haus ist mittlerweile übergeben,
    allerdings ist die Schlusszahlung noch offen da noch nciht alle Arbeiten erledigt wurden.
    Uns wurde keine Ausgabe der VOB übergeben, was bedeutet das nun ?
    Das Grundstück wurde nicht vom " Bauträger" gekauft sondern extra!
    Was bedeutet das nun wieder für uns ? Achja wir haben die Mehrwertsteuererhöhung voll getragen, das heisst Doch mir müssen eine Abschlussrechnung über die Komplette Summe bekommen ?
    "Bauträger" drängt auf das Geld, Versicherung zahlt natürlich erst wen nwir die richtigen Rechnungen bekommen und keine Falschen die nicht mit dme Schaden übereinstimmen !
    Vielen Dank auch schon mal für eure Hinweise !
    Name: Alexander Huchler   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. Erst 12.09.07
    mal bauen Sie nicht mit Bauträger, sondern (wenn Planung mitgeliefert wurde) mit einem Generalübernehmer.
    Natürlich müssen Sie eine Schlussrechnung erhalten, in der auch die höhere MwSt berücksichtigt ist.
    .
    Welche Versicherung soll da zahlen?
    Wenn das Wasser nicht über Rohrbruch kam, müsste das schon eine Elementarschadenversicherung sein. Gibts die?
    .
    Wurden die Wasserschäden bei Abnahme bemängelt?
    Was wurde zur Mängelbeseitigung vereinbart?
    .
    Wenn VOB bei Vertragsabschluss nicht nachweisbar übergeben wurde, gilt diese als nicht vereinbart.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. Elementarversicherung ist/war auch vorhanden 12.09.07
    Der Wasserschaden wurde bemängelt , bei Einzug konnten wir den Keller nicht nutzen da, die Trocknungsgeräte für 3 Wochen im Keller standen.
    VOB wurde nicht übergeben, Versicherung hat mittlerweile einen Teil bezahlt das Geld halte ich derzeit aber zurück da es anderweitig noch Unklarheiten gibt die mein Geld kosteten, Humus wurde abgefahren musste Humus kommen lassen etc.
    In diesem Fall Bau nach BGB das bedeutet für mich was ?
    Name: Alexander Huchler   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. Da der Bau 12.09.07
    schon steht im wesentlichen = Dauer Gewährleistung 5 Jahre (statt 4 wie n. VOB).
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  7. an Herrn Peters 12.09.07
    die 5 Jahre gelten dann ab Stellung der Schlussrechnung wenn ich das richtig gelesen habe ?
    Name: Alexander Huchler   E-Mail-Adresse anzeigen  

  8. Beginn 12.09.07
    = Datum der Abnahme.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  9. was ist mit den Arbeiten die erst nach der Abnahme abgeschlossen wurden 12.09.07
    Hallo Herr Peters,
    was ist mit den Arbeiten die erst nach dem Abnahmearbeiten abgeschlossen wurden bzw noch in Arbeit sind hier in erster Linie die Rigole ?
    Haben sie evt einen Link zum informieren ??
    Name: Alexander Huchler   E-Mail-Adresse anzeigen  

  10. Die werden 12.09.07
    ja im Protokoll als noch fehlende Arbeiten vermerkt sein.
    nach Erledigung der fehlenden Arbeiten = Abnahme dieser Teilgewerke
    Für Teilgewerke die abgenommen wurden, bei denen aber Mängelbeseitigung im Protokoll vereinbart wurde läuft die Gewährleistung schon.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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