Gewährleistungsprobleme am Bau: Was tun bei Mängeln, Eigenleistung & Firmeninsolvenz?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Bei Gewährleistungsproblemen am Bau sind die korrekte Planung und Ausführung der Abdichtung entscheidend. Die Einhaltung der DIN 18195 ist unerlässlich, insbesondere bei der Bestimmung des Lastfalls. Bei unklarem Lastfall muss der höchste Lastfall (Grundwasser bis OK Gelände) angenommen werden. KMB (kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung) ist nicht immer die Regel der Technik, besonders bei Eintauchtiefen über 3m oder drückendem Wasser.

⚠️ Wichtig/Achtung · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Gewährleistungsprobleme am Bau: Was tun bei Mängeln, Eigenleistung & Firmeninsolvenz?

@Herr Bachmann:
1. Lastfall ist vorerst uninteressant
2. auch der Hinweis auf einen Werkvertrag läuft ins Leere und hat mit der Frage nichts zu tun
@Fragestellerin:
Sie merken an, dass,
a) "Nun soll dies aber nicht mehr in Eigenregie geschehen, wir möchten eine Baufirma damit beauftragen. "
b) "Viele schauen sich die Situation an und geben zu verstehen, dass es grundsätzlich möglich ist, ABER EINE Garantie KÖNNEN WIR DANN NICHT Überniedrigenergiehaus nehmen! "
Fazit:
I. Sie haben eine mangelbehaftete Eigenleistung erbracht
II. Sie wollen diese Leistung nun fachmännisch instand setzen lassen
III. Das ausführende Unternehmen kann und wird natürlich keine Gewähr für etwaige an weiteren Stellen (Ihrer Eigenleistung) auftretende Undichtigkeiten übernehmen.
IVAbk.. Natürlich wird das ausführende Unternehmen eine Gewährleistung für deren durchgeführte Arbeiten übernehmen, aber sicherlich nicht für das Gewerk insgesamt. Ich würde m.E. davon ausgehen wollen, dass das Unternehmen hierzu auch berechtigt ist. Eine konkrete Klärung der rechtl. Situation kann nur durch einen Fachanwalt für priv. Baurecht erfolgen.
Lösung:
Auch wenn's weh tun mag, Ihnen bleibt eigentlich nichts anderes übrig, wenn Sie eine Gewährleistung für eine Unternehmerleistung haben wollen  -  die dann auch wirklich etwas bringt  -  als die gesamte Eigenleistung fachgerecht entfernen und komplett neu machen zu lassen.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Vor jeder Sanierungsmaßnahme unabhängige, bauphysikalische Vor-Ort-Begutachtung durch zertifizierten Sachverständigen für Feuchteschäden und Bauphysik verpflichtend – insbesondere bei Verdacht auf mangelhafte Eigenleistung an der Gebäudehülle, Dämmung oder luftdichten Ebene.

    🔴 KRITISCH: Vollständige Entfernung aller mangelhaften Eigenleistungen vor Neuausführung – partielle Instandsetzung birgt erhebliches Risiko für verdeckte Folgeschäden (Feuchte, Schimmel, Kondensation) und entzieht der Fachfirma die fachgerechten Voraussetzungen für eine gültige Gewährleistung.

    ⚠️ WICHTIG: Rechtliche Absicherung vor Vertragsabschluss: Fachanwalt für Baurecht muss Leistungsbeschreibung, Haftungsausschlussklauseln und Insolvenzfallregelungen prüfen – insbesondere bei beabsichtigter Teilsanierung.

    ⚠️ WICHTIG: Dokumentation aller Mängel, Eigenleistungen und Kommunikation mit Handwerkern schriftlich und zeitlich nachvollziehbar führen – inkl. Fotos, Zeitstempel, Unterschriften bei Mängelprotokollen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass es um Gewährleistungsprobleme am Bau geht, insbesondere im Zusammenhang mit Eigenleistungen und der Beteiligung einer Baufirma.

    Gewährleistung bedeutet, dass ein Unternehmer für Mängel an seiner Leistung haftet. Diese Haftung ist gesetzlich geregelt.

    Eigenleistungen können die Gewährleistung beeinflussen. Wenn Mängel auf unsachgemäße Eigenleistungen zurückzuführen sind, kann die Gewährleistung des Unternehmers eingeschränkt sein. 🔴

    Insolvenz des Bauunternehmens: Wenn das Unternehmen, das die Arbeiten ausgeführt hat, insolvent ist, kann es schwierig sein, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. In diesem Fall sollte man sich an einen Fachanwalt für Baurecht wenden.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und setzen Sie dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Bei Unsicherheiten empfehle ich, einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konstellation im Baubereich: Ein Bauherr hat zunächst in Eigenleistung gearbeitet, stellt nun jedoch Mängel fest und möchte eine Fachfirma mit der Sanierung beauftragen. Die Kernproblematik liegt in der Haftungsabgrenzung zwischen der mangelhaften Eigenleistung und der neuen Werkleistung des Unternehmens.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass ein Unternehmen keine Garantie für die gesamte, bereits mangelhafte Konstruktion übernehmen wird, ist fachlich korrekt. Ein seriöser Handwerker wird seine Gewährleistung auf die von ihm ausgeführten Arbeiten beschränken und keine Haftung für Vorschäden oder Folgeschäden aus der Eigenleistung übernehmen.

    ➕ Ergänzung: Es ist wichtig zu betonen, dass selbst bei einer Teil-Sanierung durch eine Fachfirma ein erhebliches Restrisiko für den Bauherrn bestehen bleibt. Verdeckte Mängel in der Eigenleistung, die erst später sichtbar werden, sind in der Regel nicht durch die Gewährleistung des neuen Unternehmens abgedeckt. Dies kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass der Bauherr eine kostengünstige "Teilsanierung" wählt, in der Hoffnung, die Gewährleistung des Unternehmens decke alle Probleme ab. Dies ist ein Trugschluss. Im Schadensfall drohen nicht nur die Kosten für die erneute Reparatur, sondern auch mögliche Regressforderungen des Unternehmens, falls die mangelhafte Eigenleistung dessen Arbeit beeinträchtigt hat.

    👉 Handlungsempfehlung: Die im Text vorgeschlagene Lösung, die gesamte Eigenleistung fachgerecht zu entfernen und komplett neu ausführen zu lassen, ist aus fachlicher Sicht die einzig sichere und nachhaltige Option. Nur so erhält der Bauherr eine umfassende Gewährleistung für das gesamte Gewerk. Vor Beauftragung sollte zwingend ein unabhängiger Bausachverständiger hinzugezogen werden, um das konkrete Ausmaß der Mängel zu bewerten und ein detailliertes Leistungsverzeichnis für die Komplettsanierung zu erstellen. Zusätzlich ist die Konsultation eines Fachanwalts für privates Baurecht unerlässlich, um die rechtlichen Risiken und die Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen im Falle einer Insolvenz der Firma zu klären.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine baurechtlich und technisch hochkritische Konstellation: Eine Eigenleistung am Gebäude – vermutlich im Bereich der Gebäudehülle, Dämmung oder Feuchteschutz – hat zu Mängeln geführt, die nun durch eine Fachfirma behoben werden sollen. Die abgelehnte Gewährleistungsübernahme durch die beauftragte Firma ist juristisch nachvollziehbar, aber technisch symptomatisch für tieferliegende Risiken.

    🔴 Gefahr: Eigenleistungen am Wärmedämmverbundsystem, der Fensteranschlüsse oder der luftdichten Ebene bergen ein extrem hohes Risiko für Feuchteschäden, Schimmelbildung und energetische Minderleistung – insbesondere wenn keine fachgerechte Planung, Ausführungskontrolle oder Baubegleitung erfolgte.

    🔴 Gefahr: Eine partielle Instandsetzung ohne vollständige Entfernung der mangelhaften Eigenleistung führt regelmäßig zu weiteren Schäden an Übergängen, Anschlüssen oder Hinterlüftungszonen – oft erst nach Monaten oder Jahren sichtbar, aber dann mit erheblichem Sanierungsaufwand.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage "das Unternehmen kann und wird natürlich keine Gewähr für etwaige an weiteren Stellen auftretende Undichtigkeiten übernehmen" ist nicht nur juristisch zulässig, sondern technisch zwingend – denn eine Gewährleistung setzt fachgerechte Voraussetzungen voraus, die bei Eigenleistung nicht nachweisbar sind.

    ➕ Ergänzung: Neben der rechtlichen Klärung durch einen Fachanwalt für Baurecht ist eine unabhängige, bauphysikalische Vor-Ort-Begutachtung durch einen zertifizierten Energieberater oder Sachverständigen für Schimmelpilz- und Feuchteschäden dringend erforderlich, um das tatsächliche Schadensausmaß und die Ursachen zu identifizieren.

    ➕ Ergänzung: Eine bloße "Neuverkleidung" oder "Nachdämmung" ohne systematische Analyse der bestehenden Konstruktion kann zu schwerwiegenden Kondensationsrisiken führen – insbesondere bei nicht diffusionsoffenen Systemen oder fehlender Dampfbremse.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bauphysik und Feuchteschäden, um eine detaillierte Schadensanalyse, Ursachenklärung und fachlich abgesicherte Sanierungsempfehlung zu erhalten – bevor weitere Arbeiten durchgeführt werden.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass Eigenleistungen die Gewährleistung des beauftragten Unternehmens erheblich einschränken oder ausschließen – insbesondere bei verdeckten Mängeln oder fehlender Nachweisbarkeit fachgerechter Voraussetzungen.
    • Alle drei betonen die Notwendigkeit der Konsultation eines Fachanwalts für Baurecht, insbesondere bei drohender Insolvenz des Unternehmens oder bei komplexen Haftungsfragen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI konzentriert sich auf prozessuale Schritte (schriftliche Mängelanzeige, Fristsetzung) ohne technische Tiefe; DeepSeek und Qwen heben hingegen die bauphysikalischen und konstruktiven Risiken (Feuchte, Schimmel, Anschlussprobleme) hervor – diese werden von GoogleAI nicht adressiert.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt um die Notwendigkeit einer bauphysikalischen Vor-Ort-Begutachtung durch zertifizierten Sachverständigen – insbesondere bei Verdacht auf Wärmedämmverbundsysteme oder Fensteranschlüsse. DeepSeek betont die Notwendigkeit eines detaillierten Leistungsverzeichnisses für die Komplettsanierung. GoogleAI erwähnt weder das eine noch das andere.
    • DeepSeek und Qwen weisen unabhängig voneinander auf das Risiko von Regressforderungen des Unternehmens hin, falls die Eigenleistung seine Arbeit beeinträchtigt (z. B. durch fehlende Grundlagenvorbereitung). GoogleAI erwähnt dies nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI spricht von „Einschränkung“ der Gewährleistung durch Eigenleistungen; DeepSeek und Qwen formulieren klar: Eine fachgerechte Gewährleistung für die gesamte Konstruktion ist bei mangelhafter Eigenleistung *nicht möglich*. Die sicherere, technisch fundierte und rechtskonforme Einschätzung (Vorsichtsprinzip) ist die von DeepSeek und Qwen.

    👉 Empfehlung:

    • Die Konsolidierung folgt der strengeren, technisch fundierten Linie von DeepSeek und Qwen: Keine partielle Sanierung ohne vorherige vollständige Entfernung aller mangelhaften Eigenleistungen – denn nur so entsteht eine nachweisbar fachgerechte Grundlage für eine wirksame Gewährleistung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Gewährleistung bei Eigenleistung❌ WiderspruchGoogleAI sieht eine Einschränkung, DeepSeek und Qwen sehen eine faktische Ausschlussgrundlage – Konsens: Gewährleistung ist nur auf neu ausgeführte Teilleistungen begrenzt; keine Haftung für Folgeschäden aus Eigenleistung.
    Sicherheitstechnische Basis✅ KonsensVollständige Entfernung mangelhafter Eigenleistung ist Voraussetzung für fachgerechte Sanierung und wirksame Gewährleistung – partielle Maßnahmen bergen unvertretbare bauphysikalische Risiken.
    Experteneinschaltung✅ KonsensZwingende Einbindung eines Fachanwalts für Baurecht (zur Vertragssicherung) und eines unabhängigen Sachverständigen (zur bauphysikalischen Ursachenanalyse und Sanierungsplanung).
    Risiko bei Insolvenz✅ KonsensInsolvenz des Bauunternehmens macht Gewährleistungsansprüche praktisch undurchsetzbar – rechtliche Absicherung und Dokumentation vor Vertragsabschluss ist essenziell.
    Verdeckte Mängel⚠️ AbwägungAlle drei KIs warnen vor verdeckten Folgeschäden (insb. Feuchte/Schimmel), doch nur Qwen und DeepSeek benennen konkrete Ursachen (Anschlussprobleme, fehlende Dampfbremse); GoogleAI bleibt vage.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor auch nur ein Handwerker beauftragt wird, muss ein unabhängiger, zertifizierter Sachverständiger die bestehende Substanz bewerten und ein bauphysikalisch fundiertes Sanierungskonzept erstellen – inkl. klare Aussage zur Notwendigkeit der kompletten Entfernung aller mangelhaften Eigenleistungen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFeuchteschäden durch nicht fachgerechte Eigenleistung an der GebäudehülleLangfristig massive Bauschäden, Schimmelbildung, Gesundheitsgefahren, Wertminderung
    🔴 RisikoVerdeckte Folgeschäden nach Teilsanierung (z. B. an Fensteranschlüssen oder Kondensationszonen)Späte Erkennung, erhöhter Sanierungsaufwand, mögliche Regressforderungen durch Fachfirma
    🔴 RisikoRechtlich nicht durchsetzbare Gewährleistungsansprüche bei Insolvenz des Unternehmens oder fehlender DokumentationVollständiger Verlust finanzieller Ansprüche, Eigenkosten für Komplettsanierung
    🔴 RisikoFehlende bauphysikalische Abklärung vor Sanierung (z. B. fehlende Dampfbremse bei Nachdämmung)Energetische Minderleistung, Kondensationsrisiko, Schimmel in Konstruktion – oft erst nach Jahren sichtbar
    🔴 RisikoUnklare Haftungsabgrenzung zwischen Eigenleistung und Werkleistung führt zu StreitigkeitenZeitaufwand, Anwaltskosten, Verzögerung der Sanierung, emotionale Belastung
    ✅ ChanceFachgerechte Komplettsanierung mit zertifiziertem Sachverständigen und BaufirmaLangfristige Werterhaltung, energetische Optimierung, gesundes Raumklima, vollständige Gewährleistung
    ✅ ChanceNutzung des Sachverständigengutachtens als Grundlage für ggf. rechtliche Schritte gegen verantwortliche Eigenleister (z. B. Bauleiter)Mögliche Kostenerstattung, klare Haftungszuweisung, Prävention für zukünftige Projekte
    ✅ ChanceProfessionelle Dokumentation als Grundlage für Fördermittel (z. B. BAFA, KfW)Finanzielle Entlastung durch Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen
    ✅ ChanceEinbindung eines Fachanwalts bereits in der PlanungsphaseRechtssichere Vertragsstruktur, klare Leistungsbeschreibung, Absicherung bei Insolvenz oder Mängeln
    ✅ ChanceSystematische Aufarbeitung aller Eigenleistungen inkl. PlanungsdokumentationVerbesserte Eigenkompetenz, langfristiges Verständnis für bautechnische Zusammenhänge, zukünftige Projektplanung auf sicherer Basis

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Sachverständigenbegutachtung beauftragen: Kontaktieren Sie einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bauphysik und Feuchteschäden – nicht für eine „Kurzberatung“, sondern für eine vollständige Vor-Ort-Begutachtung mit schriftlichem Gutachten zur Schadensursache und Sanierungsempfehlung.
    2. Komplette Entfernung der Eigenleistung vorbereiten: Sammeln Sie alle Unterlagen zur Eigenleistung (Fotos, Rechnungen, Notizen), um dem Sachverständigen und der Fachfirma eine präzise Grundlage für die Demontageplanung zu liefern.
    3. Rechtliche Absicherung vor Beauftragung: Legen Sie Vertragsentwurf und Leistungsbeschreibung einem Fachanwalt für Baurecht vor – mit Fokus auf Haftungsausschlüsse, Insolvenzfallregelungen und Nachweisbarkeit der Voraussetzungen für Gewährleistung.
    4. Fördermittelabklärung einleiten: Reichen Sie das Sachverständigengutachten bei BAFA oder KfW ein, um die Förderfähigkeit der geplanten Komplettsanierung zu prüfen – bereits vor Vertragsabschluss.
    5. Schriftliche Mängelprotokolle anlegen: Dokumentieren Sie alle bisherigen Mängel (Art, Ort, Zeitpunkt, ggf. Fotos) – inkl. aller Kommunikation mit Handwerkern – mit Datum und Unterschrift bei jeder Besprechung.
    6. Keine Teilsanierung ohne Gutachten: Unterlassen Sie jede Sanierungsmaßnahme (auch „kleine Korrekturen“), solange kein schriftliches Gutachten vorliegt, das die fachgerechte Durchführbarkeit und Gewährleistungsgrundlage bestätigt.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Baurecht in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel.
    Mangel
    Eine Abweichung des Ist-Zustands vom Soll-Zustand des Werks. Ein Mangel kann die Tauglichkeit des Werks beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Baumangel.
    Abnahme
    Erklärung des Bauherrn, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, förmliche Abnahme.
    Eigenleistung
    Arbeiten, die der Bauherr selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte erbringt. Eigenleistungen können die Gewährleistung des Unternehmers beeinflussen.
    Verwandte Begriffe: Muskelhypothek, Selbstbau, Bauhelfer.
    Insolvenz
    Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Bei Insolvenz des Bauunternehmers kann es schwierig sein, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.
    Verwandte Begriffe: Konkurs, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren.
    BGB
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGBAbk.) ist die zentrale Rechtsquelle für das Zivilrecht in Deutschland. Es regelt unter anderem die Gewährleistung im Kauf- und Werkvertragsrecht.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Kaufvertrag, Schuldrecht.
    Mängelanzeige
    Schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Unternehmer über festgestellte Mängel. Die Mängelanzeige sollte detailliert und mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Mängelrüge.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    2. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist im Baurecht?
      Die Gewährleistungsfrist im Baurecht beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann die Frist auch länger sein.
    3. Was kann ich tun, wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung verweigert?
      Wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung verweigert, können Sie einen anderen Unternehmer mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Unternehmer in Rechnung stellen. Sie können auch Klage auf Mängelbeseitigung erheben.
    4. Habe ich auch bei Eigenleistungen Anspruch auf Gewährleistung?
      Wenn Mängel auf unsachgemäße Eigenleistungen zurückzuführen sind, kann die Gewährleistung des Unternehmers eingeschränkt sein. Es ist wichtig, die Eigenleistungen sorgfältig zu dokumentieren und sich gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen.
    5. Was passiert, wenn die Baufirma insolvent geht?
      Bei Insolvenz der Baufirma ist es oft schwierig, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Sie sollten Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden und sich rechtlich beraten lassen.
    6. Wie dokumentiere ich Baumängel richtig?
      Dokumentieren Sie Baumängel detailliert mit Fotos, Beschreibungen und Datum. Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein an den Unternehmer.
    7. Was ist eine Abnahme?
      Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    8. Kann ich bei unerheblichen Mängeln die Abnahme verweigern?
      Nein, bei unerheblichen Mängeln dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern, müssen diese aber protokollieren lassen.

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  2. Abdichtung: Lastfall entscheidend – DIN 18195 beachten!

    Eher nicht ...
    Eine Abdichtung ist dem Lastfall entsprechend zu planen aund Auszuführen.
    Sollte dieser nicht nachgewisen sein ist entsprechend DINAbk. 18195  -  1 Pkt. 4.2 der höchste Lastfall anzunehmen! Das wäre Grundwasser bis OK Gelände wobei hier KMB nicht aRdT ist.
    Ebenso eventuell Eintauchtiefe > 3 m KMB nicht regelgerecht
    Ebenso bei allen drückenden Wässern= Keine unterseitige Abdichtung und keine Bodenplatte als WU Bauteil = nicht aRdT
    Ohne Lastfall ist eine Instandsetzung hier ebenso wenig zu planen und damit mit KMB ebenso falsch wie sie bisher war.
    Alle anderen Maßnahmen wären Sonderkonstruktionen welche der Zustimmung des AGAbk. bedürfen. Wenn nicht hat der AN das Recht die Gewährleistung abzulehnen.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Gewährleistungsprobleme am Bau: Mängel, Eigenleistung & Insolvenz

    💡 Kernaussagen: Bei Gewährleistungsproblemen am Bau sind die korrekte Planung und Ausführung der Abdichtung entscheidend. Die Einhaltung der DINAbk. 18195 ist unerlässlich, insbesondere bei der Bestimmung des Lastfalls. Bei unklarem Lastfall muss der höchste Lastfall (Grundwasser bis OK Gelände) angenommen werden. KMB (kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung) ist nicht immer die Regel der Technik, besonders bei Eintauchtiefen über 3m oder drückendem Wasser.

    ⚠️ Wichtig/Achtung: Gemäß dem Beitrag Abdichtung: Lastfall entscheidend – DIN 18195 beachten! ist die korrekte Lastfallbestimmung für die Wahl der Abdichtungsmaterialien und -ausführung entscheidend. Fehlt der Nachweis, muss der höchste Lastfall angenommen werden, was KMB ausschließen kann.

    🔧 Praktische Umsetzung: Bei der Instandsetzung und Abdichtung von Bauteilen sind Sonderkonstruktionen und die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich, um die Gewährleistung nicht zu gefährden. Alle Maßnahmen müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Lastfall durch einen Fachmann bestimmen, um die passende Abdichtung gemäß DIN 18195 auszuwählen. Klären Sie alle Details vorab, um Gewährleistungsprobleme zu vermeiden. Bei Unsicherheiten sollte ein Baurechtsexperte hinzugezogen werden, um die rechtlichen Aspekte der Gewährleistung bei Baumängeln, Eigenleistung und Firmeninsolvenz zu berücksichtigen.

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