Suchefunktion BAU.DE Forum Tiefbau und Spezialtiefbau 1716: Erschlossenes Grundstück gekauft; aber Kanal defekt; Wer muss zahlen?

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Erschlossenes Grundstück gekauft; aber Kanal defekt; Wer muss zahlen? 12.09.08
Hallo zusammen,
ich habe da ein spezielles Problem. Ich habe in Fürth, Bayern ein voll erschlossenes Grundstück über einen Makler gekauft. (Baulücke)
Wir haben jetzt mit dem Bau begonnen und unser Bauträger hat jetzt festgestellt daß der Kanal zu unserem Grundstück kaputt ist und neu gemacht werden muss. Das ganze betrifft den Kanal außerhalb unseres Grundstückes, also öffentlicher Grund. Der Bauträger möchte uns jetzt diese Kosten in Rechnung stellen. Darf er das? Ich bin bisher davon ausgegangen daß alles was außerhalb unseres Grundstückes ist die Gemeinde zu tragen hat...
Was habe ich jetzt für Möglichkeiten, da ich nicht gewillt bin die 5000 Euro zu bezahlen...
Danke und Gruß
Sebastian
Name: Sebastian  

  1. Dann schauen Sie mal bitte in der 12.09.08
    gültigen Abwassersatzung Ihrer Gemeinde, was bezüglich Kanal gilt.
    Gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten.
    1. Der Kanal (und damit Unterhalt/Reparatur) gehört BIS zur Grundstücksgrenze der Gemeinde. Dann ist das ab der Grundstücksgrenze das Problem der Gemeinde und Sie zahlen nur den Teil auf Ihrem Grundstück.
    ODER
    2. Der Kanal (und damit Unterhalt/Reparatur) gehört bis zum Anschluss an Hauptkanal (meist Straßenmitte) IHNEN, wobei es hier eher so ist, dass der Kanal zwar der Gemeinde gehört bis zur Ihrer Grundstücksgrenze, Sie aber trotzdem den Unterhalt bis Straßenmitte Sie machen müssen. Und Sie zahlen alle.
    Hinweis: Früher war es wohl üblich, das bis Grundstücksgrenze, also alles was in der öffentlichen Verkehrsfläche liegt die Gemeinde unterhalten hat.
    So wie es aber aussieht, stellen viele Gemeinden die Satzung nach und nach so um, dass der komplette Kanal von Ihnen bezahlt werden muss. Pech wenn dann der Kanal in der öffentlichen Verkehrsfläche kaputt geht. Sind zwar meist nur 2-3m aber kostet halt auch.
    Daher bite prüfen was bei Ihnen (noch) gilt, ggf. Rechtsberatung, ggf. gilt Bestandschutz etc.
    Ggf. auch Prüfen, ob Makler hier einen versteckten Mangel hatte.
    Da es hier um Rechtsfragen geht, keine Rechtsberatung, nur Laie. (hatte dieses Thema bei Erschließungskosten, bei uns galt noch die alte Regelung, Tiefbauer wollte aber alles abrechnen, hab dann den Teil in der öffentlichen Verkehrsfläche die Gemeinde zahlen lassen).
    Name: kho  
 

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