Hydropol, so legt man heute Mauern trocken!
Wegerech - viele Fragen 03.10.08 Hallo! Hoffentlich könnt Ihr mir helfen. Meine Mutter hat mir mein Elternhaus überschrieben. Um zu unserem Haus ran zu fahren brauchen wir einen Weg, der über Nachbars Grundstück verläuft. Das Haus ist Baujahr 50 und im Grundbuch ist ein "allgemeines Wegerecht" (altes DDR-Recht) eingetragen. Das schon seit dem Jahr 1950.Ansonsten ist nichts weiter über Breite, Kosten ect. eingetragen. Wir nutzen den Weg 2-3 mal im Monat, wenn wir sehr schwer zu tragen haben. Ansonsten Parken wir weiter weg. Nun macht der Nachbar (Eigentümer) ärger. 1.Erst hieß es wir dürfen nur mit der Schubkarre den Weg benutzen. Ich denke das ist absoluter Blödsinn. 2.Dann haben wir das Gefühl, daß der Weg immer schmaler wird. Haben schon echt Probleme mit dem Auto lang zu fahren. Wie Breit muß der Weg sein? 3. Jetzt will er, daß wir nur zu bestimmten Zeiten fahren dürfen oder am besten noch eine Durchfahrt bei ihm anmelden. 4. Was kann er an Kosten von uns verlangen? Wir nutzen den Weg sehr selten und gar nicht regelmäßig. Am liebsten hätte er es, wenn wir auf den Weg verzichten. Aber das geht ja gar nicht. Ich weiß auch den Grund. Er will das Haus in den nächsten Jahren verkaufen und das schmälert natürlich seinen Gewinn. Viele Grüße Claudia
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