Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4396: NRW: Bauantrag stellen trotz (noch) bestehender Baulast?

Bauplanung / Baugenehmigung

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NRW: Bauantrag stellen trotz (noch) bestehender Baulast? 31.10.08
Hallo Zusammen!
Ich habe bereits im Forum gesucht, aber nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage gefunden, daher erdreiste ich mich, einen neuen Thread zu eröffnen.
Wir planen ein Haus in NRW zu bauen, wobei das Grundstück im Außenbereich liegt. Eine Bauvoranfrage des Grundstücksbesitzers liegt aus dem Jahr 2007 vor und wir würden sämtliche Anmerkungen/Auflagen (liegt im Schutzkreis eines FFH-Gebietes) mit dem geplanten Haus erfüllen bzw. das Baufenster sogar unterschreiten.
Beim Notartermin haben wir festgestellt, dass auf dem Grundstück noch eine Baulast in Form von 8 Parkplätzen einer angrenzenden Gaststätte liegt, was in der Bauvoranfrage nicht erwähnt wurde. Nun würden wir gerne aus div. Gründen noch in diesem Jahr den Bauantrag stellen, der aktuelle Grundstücksbesitzer ist bereits mit dem Bauamt wegen einer "umsiedlung" der Parkplätze in Gesprächen, damit diese Baulast gelöscht wird.
Nun die große Quizfrage: Lohnt es sich den Bauantrag zu stellen, solange noch die Parkplätze als Baulast vorhanden sind, oder wird der Bauantrag eben wegen dieser Parkplätze/Baulast eh direkt abgelehnt und wir haben damit die Kosten umsonst bezahlt?
Name: SaschaS  

  1. Baulast muss gelöscht werden 31.10.08
    Wenn der geplante Standort des Wohnhauses mit den Baulastflächen kollidiert kann keine Genehmigung erteilt werden.
    Der Begünstigte (Gaststätte) stellt den Antrag auf Löschung der Baulast und das Bauamt löscht die Baulast erst dann, wenn die Gaststätte die Stellplatzverpflichtung anderweitig erfüllt hat.
    Eine Vorraussetzung für einen Bauantrag ist ja erstmal die Planung des Hauses als Architektenleistung, wodurch Gebühren entstehen. Die Planungskosten wären in den Sand gesetzt, wenn mit der Baulastlöschung noch etwas schief geht.
    Der Baulastbegünstigte ist ja nicht verpflichtet, die Baulasten löschen zu lassen, nehme ich an. Also kann der noch im letzten Moment einen Rückzieher machen. Ebenso kann das Bauamt der Löschung nicht zustimmen, falls die Gaststätte die Stellplatzverpflichtung nicht anders erbringen kann.
    Also erstmal Baulast weg. Durch einen Architekten können Sie dann erstmal prüfen lassen, ob Ihre Vorstellungen durch die Bauvoranfrage abgedeckt sind und diese auch für Sie gilt. Z.B. kann der Grundbesitzer aufgrund eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebes eine positive Bauvoranfrage haben, die für Sie als Käufer möglicherweise gar nicht gilt.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  2. Vielen Dank schonmal! 31.10.08
    Wenn der geplante Standort des Wohnhauses mit den Baulastflächen kollidiert kann keine Genehmigung erteilt werden.
    Der Begünstigte (Gaststätte) stellt den Antrag auf Löschung der Baulast und das Bauamt löscht die Baulast erst dann, wenn die Gaststätte die Stellplatzverpflichtung anderweitig erfüllt hat.
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    Und genau darauf warten wir aktuell, zieht sich leider etwas hin
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    Eine Vorraussetzung für einen Bauantrag ist ja erstmal die Planung des Hauses als Architektenleistung, wodurch Gebühren entstehen. Die Planungskosten wären in den Sand gesetzt, wenn mit der Baulastlöschung noch etwas schief geht.
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    Die Architektenleistung ist im Vertrag mit dem Hausbauer enthalten und wir haben ein kostenloses Rücktrittsrecht, sollten wir dieses Grundstück nicht erhalten bzw. dort nicht gebaut werden können.
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    Der Baulastbegünstigte ist ja nicht verpflichtet, die Baulasten löschen zu lassen, nehme ich an. Also kann der noch im letzten Moment einen Rückzieher machen. Ebenso kann das Bauamt der Löschung nicht zustimmen, falls die Gaststätte die Stellplatzverpflichtung nicht anders erbringen kann.
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    Die Baulast soll auf jeden Fall gelöscht werden, da der Begünstigte gleichzeitig Besitzer des Grundstückes ist und dieses schnell verkaufen "möchte".
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    Durch einen Architekten können Sie dann erstmal prüfen lassen, ob Ihre Vorstellungen durch die Bauvoranfrage abgedeckt sind und diese auch für Sie gilt. Z.B. kann der Grundbesitzer aufgrund eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebes eine positive Bauvoranfrage haben, die für Sie als Käufer möglicherweise gar nicht gilt.
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    Unsere Vorstellungen werden durch die Bauvoranfrage gedeckt, man könnte lt. dieser dort ein EFH in einem entsprechenden Baufenster errichten, wobei unser Haus kleiner als das vorhandene Baufenster wäre. Dadurch gibt es lt. Architektin keine Probleme, uns ist halt nur die äußere Gestaltung (Farbe der Dachziegel, Satteldach etc.) vorgeschrieben.
    Mich wundert es einfach sehr, dass eine Bauvoranfrage positiv sein kann, obwohl auf dem Grundstück eine Baulast liegt, diese war definitiv bereits bei der Voranfrage vorhanden, wird dort aber nicht erwähnt.
    Also verstehe ich es richtig, dass ein Bauantrag von der Behörde abgelehnt würde, solange noch die Baulast in Form der Parkplätze vorhanden ist? Dann werden wir wohl leider doch noch etwas warten und den Druck auf den Besitzer erhöhen müssen.

  3. Wenn die Stellplätze... 31.10.08
    Wenn die Stellplätze auch mit dem Wohnhaus zusammen aufs Grundstück passen und noch als Stellplätze erreichbar sind, dann kann ich mir vorstellen, dass eine Genehmigung erteilt werden kann. Aber ich nehme an, dass Wohnhaus und Stellplätze zusammen nicht paßt. Deshalb muss die Baulast weg.
    Wenn der Fall aber so klar ist und die Stellplatzbaulast in jedem Fall gelöscht wird, dann kann man in Abstimmung mit dem Bauamt und dem Eigentümer den Antrag schonmal starten. Das Bauamt kann dann zumindest Stellungnahmen der Gemeinde und von Fachbehörden einhohlen. Das spart zumindest etwas Zeit. Sollte es dem Eigentümer jedoch aus irgendwelchen Gründen dann nicht möglich sein, seine Stellplatzverpflichtungen zu erfüllen, dann gehts mit Ihrem Antrag nicht weiter oder er wird nach einiger Zeit abgelehnt.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  4. Tja, in diesem Fall... 31.10.08
    ...warten wir dann doch lieber mal ab bis die Baulast gelöscht ist. Im Endeffekt könnte das ganze mit den Stellplätzen ja noch Probleme bereiten und dann stehen wir mit einem abgelehnten Bauantrag und Kosten für nix in der Hand rum.
    Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort, auch wenn ich mir eine "bessere" erhoft hatte ;-)
 

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