Baufirma Neubau: Dürfen Gewährleistungen im Werkvertrag ausgeschlossen werden?
In diesem Forum sind Sie: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026
Die Diskussion dreht sich um Gewährleistungsansprüche bei einem Neubau mit Feuchtigkeitsproblemen im Ziegelkeller. Eine zentrale Frage ist, ob die Baufirma für Mängel haftet, wenn Abdichtungsarbeiten in Eigenleistung erbracht wurden. Der Lastfall (drückendes Wasser vs. Bodenfeuchte) und die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik spielen eine entscheidende Rolle. Das Baugrundrisiko und die Frage, wer die Verantwortung für eine mangelfreie Ausführung trägt, werden ebenfalls thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Baufirma Neubau: Dürfen Gewährleistungen im Werkvertrag ausgeschlossen werden?
es handelt sich um einen Neubau und wir haben folgendes Problem. Unser Keller besteht aus Ziegeln und nicht wir in den meisten Fällen aus Beton oder Betonsteinen. Die Außenwände wurde mit einer Bitumendickbeschichtung versehen um eine Abdichtung sicherstellen zu können. Leider haben wir nach einiger Zeit feststellen müssen, dass wir Feuchtigkeit im Keller haben. Somit mussten wir die Außenwände wieder freilegen um die Abdichtung auf Schäden etc. zu kontrrollieren ... Ergebnis: Die Abdichtung muss "saniert" werden. Nun soll dies aber nicht mehr in Eigenregie geschehen, wir möchten eine Baufirma damit beauftragen. Viele schauen sich die Situation an und geben zu verstehen, dass es grundsätzlich möglich ist, ABER EINE Garantie KÖNNEN WIR DANN NICHT Überniedrigenergiehaus nehmen!
Nun, meine Frage ist, können Firmen das ohne Weiteres? Denn grundsätzlich haben wir einen Werkvertrag, der eine gesetzliche Garantie einschließt, die auch nicht außer Kraft zu setzen ist.
Gehe ich richtig in der Annahme?
Wäre Ihnen sehr zu danke verpflichtet, wenn Sie mir hier etwas Licht ins Dunkel bringen könnten.
D / Bayern
Herzlichen Dank
S. D.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Ein vollständiger Gewährleistungsausschluss im Neubau-Werkvertrag ist rechtlich unwirksam – insbesondere gegenüber Verbrauchern – und birgt erhebliche finanzielle Risiken bei erneutem Feuchteschaden.
🔴 KRITISCH: Feuchtigkeit im Keller stellt ein sofortiges Gesundheits- und Stabilitätsrisiko dar: Schimmelbildung, Salzausblühungen, Korrosion von Bewehrung und potenzielle statische Beeinträchtigung dürfen nicht verzögert begutachtet werden.
⚠️ WICHTIG: Die Sanierung darf ausschließlich durch einen zertifizierten Abdichtungsfachbetrieb nach DINAbk. 18195 / DIN EN 1504 erfolgen – jede unsachgemäße Nachbesserung verschlechtert den Zustand und gefährdet zukünftige Gewährleistungsansprüche.
⚠️ WICHTIG: Vor Vertragsabschluss mit einer Sanierungsfirma ist eine unabhängige, schriftliche Sachverständigenbegutachtung zur Mangelursache und Sanierungsempfehlung zwingend erforderlich.
⚠️ WICHTIG: Der Werkvertrag für die Sanierung muss explizit die geschuldete Leistung (z. B. „dauerhaft funktionsfähige Abdichtung nach DIN 18195“) und die gesetzliche Gewährleistungsdauer von 5 Jahren ab Abnahme enthalten – pauschale Klauseln wie „keine Garantie“ sind irreführend und unwirksam.
KI-Analyse (GoogleAI)
Im Werkvertragsrecht ist ein genereller Ausschluss der Gewährleistung durch eine Baufirma bei einem Neubau rechtlich sehr schwierig.
🔴 Gefahr: Ein vollständiger Gewährleistungsausschluss könnte unwirksam sein, insbesondere wenn er überraschend oder unangemessen benachteiligend für den Bauherrn ist.
Ein teilweiser Ausschluss oder eine Beschränkung der Gewährleistung kann unter Umständen möglich sein, beispielsweise für bestimmte Bauleistungen oder Materialien, dies muss aber transparent und nachvollziehbar im Vertrag vereinbart werden.
Ich empfehle, den Werkvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Dieser kann beurteilen, ob die Klauseln zum Gewährleistungsausschluss rechtlich zulässig sind und welche Risiken damit verbunden sind.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich rechtlich beraten und bestehen Sie auf einer klaren und fairen Regelung der Gewährleistung im Werkvertrag.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Frage, ob ein Unternehmer bei einem Werkvertrag die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) wirksam ausschließen kann. Grundsätzlich ist dies nach deutschem Recht nur in sehr engen Grenzen möglich, insbesondere bei Verträgen zwischen Unternehmern oder bei Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher (Privatperson) ist ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung für Mängel, die der Unternehmer zu vertreten hat, in der Regel unwirksam.
❌ Widerspruch: Die Aussage der Baufirmen, sie könnten "keine Garantie" übernehmen, ist rechtlich irreführend. Die gesetzliche Gewährleistung (§§ 633 ff. BGBAbk.) besteht automatisch und kann nicht einfach durch eine mündliche Erklärung ausgeschlossen werden. Der Begriff "Garantie" wird hier umgangssprachlich verwendet, meint aber die gesetzliche Haftung für Mängel.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Ursache der Feuchtigkeit. Handelt es sich um einen Planungs- oder Ausführungsfehler der ursprünglichen Abdichtung (z.B. falsche Bitumenschichtstärke), liegt ein Mangel vor. Bei einer Sanierung durch eine neue Firma muss der Vertrag klar regeln, ob nur die sichtbaren Schäden behoben werden oder eine vollständige, funktionstüchtige Abdichtung geschuldet wird. Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss für die Sanierungsarbeiten wäre in AGB gegenüber einem Verbraucher gem. § 309 Nr. 8 b) BGB unwirksam.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass die Baufirma die Sanierung ohne Erfolgsversprechen durchführt und bei erneutem Feuchtigkeitseintritt keine Haftung übernimmt. Dies könnte zu einem finanziellen Totalverlust führen, da die Mängelbeseitigung dann erneut bezahlt werden müsste.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie die Sanierung nur mit einem schriftlichen Werkvertrag, der die geschuldete Leistung (z.B. "Herstellung einer dauerhaft funktionsfähigen Abdichtung nach DIN 18195") und die gesetzliche Gewährleistung von 5 Jahren ab Abnahme ausdrücklich bestätigt. Lassen Sie sich vor Vertragsunterzeichnung von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beraten, um die Klauseln prüfen zu lassen. Bestehen Sie auf einem detaillierten Leistungsverzeichnis und dokumentieren Sie den Ist-Zustand vor Beginn der Arbeiten.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt einen Neubau mit fehlerhafter Kellerabdichtung an einer Ziegelwand, die mittels Bitumendickbeschichtung erfolgte – eine Methode, die bei fehlender fachgerechter Ausführung, unzureichender Vorbehandlung oder ungünstigen Baugrundverhältnissen häufig zu Feuchteschäden führt.
🔴 Gefahr: Feuchtigkeit im Keller birgt langfristig erhebliche Risiken: Schimmelbildung mit gesundheitlichen Folgen, Materialzerstörung (Ausblühungen, Salzausblühungen, Zerstörung des Mauerwerks), Korrosion von Bewehrungsteilen und mögliche statische Beeinträchtigungen – insbesondere bei nicht ausreichend entwässertem Baugrund.
⚠️ Korrektur: Der Begriff "Garantie" ist hier irreführend: Es handelt sich nicht um eine freiwillige Garantie, sondern um die gesetzliche Gewährleistung nach §§ 633–635 BGB, die im Werkvertrag zwingend besteht und nicht wirksam ausgeschlossen werden kann – weder vor noch nach Vertragsschluss.
➕ Ergänzung: Die fehlerhafte Abdichtung stellt vermutlich einen Mangel nach § 633 Abs. 1 BGB dar; die Beweislast für die Mangelhaftigkeit liegt beim Besteller, doch bei neu errichteten Gebäuden gilt die Vermutung der Mangelursache im Zeitraum der ersten sechs Monate nach Abnahme (§ 634a BGB).
✅ Zustimmung: Ihre Annahme ist grundsätzlich richtig: Eine wirksame Ausschlussklausel für die gesetzliche Gewährleistung ist unzulässig – auch wenn eine Baufirma dies mündlich oder schriftlich behauptet, ist sie rechtlich nicht durchsetzbar.
➕ Ergänzung: Die Sanierung darf nicht einfach durch eine beliebige Firma erfolgen: Für die fachgerechte Sanierung einer Kellerabdichtung ist eine fachkundige Planung (ggf. mit Baugrundgutachten) und Ausführung durch einen zertifizierten Abdichtungsfachbetrieb nach DIN 18195 bzw. DIN EN 1504 erforderlich – andernfalls droht erneuter Mangel.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bauwesen (z. B. Bausachverständiger nach DIN 18008 oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger) zur Mangelbegutachtung und Erstellung eines Sanierungskonzepts – dies ist Voraussetzung für eine wirksame Gewährleistungs- oder Schadensersatzgeltendmachung gegenüber der ursprünglichen Baufirma.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Ein vollständiger Gewährleistungsausschluss im Neubau-Werkvertrag ist rechtlich unwirksam – insbesondere bei Verbraucherverträgen.
- Alle bestätigen, dass der Begriff „Garantie“ in diesem Kontext irreführend ist: Es handelt sich um die gesetzliche Sachmängelhaftung nach §§ 633–635 BGB, die zwingend besteht und nicht durch mündliche oder schriftliche Erklärungen ausgeschlossen werden kann.
- Alle betonen die Notwendigkeit einer fachkundigen juristischen und technischen Beratung vor Vertragsabschluss.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI stellt den Fokus stärker auf die Vertragsformulierung (Transparenz, Nachvollziehbarkeit teilweiser Ausschlüsse), während DeepSeek und Qwen klarstellen, dass selbst Teilausschlüsse bei Verbrauchern regelmäßig unwirksam sind (z. B. § 309 Nr. 8 b) BGB).
- Qwen betont die Beweislastregelung nach § 634a BGB (Mangelvermutung in den ersten 6 Monaten), während GoogleAI und DeepSeek dies nicht explizit nennen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die konkrete Vertragspraxis: Erforderlichkeit eines detaillierten Leistungsverzeichnisses, Dokumentation des Ist-Zustands und klarer Leistungsbeschreibung (z. B. „funktionstüchtige Abdichtung nach DIN 18195“).
- Qwen ergänzt die technische Risikoebene: explizite Nennung von Schimmel, Salzausblühungen, Korrosion und statischen Beeinträchtigungen als unmittelbare Folgen der Feuchtigkeit.
- Qwen und DeepSeek benennen beide konkret die zwingende Notwendigkeit eines zertifizierten Abdichtungsfachbetriebs – GoogleAI erwähnt dies nicht.
❌ Widerspruch:
- DeepSeek weist explizit als ❌ Widerspruch aus, dass die Aussage „wir übernehmen keine Garantie“ irreführend ist – Qwen bestätigt dies als ⚠️ Korrektur, GoogleAI spricht lediglich von „Gefahr“ durch unklare Formulierungen. Die sicherere Einschätzung (Vorsichtsprinzip) ist die von DeepSeek und Qwen: Die Aussage ist nicht nur gefährlich – sie ist rechtlich falsch und irreführend.
👉 Empfehlung:
- Die sicherste Handlungsempfehlung aus dem Konsens aller drei KI-Modelle lautet: Unverzügliche Beauftragung eines unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen zur Mangelbegutachtung – vor jeglicher Sanierungsmaßnahme und vor Vertragsabschluss mit einer neuen Baufirma.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses ✅ Ein vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung im Neubau-Werkvertrag ist unwirksam – insbesondere bei Verbrauchern. Auch Teilausschlüsse sind stark eingeschränkt und oft unwirksam (§ 309 Nr. 8 b) BGB). Relevanz der Begrifflichkeit „Garantie“ ✅ Der Begriff „Garantie“ ist hier irreführend: Es geht um die zwingende gesetzliche Sachmängelhaftung nach §§ 633–635 BGB – keine freiwillige Zusatzleistung. Risiken bei fehlender Sanierung ✅ Feuchtigkeit im Keller führt kurz- und langfristig zu Schimmel, Baustoffzerstörung, Korrosion und möglichen statischen Risiken – Handlungsbedarf ist unverzüglich. Anforderungen an die Sanierungsfirma ⚠️ Konsens: Erforderlich ist ein zertifizierter Abdichtungsfachbetrieb nach DIN 18195 / DIN EN 1504. Abweichung besteht lediglich darin, dass GoogleAI diese Anforderung nicht explizit nennt – die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) gilt. Notwendigkeit einer Sachverständigenbegutachtung ✅ Unabhängige, schriftliche Begutachtung durch einen zertifizierten Bausachverständigen ist zwingende Voraussetzung für alle weiteren Schritte – insbesondere für Gewährleistungsansprüche. 👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen (z. B. öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauwesen) zur Mangelbegutachtung und Sanierungsempfehlung – dokumentieren Sie alle Befunde schriftlich und fotografisch, bevor Sie mit einer Sanierungsfirma Vertragsverhandlungen aufnehmen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unwirksamer Gewährleistungsausschluss führt zu falschem Sicherheitsgefühl und verzögert rechtliche Geltendmachung Finanzieller Totalverlust bei erneutem Feuchteschaden; Ausschluss von Schadensersatzansprüchen durch Verjährung oder Beweisnot 🔴 Risiko Sanierung durch nicht zertifizierten Betrieb ohne Planungsgutachten Erneuter Mangel, Verschlechterung des Zustands, Ausschluss zukünftiger Ansprüche gegenüber Sanierungsfirma 🔴 Risiko Unterlassen einer unabhängigen Sachverständigenbegutachtung vor Sanierung Verlust der Beweisgrundlage für Mangelursache; Unmöglichkeit, die ursprüngliche Baufirma in Haftung zu nehmen 🔴 Risiko Feuchtigkeit im Keller ohne Sanierung Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen; bauphysikalische Schäden (Salzausblühungen, Zerstörung von Mauerwerk und Bewehrung); langfristige Wertminderung 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation des Ist-Zustands vor Sanierung Keine klare Abgrenzung zwischen bestehenden und neu entstandenen Mängeln; Streit über Haftungsumfang mit Sanierungsfirma ✅ Chance Nachweis der ursprünglichen Baufirma als Mängelverursacher Vollständiger Kostenersatz für Sanierung, Gutachterkosten und gegebenenfalls Schadensersatz (z. B. Mietausfall) ✅ Chance Fachgerechte Sanierung nach aktuellem Stand der Technik (z. B. Injektionsverfahren mit geprüften Systemen) Dauerhafte Trockenlegung, Wertsteigerung des Objekts, sichere Nutzbarkeit des Kellerraums ✅ Chance Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben (klare Leistungsbeschreibung, 5-Jahres-Gewährleistung im Vertrag) Rechtssichere Absicherung gegen Nachbesserungsansprüche, klare Haftungszuweisung, Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten ✅ Chance Nutzung der Mangelvermutung nach § 634a BGB (erste 6 Monate nach Abnahme) Erleichterte Beweisführung für Mangelursache bei Neubau – stärkt die Position gegenüber der ursprünglichen Baufirma ✅ Chance Einbindung eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht bereits in der Vertragsphase Vermeidung von unwirksamen Klauseln, präventive Absicherung, effiziente Durchsetzung von Ansprüchen Orientierungshilfen
- Unverzügliche Sachverständigenbegutachtung beauftragen: Kontaktieren Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bauwesen (z. B. nach DIN 18008) zur schriftlichen Mangelbegutachtung und Sanierungsempfehlung – vor jeglicher Sanierungsmaßnahme.
- Umfassende Dokumentation des Ist-Zustands: Fotografieren und beschreiben Sie alle Schäden (Feuchtstellen, Salzausblühungen, Schimmel, Rissbildung) vor Beginn der Arbeiten – ergänzen Sie dies durch ein schriftliches Protokoll mit Datum und Zeugen.
- Vertrag mit Sanierungsfirma prüfen lassen: Legen Sie den geplanten Werkvertrag einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht vor – dieser muss die Klausel „5 Jahre gesetzliche Gewährleistung ab Abnahme“ sowie eine präzise Leistungsbeschreibung (z. B. „Abdichtung nach DIN 18195-2, Klasse W3“) enthalten.
- Zertifizierten Abdichtungsfachbetrieb auswählen: Beauftragen Sie ausschließlich ein Unternehmen mit Nachweis der Zertifizierung nach DIN 18195 bzw. Mitgliedschaft im Bundesverband Abdichtung e. V. (BVA) – fordern Sie vorab das Zertifikat und ein detailliertes Sanierungskonzept an.
- Gewährleistungsansprüche gegenüber ursprünglicher Baufirma geltend machen: Leiten Sie innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme (bzw. sofort bei bekanntem Mangel) nachweisbar schriftlich den Mangel ein und verlangen Sie schriftlich die Nacherfüllung – bewahren Sie alle Postwege und Einwurfeinschreiben auf.
- Fachanwalt für Baurecht konsultieren: Klären Sie mit ihm rechtliche Wege zur Durchsetzung von Schadensersatz, Mängelbeseitigung oder – bei schwerem Verschulden – Rückabwicklung, einschließlich der Einhaltung von Verjährungsfristen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller sich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauwerk, Vergütung - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie sichert den Besteller gegen Mängel ab, die bei der Abnahme vorhanden waren oder später auftreten.
Verwandte Begriffe: Mängelansprüche, Nacherfüllung, Schadensersatz - Mängelansprüche
- Mängelansprüche sind die Rechte, die dem Besteller bei Vorliegen eines Mangels am Werk zustehen. Dazu gehören insbesondere das Recht auf Nacherfüllung, Minderung des Werklohns, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz - Abnahme
- Die Abnahme ist die Erklärung des Bestellers, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen und die Beweislast für Mängel liegt beim Besteller.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Gewährleistung, Mängel - BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Rechtsquelle des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem die Vertragsverhältnisse, das Sachenrecht und das Familienrecht.
Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Sachenrecht - Neubau
- Ein Neubau bezeichnet die Errichtung eines neuen Gebäudes oder Bauwerks. Im rechtlichen Sinne unterliegt ein Neubau besonderen Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung.
Verwandte Begriffe: Bauwerk, Bauvertrag, Gewährleistung - Bitumendickbeschichtung
- Eine Bitumendickbeschichtung ist eine Abdichtungsmethode, die verwendet wird, um Bauwerke vor Feuchtigkeit zu schützen. Sie wird häufig bei Kellerwänden eingesetzt, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
Verwandte Begriffe: Abdichtung, Kellerabdichtung, Feuchtigkeitsschutz
Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet Gewährleistung im Werkvertrag?
Die Gewährleistung im Werkvertrag sichert den Bauherrn gegen Mängel am Bauwerk ab. Die Baufirma haftet dafür, dass das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Treten Mängel auf, hat der Bauherr Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung des Werklohns oder Schadensersatz. - Kann die Gewährleistung bei einem Neubau vollständig ausgeschlossen werden?
Ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung ist bei einem Neubau in der Regel nicht möglich, da dies gegen zwingendes Recht verstoßen könnte. Teilweise Beschränkungen oder Modifikationen der Gewährleistung sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen denkbar, müssen aber transparent und fair sein. - Welche Risiken birgt ein Gewährleistungsausschluss für den Bauherrn?
Ein Gewährleistungsausschluss kann den Bauherrn erheblich benachteiligen, da er im Falle von Mängeln keine oder nur eingeschränkte Ansprüche gegen die Baufirma geltend machen kann. Dies kann zu hohen Kosten für die Beseitigung der Mängel führen. - Was sollte man tun, wenn die Baufirma einen Gewährleistungsausschluss fordert?
Ich empfehle, den Werkvertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Der Anwalt kann beurteilen, ob der Gewährleistungsausschluss rechtlich zulässig ist und welche Risiken damit verbunden sind. Zudem kann er bei den Verhandlungen mit der Baufirma unterstützen. - Welche Alternativen gibt es zum Gewährleistungsausschluss?
Anstatt eines vollständigen Ausschlusses der Gewährleistung können beispielsweise bestimmte Mängel oder Schäden von der Gewährleistung ausgenommen werden. Auch eine Begrenzung der Gewährleistungsfrist oder eine Vereinbarung über eine Selbstbeteiligung des Bauherrn sind denkbar. - Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, während die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers ist. Die Garantiebedingungen können frei vereinbart werden und gehen oft über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. - Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist bei einem Neubau?
Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks. Für bestimmte Mängel, wie beispielsweise versteckte Mängel, kann die Frist auch länger sein. - Was bedeutet Abnahme des Werks?
Die Abnahme des Werks ist die Erklärung des Bauherrn, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen und die Beweislast für Mängel liegt beim Bauherrn.
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Worauf man bei der Bauabnahme achten sollte.
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Kellerabdichtung: Lastfallanalyse – Drückendes Wasser vs. Bodenfeuchte
Also
Es wurde ein Haus selber gebaut? Auch die Abdichtung in Eigenleistung erstellt?
Undicht und nun soll ein Fachbetrieb dieses Instandsetzen?
Soweit so gut ... Nur Frage ist welcher Lastfall liegt am Gebäude vor? Zeitweise drückendes Wasser aus aufstauendem Sickerwasser weil der Boden schlecht Versickerungsfähig ist?
Dann wäre eine Abdichtung UNTER der Bodenplatte erorderlich um eine Mängelfreie Konstruktion zu ermöglichen. ODER eine Bodenplatte als WU-Bauteil und nicht bloß WU-Beton. Dann ginge eine Vertikalabdichtung mit KMB.
ODER Lastfall Bodenfeuchte? Dann ist die Abdichtung so kein Problem.
ODER Eintauchtiefe über 3 m in die Erde ODER Grundwasserhöchststand näher als 30 cm an der Bodenplatte geht KMB gar nicht. Oder besser wäre falsch.
Wenn eines hiervon zutrifft haben die Unternehmer Recht. -
Werkvertrag Neubau: Mängelfreies Gewerk nach Stand der Technik!
Anmerkung zum Werkvertrag
Bei einem Werkvertrag schuldet der AN ein Mangelfreies Gewerk. Hiervon ist auszugehen wenn das Gewerk den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Sind die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben wegen Grundwasser oder aufstauendem Sickerwasser ohne WU Bodenplatte oder Abdichtung UNTER der Bodenplatte ist diese Ausführung sowieso nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu erstellen und somit ein Mangel auch wenn es nicht zu einem Schaden kommt. -
Abdichtungssanierung: Ursachen für Schäden – Baugrube & Untergrund
Anmerkung zur Abdichtung
Das Haus wurde von einem Unternehr gebaut, lediglich einige Dinge wie eben diese Abdichtung wurde selber gemacht. Die Abdichtung an sich ist die Richtige. Wir haben diese Abdichtung angebracht auf Anweisung des Unternehmers. Diese wurde beim Zufüllen der Baugrube oder Ähnlichem beschädigt, oder haftete nicht am Untergrund, oder ... Es geht nur darum, die bereits angebrachte Abdichtung zu sanieren. Eben dies soll ein Bauunternehmen tun, MIT Garantie. -
Baugrundrisiko: Unternehmerhaftung bei mangelhafter Ausführung?
Kann er aber nur
wenn eine MANGELFREIE Ausführung überhaupt möglich wäre!
Wieso sollte der Unternehmer sich das Baugrundrisiko ans Bein binden?
Welcher Lastfall liegt denn vor und was sagt das Baugrundgutachten? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baufirma Gewährleistung: Neubau-Werkvertrag und Abdichtungsprobleme
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um Gewährleistungsansprüche bei einem Neubau mit Feuchtigkeitsproblemen im Ziegelkeller. Eine zentrale Frage ist, ob die Baufirma für Mängel haftet, wenn Abdichtungsarbeiten in Eigenleistung erbracht wurden. Der Lastfall (drückendes Wasser vs. Bodenfeuchte) und die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik spielen eine entscheidende Rolle. Das Baugrundrisiko und die Frage, wer die Verantwortung für eine mangelfreie Ausführung trägt, werden ebenfalls thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Kellerabdichtung: Lastfallanalyse – Drückendes Wasser vs. Bodenfeuchte ist die korrekte Lastfallanalyse entscheidend für die Wahl der richtigen Abdichtung. Bei zeitweise drückendem Wasser kann eine Abdichtung unter der Bodenplatte erforderlich sein.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Werkvertrag Neubau: Mängelfreies Gewerk nach Stand der Technik! wird betont, dass ein Werkvertrag ein mangelfreies Gewerk schuldet, das den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dies ist besonders relevant im Kontext von Grundwasser oder aufstauendem Sickerwasser.
🔴 Risiko: Wie in Baugrundrisiko: Unternehmerhaftung bei mangelhafter Ausführung? diskutiert, sollte der Unternehmer das Baugrundrisiko nur übernehmen, wenn eine mangelfreie Ausführung überhaupt möglich ist. Ein Baugrundgutachten ist unerlässlich, um den Lastfall zu bestimmen.
🔧 Praktische Umsetzung: Bei der Sanierung der Abdichtung (siehe Abdichtungssanierung: Ursachen für Schäden – Baugrube & Untergrund) ist es wichtig, die Ursachen für die Beschädigung zu identifizieren (z.B. Beschädigung beim Verfüllen der Baugrube oder mangelnde Haftung am Untergrund).
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den Lastfall durch ein Baugrundgutachten. Prüfen Sie, ob die Abdichtung den anerkannten Regeln der Technik entspricht und ob die Baufirma für die mangelhafte Ausführung haftbar gemacht werden kann. Ziehen Sie einen Baurecht-Experten hinzu, um Ihre Mängelansprüche im Neubau-Werkvertrag geltend zu machen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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