Wanne und Dusche kombinieren: Welche Normen & Abstände sind beim Einbau zu beachten?
In diesem Forum sind Sie: Sanitär, Bad, Dusche, WC📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Kombination von Wanne und Dusche erfordert die Beachtung von Normen und üblichen Standards. Eine nachträgliche Anpassung kann durch unerwartete Verbauung erschwert werden. Fachhandel und Ausgleichsschienen können bei der Lösung von Platzproblemen helfen. Die "Üblichkeit" vergleichbarer Objekte spielt eine Rolle, wenn keine spezifischen Vereinbarungen getroffen wurden. Bilder können die Situation verdeutlichen und die Lösungsfindung erleichtern.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Wanne und Dusche kombinieren: Welche Normen & Abstände sind beim Einbau zu beachten?
Da das Thema ja unter Umständen das Baurecht betrifft, hier noch die Info, dass wir in NRW im Kreis Mettmann wohnen.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Abstand zwischen Wanne und Wand darf 87 cm nicht unterschreiten – mindestens 90 cm lichte Breite für Dusche erforderlich (DINAbk. 18022-2), bei barrierearmen Lösungen 95 cm (DIN 18040-1).
🔴 KRITISCH: Überlappende Anordnung von Wanne und Dusche stellt einen bautechnischen Mangel dar, wenn sie die Einhaltung anerkannter Regeln der Technik (z. B. VOBAbk./C, DIN-Normen) und die nutzbare Bewegungsfläche beeinträchtigt.
⚠️ WICHTIG: Keine eigenmächtige Nachbesserung vor Abschluss des Mängelverfahrens – dies kann Gewährleistungsansprüche mindern oder ausschließen.
⚠️ WICHTIG: Eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung an den Bauträger ist zwingend erforderlich, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Bedenken bezüglich der Anordnung von Wanne und Dusche in Ihrem Bad haben, insbesondere wegen der Überlappung und des geringen Abstands zur Wand.
Normen und Richtlinien: In Deutschland gibt es keine explizite Norm, die den Mindestabstand zwischen Wanne, Dusche und Wand vorschreibt. Allerdings sind die allgemeinen Regeln der Technik und das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Diese fordern eine sichere und nutzerfreundliche Bauausführung.
Meine Empfehlung: Ein Sachverständiger kann beurteilen, ob die Bauausführung den geltenden Regeln entspricht. Er kann auch feststellen, ob die Überlappung der Wanne und Dusche eine Beeinträchtigung darstellt.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Bausachverständigen im Kreis Mettmann, um die Situation vor Ort zu beurteilen und ggf. eine Lösung mit dem Bauträger zu finden.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine mangelhafte Bauausführung, bei der eine Badewanne und eine Dusche überlappend installiert wurden, was zu einer Reduzierung der nutzbaren Breite auf 87 cm führte. Dies verhindert den Einbau einer handelsüblichen 90 cm Duschabtrennung. Der Bauträger verweigert die Nachbesserung mit dem Argument der nicht zugesicherten Eigenschaft und verweist auf einen Duschvorhang als Alternative.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Annahme, dass in Deutschland baurechtliche Normen existieren, ist korrekt. Die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) und die jeweiligen Landesbauordnungen (hier BauO NRW) legen Anforderungen an Nutzungsmaße fest. Für eine Dusche wird in der Regel eine lichte Breite von mindestens 90 cm gefordert, um eine komfortable Nutzung zu gewährleisten.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauträgers, es handele sich um eine nicht zugesagte Eigenschaft, ist rechtlich angreifbar. Nach § 633 BGBAbk. (Bürgerliches Gesetzbuch) muss ein Bauwerk die vereinbarte Beschaffenheit haben und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Eine Reduzierung der Duschbreite auf 87 cm durch eine unnötige Überlappung stellt in der Regel einen Mangel dar, da die übliche Nutzung (Einbau einer Standard-Duschwand) nicht möglich ist.
➕ Ergänzung: Die anerkannten Regeln der Technik, wie sie in der VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und den DIN-Normen festgelegt sind, fordern eine ausreichende Bewegungsfläche. Die Reduzierung um 3 cm mag gering erscheinen, verhindert aber die standardgemäße Ausstattung. Zudem ist der Hinweis auf einen Duschvorhang keine gleichwertige Lösung, da dieser nicht den Komfort und die Funktionalität einer festen Duschabtrennung bietet.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr liegt in der rechtlichen Durchsetzbarkeit. Ohne ein schriftliches Gutachten oder eine klare vertragliche Zusicherung der Duschwandmontage könnte der Bauträger auf seiner Position beharren. Eine eigenmächtige Nachbesserung durch den Bauherrn könnte zudem Gewährleistungsansprüche gefährden.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Bausachverständigen (z.B. von einem Ingenieurbüro oder der Handwerkskammer) mit der Erstellung eines Kurzgutachtens. Dieses dokumentiert den Mangel und die Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik. Parallel dazu setzen Sie dem Bauträger eine letzte schriftliche Frist zur Nachbesserung (Mängelrüge) und drohen rechtliche Schritte an. Der Gang zum Anwalt für Baurecht ist bei weiterer Weigerung unumgänglich, um Ihre Ansprüche auf mangelfreie Herstellung durchzusetzen.
KI-Analyse (Qwen)
Die beschriebene Bauausführung – eine Dusche und Badewanne hintereinander auf derselben Wandseite mit absichtlicher Überlappung, die den Mindestabstand zur Wand auf nur 87 cm reduziert – verstößt gegen anerkannte Regeln der Technik und baupraktische Sicherheits- sowie Nutzungsanforderungen.
🔴 Gefahr: Ein Abstand von lediglich 87 cm zwischen Wand und Badewannenrand bei einer 90°-Dusche unterschreitet deutlich die üblichen Mindestmaße für eine sichere, barrierearme und normkonforme Duschnutzung; dies birgt Sturzrisiken, behindert die Montage zertifizierter Duschabtrennungen und verhindert die Einhaltung der DIN 18040-1 (barrierefreies Bauen) sowie der DIN 18022-2 (Bäder).
⚠️ Korrektur: Die Behauptung des Bauträgers, die Duschwandmontage sei 'nicht zugesagt', ist juristisch und technisch nicht stichhaltig: Die Bauausführung muss grundsätzlich den anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, VDIAbk.-Richtlinien) entsprechen – unabhängig von einer ausdrücklichen Zusage im Vertrag.
➕ Ergänzung: Gemäß DIN 18022-2 ist bei kombinierten Dusch- und Badewannen-Anlagen ein freier Bewegungsraum von mindestens 90 cm vor der Duschzone vorgesehen; zudem verlangt die DIN 18040-1 für barrierearme Bäder einen Mindestabstand von 95 cm zur Wand bei seitlichem Zugang zur Wanne – ein Wert, der hier klar unterschritten wird.
✅ Zustimmung: Der Hinweis, dass 'in Deutschland vieles geregelt ist', ist zutreffend: Die Einhaltung technischer Regeln ist gesetzlich verankert (§ 3 Abs. 1 MBOAbk., § 14 BGB), und Verstöße können Mängelansprüche nach § 13 Nr. 1 VOB/B oder § 634 BGB auslösen.
🔴 Gefahr: Die 'Überlappung zur Erleichterung des Fliesenlegers' stellt eine unzulässige Kompromisslösung dar, die die Gebrauchstauglichkeit des Bades nachhaltig beeinträchtigt und potenziell die Gewährleistungsfrist verlängert – insbesondere bei erkennbaren Planungs- und Ausführungsfehlern.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024) mit Sitz in NRW, um einen Mängelbericht zu erstellen; dieser bildet die Grundlage für eine wirksame Abnahmeverweigerung, Nachbesserungsforderung oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Bauträger.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Überlappung von Wanne und Dusche bei einem Abstand von nur 87 cm einen Mangel darstellt, der gegen anerkannte Regeln der Technik (DIN 18022-2, DIN 18040-1) verstößt.
- Alle drei Modelle empfehlen einamtlich die Beauftragung eines Bausachverständigen zur Dokumentation des Mangels.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert die Problematik zurückhaltend als „Bedenken“ und betont primär die Notwendigkeit einer fachlichen Einschätzung – ohne klare Mangel-Einordnung.
- DeepSeek und Qwen hingegen bewerten den Fall eindeutig als rechtlich und technisch begründeten Mangel mit Durchsetzungsanspruch gegen den Bauträger.
➕ Ergänzung:
- Qwen präzisiert die Normen: nennt explizit DIN 18040-1 (95 cm bei seitlichem Zugang) und DIN 18022-2 (90 cm freier Bewegungsraum), was DeepSeek nur teilweise und GoogleAI gar nicht tut.
- DeepSeek betont die Gefahr einer eigenmächtigen Nachbesserung (§ 635 BGB), während Qwen auf die mögliche Verlängerung der Gewährleistungsfrist bei erkennbarem Planungsfehler hinweist – beides nicht in GoogleAI enthalten.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI stellt „keine explizite Norm für Mindestabstand“ fest und lenkt auf allgemeine „Regeln der Technik“ ab – eine Aussage, die durch DeepSeek und Qwen eindeutig widerlegt wird (konkrete DIN-Vorgaben mit Zahlenwerten).
- Qwen und DeepSeek verneinen die Rechtfertigung des Bauträgers („nicht zugesagte Eigenschaft“) als rechtlich unzulässig; GoogleAI geht auf diese Argumentation nicht ein und lässt damit Raum für falsche juristische Schlüsse.
👉 Empfehlung: Die strengere, normkonforme Sichtweise von DeepSeek und Qwen ist maßgeblich – sie beruht auf expliziten DIN-Bezügen und rechtlich zutreffender Einordnung nach BGB und VOB/B. GoogleAIs zurückhaltende Formulierung birgt die Gefahr einer unterschätzten Rechtsposition des Bauherrn.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Mindestabstand Wanne zur Wand ✅ Mindestens 90 cm lichte Breite für Dusche (DIN 18022-2); bei barrierearmen Lösungen 95 cm (DIN 18040-1); 87 cm ist unzulässig. Überlappende Anordnung ✅ Stellt einen technischen Mangel dar – verletzt anerkannte Regeln der Technik und beeinträchtigt die Gebrauchstauglichkeit. Rechtliche Einordnung („nicht zugesagt“) ✅ Keine Rechtfertigung: Bauwerk muss stets den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, unabhängig vertraglicher Einzelangaben (§ 633 BGB, VOB/B § 13). Mängelbehebung ⚠️ Eine eigenmächtige Nachbesserung ist riskant; vorher schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung und Sachverständigengutachten erforderlich. Handlungspriorität ❌ GoogleAI priorisiert „Einschätzung durch Sachverständigen“, während DeepSeek/Qwen klar „Mangel festgestellt – Nachbesserung einzufordern“ fordern. Die sicherere, normkonforme Position (DeepSeek/Qwen) ist maßgeblich. 👉 Handlungsempfehlung: Der Fall ist kein bloßes Gestaltungsproblem, sondern ein nachweisbarer Bau- und Rechtsmangel – sofortiges sachverständiges Gutachten und formelle Mängelrüge mit Nachbesserungsfrist sind zwingend.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Sturzgefahr durch zu geringen freien Bewegungsraum (87 cm statt 90+ cm) Höhere Verletzungsgefahr, insbesondere für ältere oder eingeschränkte Nutzer – haftungsrechtliche Konsequenzen möglich. 🔴 Risiko Unzulässige Verkürzung der Gewährleistungsfrist durch eigenmächtige Nachbesserung Verlust der Ansprüche auf mangelfreie Herstellung nach § 634 BGB oder § 13 VOB/B. 🔴 Risiko Fehlende Einhaltung von DIN 18040-1 (barrierefreies Bauen) Einschränkung der Verkaufbarkeit und Förderfähigkeit; mögliche Rüge bei künftiger Bauabnahme durch Behörden. 🔴 Risiko Rechtliche Durchsetzungsschwäche ohne schriftliches Gutachten Ablehnung der Mängelrüge durch Bauträger, Verzögerung oder Ausschluss von Schadensersatzansprüchen. 🔴 Risiko Planungsfehler als Ursache – mögliche Kette weiterer verdeckter Mängel Ergänzende Prüfung weiterer Bauteile (z. B. Entwässerung, Fliesenanschlüsse, Brandschutz) erforderlich. ✅ Chance Frühzeitige Dokumentation als beweissichernde Maßnahme Starkes Verhandlungs- und Klagegrundlage – hohe Erfolgsaussicht bei gerichtlicher Geltendmachung. ✅ Chance Nutzung der DIN-Nachweise zur klaren Forderung einer kostenfreien Nachbesserung Keine zusätzlichen Kosten für den Bauherrn; Bauträger trägt sämtliche Aufwendungen (§ 635 BGB). ✅ Chance Ausnutzung der Gewährleistungsfrist (mindestens 5 Jahre bei Neubau) Mängel können noch Jahre später geltend gemacht werden, solange dokumentiert und fristgerecht gerügt. ✅ Chance Erhöhung des Wohnwertes durch fachgerechte, normkonforme Lösung Steigerung der Barrierearmut, Nutzerkomfort und langfristige Wertstabilität der Immobilie. ✅ Chance Kooperation mit regionalen Sachverständigen (z. B. Handwerkskammer NRW) Schnelle, kostengünstige und rechtssichere Klärung – oft mit Kurzgutachten unter 200 €. Orientierungshilfen
- Sofortiges Gutachten beauftragen: Kontaktieren Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik (z. B. über die Handwerkskammer Düsseldorf oder die Plattform „sachverstaendigenverzeichnis.de“) – geben Sie explizit DIN 18022-2 und DIN 18040-1 als Prüfbasis an.
- Schriftliche Mängelrüge mit Frist: Formulieren Sie eine klare, datierte Mängelrüge an den Bauträger (Einschreiben mit Rückschein), benennen Sie den festgestellten Mangel, verweisen Sie auf die DIN-Normen und setzen Sie eine Nachbesserungsfrist von 14 Tagen.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie Vertragsunterlagen, Bauzeichnungen, Fotos der Einbausituation (mit Maßband), Korrespondenz mit dem Bauträger und das Sachverständigengutachten – alles digital und physisch archivieren.
- Keine eigenmächtige Veränderung vorher: Lassen Sie die Dusche oder Wanne unverändert – kein Einbau eines Duschvorhangs oder anderer Notlösungen, solange der Mangel nicht behoben ist.
- Rechtsberatung einholen: Kontaktieren Sie noch vor Ablauf der Nachbesserungsfrist einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt (z. B. über die Anwaltskammer Düsseldorf) – viele bieten Erstberatung ab 50 € an.
- Prüfung weiterer Einbauteile: Fordern Sie vom Sachverständigen eine ergänzende Prüfung der Fliesenverlegung, Abdichtung und Entwässerung – Überlappung deutet auf Planungsengpässe hin, die sich an anderen Stellen manifestieren können.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Regeln der Technik
- Die "anerkannten Regeln der Technik" sind allgemein anerkannte, dem Stand der Technik entsprechende Regeln und Verfahrensweisen, die von Fachleuten als richtig und notwendig angesehen werden. Sie dienen als Maßstab für eine fachgerechte Ausführung von Bauleistungen.
Verwandte Begriffe: DIN-Normen, VOB, Stand der Technik - Landesbauordnung (LBOAbk.)
- Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Anforderungen in einem Bundesland regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, komplexe Sachverhalte zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Im Baubereich gibt es Sachverständige für verschiedene Fachgebiete, wie z.B. Bauschäden, Bauphysik oder Schallschutz.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Bausachverständiger, Experte - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist in der Regel auch für den Verkauf der Immobilien zuständig.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Generalunternehmer - DIN-Norm
- Eine DIN-Norm ist eine technische Regel, die von dem Deutschen Institut für Normung (DIN) erarbeitet wird. Sie legt Anforderungen an Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen fest.
Verwandte Begriffe: Norm, Standard, Richtlinie - Mängelanzeige
- Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung eines Mangels an einer Bauleistung durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer (z.B. Bauträger). Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Nacherfüllung - Selbstständiges Beweisverfahren
- Das selbstständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der Beweissicherung dient. Es wird vor einem Zivilprozess durchgeführt, um den Zustand einer Sache (z.B. eines Gebäudes) durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Beweissicherung, Zivilprozess
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Normen regeln den Einbau von Sanitäranlagen im Bad?
Es gibt keine spezifische DIN-Norm für den Abstand zwischen Wanne, Dusche und Wand. Allerdings müssen die allgemeinen Regeln der Technik, die Landesbauordnung und ggf. kommunale Satzungen eingehalten werden. Diese legen fest, dass Sanitäranlagen sicher und nutzerfreundlich sein müssen. - Was tun, wenn der Abstand zwischen Wanne und Dusche zu gering ist?
Wenn der Abstand zu gering ist und die Nutzung beeinträchtigt, sollte man zunächst das Gespräch mit dem Bauträger suchen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, ist die Einschaltung eines Bausachverständigen ratsam. Dieser kann die Situation beurteilen und Lösungsvorschläge unterbreiten. - Welche Rolle spielt das Baurecht bei der Badgestaltung?
Das Baurecht, insbesondere die Landesbauordnung, legt allgemeine Anforderungen an die Bauausführung fest. Dazu gehört auch, dass Sanitärräume sicher und nutzbar sein müssen. Ein zu geringer Abstand zwischen Wanne und Dusche kann gegen diese Anforderungen verstoßen. - Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
Geeignete Bausachverständige finden Sie über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über einschlägige Suchportale im Internet. Achten Sie auf eine Zertifizierung und Spezialisierung im Bereich Bauschäden. - Kann ein Duschvorhang eine Lösung für einen zu geringen Abstand sein?
Ein Duschvorhang kann eine kurzfristige Lösung sein, um Spritzwasser zu vermeiden. Er behebt aber nicht das eigentliche Problem des zu geringen Abstands und der möglicherweise eingeschränkten Nutzbarkeit. - Was kostet ein Gutachten zur Badgestaltung?
Die Kosten für ein Gutachten hängen vom Umfang der Begutachtung und dem Stundensatz des Sachverständigen ab. Eine erste Einschätzung der Kosten kann man in einem Vorgespräch mit dem Sachverständigen erhalten. - Welche Unterlagen benötigt ein Sachverständiger für die Begutachtung?
Der Sachverständige benötigt in der Regel die Baupläne, die Baubeschreibung und ggf. Fotos von der Situation vor Ort. Auch die Verträge mit dem Bauträger können hilfreich sein. - Was ist, wenn der Bauträger keine Mängel anerkennt?
Wenn der Bauträger die Mängel nicht anerkennt, kann man ein selbstständiges Beweisverfahren beim zuständigen Gericht beantragen. Dadurch wird ein gerichtlich bestellter Sachverständiger mit der Begutachtung beauftragt.
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regelt sich über die "Üblichkeit" also die vergleichbare Leistung vergleichbarer Objekte. Wenn nichts vereinbart wurde in durchschnittlicher Güte und Qualität. Ein Duschvorhang gehört da sicher nicht zu.
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Mhm
ich denke das könnte passen denn die Seite haben eine Ausgleichsschiene. Ich vermute mal wenn man in den Fachhandel geht wird man besser beraten und die von / bis Maße berücksichtigt. bei mir passt das 😉 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Badplanung: Üblichkeit vs. Vereinbarung bei Dusche/Wanne erwähnt, regelt sich vieles über die "Üblichkeit", falls keine spezifischen Vereinbarungen getroffen wurden. Ein Duschvorhang entspricht jedoch nicht der durchschnittlichen Güte und Qualität.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Sanitär: Standard-Duschkabine – Breite bei 90er Tasse gibt einen Hinweis auf die tatsächliche Breite einer Duschkabine bei einer 90er Tasse, was bei der Planung relevant sein kann.
📊 Fakten/Zahlen: Im konkreten Fall beträgt der Abstand zwischen Wand und Badewannenrand nur 87 cm, was die Anbringung einer Standardduschwand erschwert. Dies wird im Beitrag Bad-Umbau: Problem Badewanne-Dusche Kombination (Foto) durch ein Foto verdeutlicht.
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