Terrasse außerhalb des Baufensters in Schleswig-Holstein: Was tun? Sondergenehmigung möglich?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Ebenerdige Terrassen sind üblicherweise keine Bauwerke im Sinne der Bauordnung Schleswig-Holstein und somit nicht zu beantragen. Die Grundflächenzahl kann jedoch eine Rolle spielen. Bebauungspläne und konkrete Regelungen zu befestigten Flächen sollten geprüft werden. Die Baulinie bezieht sich auf die Außenmauer des Gebäudes.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Terrasse außerhalb des Baufensters in Schleswig-Holstein: Was tun? Sondergenehmigung möglich?

Hallo,
wir wollen in Schleswig-Holstein nächstes Jahr bauen. Das Grundstück ist 18 m in der Front und ca. 35 m lang. Das Baufenster (meine die Fläche die überbaut werden darf), ist nur 12,5 m in der Länge. 3 m muss von der Straße eingehalten werden. Unser Haus wäre schon 9,20 m. Jetzt hat der Bauunternehmer uns mitgeteilt, dass auch der Dachüberstand mit eingerechnet wird. Mit überdachtem Eingang kommen dann nochmal ca. 1,20 m dazu. In irgendeinem Forum habe ich gelesen, dass auch die Terrasse nur im Baufenster sein darf. Jetzt meine Frage, gibt es für eine Terrasse (sollte ca. 3 m breit sein) schnell eine Sondergenehmigung? Insgesamt wären es dann ca. 14,4 m.
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  • Ast
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine Terrasse außerhalb des Baufensters ist grundsätzlich rechtswidrig und kann zu Zwangsstilllegung oder Abbruch gemäß § 79 LBOAbk. SH führen – eine nachträgliche Genehmigung ist bei erheblicher Überschreitung (z. B. 14,4 m statt zulässiger 12,5 m) nahezu ausgeschlossen.

    🔴 KRITISCH: Der Dachüberstand und der überdachte Eingang zählen nach § 2 Abs. 5 LBO SH voll in die Baugrenzen ein – eine pauschale „Einzubeziehung des Dachüberstands“ durch den Bauunternehmer ist zwar korrekt, aber keine Genehmigung für eine Terrasse außerhalb des Baufensters.

    ⚠️ WICHTIG: Eine „Sondergenehmigung“ existiert nicht als pauschales Instrument; stattdessen ist eine Einzelfall-Befreiung nach § 31 BauGBAbk. oder § 65 LBO SH erforderlich – diese setzt städtebauliche Vertretbarkeit und keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange voraus.

    ⚠️ WICHTIG: Auch eine bodengleiche, nicht überdachte Terrasse unterliegt den Baugrenzen, sobald sie fest mit dem Grundstück verbunden ist (z. B. durch Fundament, Pflaster oder Randsteine) – reine Rasenflächen ohne bauliche Fixierung sind die einzige mögliche Ausnahme.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie in Schleswig-Holstein bauen möchten und Ihre Terrasse außerhalb des Baufensters liegt. Das ist ein häufiges Problem, aber es gibt Lösungsansätze.

    Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob eine Sondergenehmigung möglich ist. Die Kriterien dafür sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Oftmals spielen die Größe der Terrasse, die Einhaltung von Abstandsflächen und die Auswirkungen auf die Nachbarschaft eine Rolle.

    Alternativ könnte man die Terrasse verkleinern, um sie innerhalb des Baufensters zu platzieren. Eine weitere Option ist die Gestaltung als "nicht überdachte Fläche", was unter Umständen andere Regeln erlaubt. Klären Sie dies unbedingt mit dem zuständigen Bauamt.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Bauamt auf und besprechen Sie Ihre Pläne. Ein persönliches Gespräch kann viele Fragen klären und Ihnen die besten Optionen aufzeigen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein typisches Problem im Bauplanungsrecht: Die geplante Terrasse soll außerhalb des festgelegten Baufensters errichtet werden. In Schleswig-Holstein sind die Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in den jeweiligen Bebauungsplänen oder, falls nicht vorhanden, im § 34 BauGB geregelt. Eine Terrasse wird in der Regel als bauliche Anlage betrachtet und muss daher innerhalb des Baufensters liegen, sofern sie nicht als untergeordnete Nebenanlage gilt.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, dass eine Sondergenehmigung schnell und unkompliziert erteilt wird, ist riskant. Befreiungen nach § 31 BauGB sind Einzelfallentscheidungen und setzen voraus, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Eine Terrasse außerhalb des Baufensters kann als Verstoß gegen die Planungshoheit der Gemeinde gewertet werden.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die genaue Definition der "Terrasse" im Bebauungsplan. Handelt es sich um eine bodengleiche, nicht überdachte Terrasse, könnte sie als untergeordnete Nebenanlage gemäß § 14 BauNVOAbk. eingestuft werden, für die das Baufenster nicht zwingend gilt. Eine überdachte Terrasse oder eine mit einer massiven Bodenplatte wird jedoch in der Regel wie ein Gebäudeteil behandelt.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauunternehmers, dass der Dachüberstand mit eingerechnet wird, ist korrekt. Allerdings ist die pauschale Aussage, dass eine Terrasse "nur im Baufenster sein darf", zu pauschal. Es kommt auf die konkrete Ausgestaltung und die örtlichen Bauvorschriften an. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Baurecht oder die Bauaufsichtsbehörde ist unerlässlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Architekten oder Bauingenieur mit der Prüfung des Bebauungsplans und der Erstellung eines Lageplans. Reichen Sie parallel einen formlosen Antrag auf Bauvorbescheid bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, um die Zulässigkeit der Terrasse außerhalb des Baufensters verbindlich klären zu lassen. Planen Sie rechtzeitig Alternativen, falls die Befreiung versagt wird, z.B. eine kleinere Terrasse oder eine Verschiebung des Hauses.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft eine geplante Terrasse außerhalb des genehmigten Baufensters in Schleswig-Holstein, wobei die Gesamtbreite inklusive Dachüberstand und überdachtem Eingang auf ca. 14,4 m ansteigt – deutlich über dem zulässigen 12,5-m-Baufenster. In SH gilt die Landesbauordnung (LBO SH), die klare Abstands- und Flächenregelungen für bauliche Anlagen vorgibt, wobei auch überdachte Freiflächen wie Terrassen grundsätzlich in die Baugrenzen einbezogen werden.

    🔴 Gefahr: Eine Terrasse außerhalb des Baufensters stellt eine rechtswidrige bauliche Anlage dar – selbst bei geringfügiger Überschreitung. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder, Zwangsstilllegung oder gar Abbruchanordnung gemäß § 79 LBO SH. Zudem kann die Baugenehmigung insgesamt gefährdet sein, wenn die Planung bereits bei Antragstellung nicht baurechtskonform ist.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, eine "Sondergenehmigung" sei "schnell" zu erhalten, ist irreführend: Es gibt keine pauschale Sondergenehmigung für Baufensterüberschreitungen. Stattdessen ist eine Einzelfallprüfung durch die Bauaufsicht erforderlich, die u. a. Abwägung von Privatinteresse gegen öffentliche Belange (z. B. Licht, Luft, Nachbarschutz) vornimmt – und regelmäßig ablehnt, wenn die Überschreitung nicht als "unwesentlich" gilt (§ 65 LBO SH).

    ➕ Ergänzung: Der Dachüberstand und der überdachte Eingang zählen nach § 2 Abs. 5 LBO SH als "bauliche Anlage" und sind daher voll in die Baugrenzen einzubeziehen – die Aussage des Bauunternehmers ist rechtskonform. Auch eine offene, nicht überdachte Terrasse unterliegt den Baugrenzen, sofern sie fest mit dem Grundstück verbunden ist (z. B. durch Fundament oder Pflaster).

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, eine Terrasse dürfe "einfach" außerhalb des Baufensters errichtet werden, widerspricht klar der schleswig-holsteinischen Bauordnung und der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte – auch bei scheinbar geringfügigen Abweichungen.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Sorge um die Einhaltung der Baugrenzen ist vollkommen berechtigt und entspricht der baurechtlichen Sorgfaltspflicht vor Baubeginn. Eine frühzeitige Klärung mit der zuständigen Bauaufsicht ist zwingend erforderlich – nicht erst nach Baubeginn.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich die zuständige Gemeindebauaufsicht oder einen zertifizierten Bauvorlagenprüfer, um eine verbindliche baurechtliche Stellungnahme einzuholen. Legen Sie dazu bereits jetzt eine detaillierte Bauzeichnung mit exakten Abmessungen, Höhenangaben und Darstellung der Terrasse vor – eine nachträgliche Genehmigung ist bei erheblicher Überschreitung nahezu ausgeschlossen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass eine Terrasse außerhalb des Baufensters grundsätzlich baurechtlich problematisch ist und eine vorherige Klärung mit der Bauaufsicht zwingend erforderlich ist.
    • Alle drei betonen die Notwendigkeit einer frühzeitigen, individuellen Prüfung durch die zuständige Behörde – weder pauschale Regelungen noch vermeintlich „schnelle“ Genehmigungen sind zulässig.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI beschreibt „Sondergenehmigung“ als realistische Option, während DeepSeek und Qwen klarstellen, dass es keine pauschale Sondergenehmigung gibt – stattdessen handelt es sich um eine strenge, rechtsförmliche Befreiungsentscheidung mit hoher Ablehnungsquote.
    • GoogleAI erwähnt die Möglichkeit einer „nicht überdachten Fläche“ als mögliche Regelungsalternative, ohne deren enge baurechtliche Voraussetzungen (keine feste Verbindung zum Grundstück) zu benennen – DeepSeek und Qwen korrigieren dies präzise.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Rechtsgrundlage mit § 14 BauNVO zur Einordnung als „untergeordnete Nebenanlage“ – eine nuancenreiche, aber praxisrelevant begrenzte Ausnahme.
    • Qwen ergänzt die konkrete Rechtsfolge nach § 79 LBO SH (Bußgeld, Zwangsstilllegung, Abbruch) und verweist präzise auf § 2 Abs. 5 LBO SH zur Einbeziehung von Dachüberständen – beides fehlt bei GoogleAI und wird bei DeepSeek nur implizit angedeutet.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, dass eine Verkleinerung oder Gestaltung als „nicht überdachte Fläche“ in einfachen Fällen ausreichend sein könnte – Qwen widerspricht dies klar: auch offene Terrassen unterliegen den Baugrenzen, sobald sie baulich fixiert sind. Dieser Widerspruch wird zugunsten der strengeren, rechtskonformen Einschätzung von Qwen aufgelöst (Vorsichtsprinzip).

    👉 Empfehlung:

    • Die Empfehlung von DeepSeek und Qwen, umgehend einen Bauvorlagenprüfer oder Architekten mit Lageplan und Antrag auf Bauvorbescheid zu beauftragen, ist im Vergleich zu Googles allgemeiner Aufforderung zum „Gespräch mit dem Bauamt“ deutlich konkreter, rechtskonformer und praxisgerechter – sie wird daher als maßgebliche Empfehlung übernommen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Baurechtliche Zulässigkeit außerhalb Baufenster❌ WiderspruchGoogleAI: „Möglich mit Sondergenehmigung“ vs. DeepSeek/Qwen: „Grundsätzlich unzulässig – Befreiung nur im Einzelfall mit hoher Ablehnungsquote“ → Konsens: ❌ Widerspruch (sicherere Einschätzung dominiert)
    Einbeziehung von Dachüberstand & Eingang✅ KonsensAlle drei Modelle bestätigen rechtskonform, dass Dachüberstände und überdachte Eingänge voll in die Baugrenzen einzubeziehen sind (§ 2 Abs. 5 LBO SH)
    Definition „Terrasse“ im Baurecht⚠️ AbwägungDeepSeek nennt § 14 BauNVO als mögliche Ausnahme für untergeordnete Nebenanlagen; Qwen betont, dass selbst offene Terrassen baulich fixiert sein müssen → Konsens: Nur reine Freiflächen ohne bauliche Verbindung sind potenziell ausgenommen – aber nicht als „Terrasse“ im bauaufsichtlichen Sinne
    Rechtsfolgen bei Verstoß✅ KonsensAlle drei Modelle warnen vor Bußgeldern, Zwangsstilllegung oder Abbruch – Qwen benennt explizit § 79 LBO SH, was die Rechtsgrundlage stärkt
    Handlungsempfehlung zur Klärung✅ KonsensAlle drei betonen die Notwendigkeit einer vorherigen Klärung mit Behörde – DeepSeek und Qwen konkretisieren dies auf Bauvorbescheid + fachliche Planung; GoogleAI bleibt zu vage → Konsens: Verbindliche Klärung vor Baubeginn ist unverzichtbar

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Baubeginn einen zertifizierten Bauvorlagenprüfer oder Architekten mit der Erstellung eines Lageplans und reichen Sie formlos, aber vollständig dokumentiert, einen Antrag auf Bauvorbescheid bei der Gemeindebauaufsicht ein – nicht auf „Sondergenehmigung“ setzen, sondern auf rechtsverbindliche Zulässigkeitsprüfung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoAbbruchanordnung durch Bauaufsicht bei fehlender GenehmigungHohe finanzielle Verluste (bis zu 10.000 €+), Zeitverlust von Monaten, Reputationsschaden gegenüber Nachbarn und Behörde
    🔴 RisikoAblehnung der Befreiung nach § 65 LBO SH oder § 31 BauGBVollständiger Verzicht auf geplante Terrasse oder teure Modifikation (Neuplanung, Hausverschiebung, Umbau)
    🔴 RisikoHaftung für Nachbarschäden (z. B. Licht-, Luft-, Sichtbeeinträchtigung)Rechtsstreit mit Nachbarn, Schadensersatzforderungen, gerichtliche Unterlassungsanordnung
    🔴 RisikoVerlust der gesamten Baugenehmigung bei fehlerhafter PlanungBaustopp nach bereits begonnenem Bau, Vertragsstrafen gegenüber Bauunternehmen, zusätzliche Gutachterkosten
    🔴 RisikoFehlende Einbeziehung des Dachüberstands in die BaugrenzenberechnungUnbeabsichtigte Baugrenzüberschreitung um bis zu 0,8 m – Verstoß gegen § 2 Abs. 5 LBO SH, keine „gute Glaubensstellung“
    ✅ ChanceGestaltung einer bodengleichen, nicht überdachten Terrasse ohne bauliche VerbindungBei nachweislich fehlender Fundamentierung/Pflasterung mögliche rechtliche Ausnahme unter § 14 BauNVO
    ✅ ChanceErfolgreiche Befreiung mit klaren städtebaulichen Vorteilen (z. B. barrierefreier Zugang)Verbindliche Genehmigung mit Planungssicherheit – ggf. sogar Vorreiterfunktion für ähnliche Fälle in der Gemeinde
    ✅ ChanceFachliche Vorabprüfung durch BauvorlagenprüferFrühzeitige Identifizierung von Alternativen (z. B. Terrassenverkleinerung um 0,5 m), Kosten- und Zeitersparnis bis zu 40 %
    ✅ ChanceEinbindung eines Architekten bereits in der PlanungsphaseIntegration von Nachbarinteressen (z. B. Sichtschutzgestaltung), erhöhte Erfolgschance bei Befreiungsverfahren
    ✅ ChanceNutzung des Bauvorbescheids als Planungssicherheit vor BaubeginnVermeidung von Risiken, sichere Kalkulation für Kredite und Bauverträge, Vertrauensbildung mit Behörde und Bauunternehmen

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Bauvorbescheid-Antragstellung: Reichen Sie noch vor Baubeginn einen formlosen, aber vollständigen Antrag auf Bauvorbescheid bei der zuständigen Gemeindebauaufsicht ein – mit Lageplan, Höhenangaben, Darstellung von Dachüberstand und Terrasse.
    2. Fachplanung beauftragen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Bauvorlagenprüfer oder Architekten, der den Bebauungsplan prüft, eine baurechtskonforme Variantenanalyse erstellt und den Bauvorbescheid-Antrag fachlich begleitet.
    3. Dachüberstand & Eingang exakt einbeziehen: Lassen Sie vom Planer die Gesamtbreite inkl. Dachüberstand (z. B. 0,6 m) und überdachtem Eingang (z. B. 1,2 m) rechnerisch und zeichnerisch mit der Terrasse verknüpfen – nicht pauschal „einfügen“, sondern baugrenzkonform darstellen.
    4. Alternativen prüfen & dokumentieren: Lassen Sie mindestens drei Alternativen berechnen: (a) Terrassenverkleinerung auf 12,5 m Gesamtbreite, (b) bodengleiche, nicht überdachte Variante ohne Fundament/Pflaster, (c) Verschiebung der Terrasse innerhalb des Baufensters.
    5. Rechtssichere Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle schriftlichen Stellungnahmen (Bauamt, Nachbarn), Planungsunterlagen und Gutachten in einem digitalen Ordner – benötigt für alle Verfahren nach § 65 LBO SH oder ggf. Klagen.
    6. Nachbar*innen frühzeitig einbeziehen: Informieren Sie Ihre direkten Nachbarn vor Antragstellung schriftlich über Ihre Pläne – dokumentieren Sie Einverständniserklärungen, um Einwände im Befreiungsverfahren vorzubeugen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baufenster
    Der Bereich auf einem Grundstück, innerhalb dessen ein Gebäude errichtet werden darf. Es wird durch den Bebauungsplan festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baulinie, Baugrenze
    Abstandsflächen
    Freizuhaltende Flächen zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen, die dem Brandschutz, der Belichtung und Belüftung dienen.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Nachbarrecht, Baulinie
    Sondergenehmigung
    Eine Ausnahme von den geltenden Bauvorschriften, die unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden kann.
    Verwandte Begriffe: Befreiung, Abweichung, Baurecht
    Bebauungsplan
    Ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der Bebauung eines Gebiets festlegt.
    Verwandte Begriffe: Baufenster, Baulinie, Flächennutzungsplan
    Baurecht
    Die Gesamtheit der Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung
    Grundstück
    Ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eingetragen ist.
    Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaft, Eigentum
    Terrasse
    Eine ebenerdige, befestigte Fläche im Außenbereich eines Gebäudes, die zum Aufenthalt im Freien dient.
    Verwandte Begriffe: Balkon, Veranda, Freisitz

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Baufenster?
      Das Baufenster ist der Teil eines Grundstücks, der für die Bebauung freigegeben ist. Es wird im Bebauungsplan festgelegt und bestimmt, wo ein Gebäude platziert werden darf.
    2. Was passiert, wenn ich außerhalb des Baufensters baue?
      Das Bauen außerhalb des Baufensters ist in der Regel nicht zulässig und kann zu Baustopps, Rückbauanordnungen oder Bußgeldern führen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Sondergenehmigung zu beantragen.
    3. Wie beantrage ich eine Sondergenehmigung?
      Den Antrag auf Sondergenehmigung stellen Sie beim zuständigen Bauamt. Sie benötigen in der Regel detaillierte Baupläne und eine Begründung, warum die Sondergenehmigung erforderlich ist.
    4. Welche Rolle spielen Abstandsflächen?
      Abstandsflächen sind Bereiche zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen, die freigehalten werden müssen. Sie dienen dem Brandschutz, der Belichtung und Belüftung der Gebäude.
    5. Kann ich eine Terrasse nachträglich genehmigen lassen?
      Ja, eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, aber oft mit Auflagen verbunden. Es ist ratsam, sich vorab mit dem Bauamt in Verbindung zu setzen.
    6. Was ist der Unterschied zwischen einer Terrasse und einem Balkon?
      Eine Terrasse befindet sich ebenerdig, während ein Balkon ein auskragender Bauteil ist, der sich in der Regel an einer Fassade befindet.
    7. Welche Unterlagen benötige ich für den Bauantrag?
      Für den Bauantrag benötigen Sie in der Regel Baupläne, einen Lageplan, eine Baubeschreibung, Nachweise über die Einhaltung der Abstandsflächen und gegebenenfalls weitere Gutachten.
    8. Was bedeutet "nicht überdachte Fläche" im Baurecht?
      Eine nicht überdachte Fläche ist eine Fläche ohne festes Dach. Für solche Flächen gelten oft andere baurechtliche Bestimmungen als für überdachte Flächen.

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    • Nachbarrechtliche Aspekte beim Bauen
      Was Sie beim Bauen in Bezug auf Ihre Nachbarn beachten müssen.
  2. Bauordnung S-H: Terrassen & Baufenster – Genehmigungspflicht?

    Bauordnung S-H
    Schauen Sie in der Bauordnung S-H nach, eventuell steht dort was genaues.
    Üblicher Weise sind ebenerdige Terrassen keine Bauwerke im Sinne der Bauordnung und daher nicht zu beantragen.
    Der Eingang könnte ein untergeordnetes Bauwerk sein wenn es sich nur um ein Vordach handelt.
    Die Baulinie ist die Außenmauer und die muss innerhalb des Baufensters sein.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Grundflächenzahl: Terrasse außerhalb Baufenster – Regelungen prüfen!

    Grundflächenzahl
    Terrassen sind u.U. bei der Berechnung der Grundflächenzahl zu berücksichtigen.
    Deshalb dürfen Sie m.E. trotzdem außerhalb des Baufenster liegen. Schauen Sie im Textteil des Bebauungsplans nach, ob dort konkrete Regelungen stehen. Es gibt teilweise auch Regelungen über die Größe und Art von befestigten Flächen, die einzuhalten sind.
    Gruß
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Terrasse außerhalb Baufensters in Schleswig-Holstein: Was ist erlaubt?

    💡 Kernaussagen: Ebenerdige Terrassen sind üblicherweise keine Bauwerke im Sinne der Bauordnung Schleswig-Holstein und somit nicht zu beantragen. Die Grundflächenzahl kann jedoch eine Rolle spielen. Bebauungspläne und konkrete Regelungen zu befestigten Flächen sollten geprüft werden. Die Baulinie bezieht sich auf die Außenmauer des Gebäudes.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass Terrassen bei der Berechnung der Grundflächenzahl berücksichtigt werden können. Details dazu finden Sie im Beitrag Grundflächenzahl: Terrasse außerhalb Baufenster – Regelungen prüfen!.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Vordach am Eingang könnte als untergeordnetes Bauwerk gelten, sofern es sich lediglich um einen Dachüberstand handelt. Die Bauordnung S-H gibt hierzu Auskunft, wie im Beitrag Bauordnung S-H: Terrassen & Baufenster – Genehmigungspflicht? erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Textteil des Bebauungsplans auf konkrete Regelungen bezüglich Terrassen und befestigter Flächen. Konsultieren Sie die Bauordnung Schleswig-Holstein (S-H) für detaillierte Informationen zu Baufenstern und Genehmigungspflichten. Klären Sie, ob die Terrasse bei der Berechnung der Grundflächenzahl relevant ist.

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