NRW: Bauantrag stellen trotz (noch) bestehender Baulast? 31.10.08 Hallo Zusammen! Ich habe bereits im Forum gesucht, aber nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage gefunden, daher erdreiste ich mich, einen neuen Thread zu eröffnen. Wir planen ein Haus in NRW zu bauen, wobei das Grundstück im Außenbereich liegt. Eine Bauvoranfrage des Grundstücksbesitzers liegt aus dem Jahr 2007 vor und wir würden sämtliche Anmerkungen/Auflagen (liegt im Schutzkreis eines FFH-Gebietes) mit dem geplanten Haus erfüllen bzw. das Baufenster sogar unterschreiten. Beim Notartermin haben wir festgestellt, dass auf dem Grundstück noch eine Baulast in Form von 8 Parkplätzen einer angrenzenden Gaststätte liegt, was in der Bauvoranfrage nicht erwähnt wurde. Nun würden wir gerne aus div. Gründen noch in diesem Jahr den Bauantrag stellen, der aktuelle Grundstücksbesitzer ist bereits mit dem Bauamt wegen einer "umsiedlung" der Parkplätze in Gesprächen, damit diese Baulast gelöscht wird. Nun die große Quizfrage: Lohnt es sich den Bauantrag zu stellen, solange noch die Parkplätze als Baulast vorhanden sind, oder wird der Bauantrag eben wegen dieser Parkplätze/Baulast eh direkt abgelehnt und wir haben damit die Kosten umsonst bezahlt? Name: SaschaS
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