schlüsselfertiges Haus mit Grundstück durch Makler vermittelt, Bebauung laut Plan aber nicht gewährleistet 26.10.08 Hallo, langsam sind wir so entnervt, dass wir einmal die Tipps von Profis in Anspruch nehmen wollen. Die Situation: Wir haben (in BW) von einer Maklerfirma ein Grundstück samt Haus und Garage schlüsselfertig vermittelt bekommen. Planung und Bau sollte durch GU erfolgen. Das vermittelte Hanggrundstück weist nach Planung (inkl. Geländeformung / Aufschüttung) ein durchschnittliches Gefälle von rund 19% auf. Der Bau des Hauses war bei etwa 2/3 unten am Hanggrundstück geplant (Baufenster), die Zufahrt befindet sich oben. Zu Beginn der Planung wurden wir darauf hingewiesen, dass aufgrund der Steigung eine Garage im Baufenster nicht möglich wäre. Laut Architekt ergäben sich abzüglich Abflachungen zu Beginn und Ende der Auffahrt Maximalsteigungen von ca. 24%. Wohl zu viel für Normalsterbliche und deren Autos. So wurde die Garage oben am Hang an der östlichen Grenze zum Nachbargrundstück hin geplant. Jetzt (mit Ablehnung unseres ersten Bauantrags) haben wir erfahren, dass die Garage _nicht_ wie geplant gebaut werden darf. Grund dafür sind nachbarschaftsschützende Einwände (Sichtverbauung). Laut LRA gibt es für das Gebiet nämlich eine Bebauungsvorschrift / einen Bebauungsplan, die / der den Bau einer Garage an der Grundstücksgrenze (auch im normalen Rahmen, ohne Überschreitung der maximalen Wandfläche) nicht zulässt, es sei denn, die Nachbarn hätten keine Einwände. Leider haben wir dies erst mit dem Ablehnungsschreiben vom LRA erfahren. Mittlerweile wissen wir, dass es zuvor bereits (mindestens) ein ähnliches Baugesuch gab, das aus identischen Gründen abgelehnt wurde. Ob der Makler darüber Bescheid wusste sei einmal dahingestellt. Natürlich steckten wir nach Ablehnung des Bauantrags ziemlich in der Klemme und fühlten uns - übrigens wie der Architekt auch - ziemlich vera..... Unser Architekt (der für den GU arbeitet und für das Gewerk bezahlt wird, also nicht nach Zeit, o.ä.) hat schließlich unter Murren sehr schnell eine Variante erarbeitet, bei der sich die Garage an der südwestlichen Grundstücksgrenze befunden hätte. Aufgrund der Neigung des Grundstücks wäre die Sicht dieser Nachbarn nur minimal beeinträchtigt gewesen. Eine Nachbarschaftsbefragung der betroffenen Nachbarn durch den Architekten oder Planer war aber leider unterblieben. Das zweite Baugesuch wurde schließlich vom Architekten so eingereicht. Zeitgleich erhielten wir erst die exakten Pläne, mit denen wir dann unsererseits zu den betroffenen Nachbarn gegangen sind. Diese machten uns klar, dass nun leider sie einen Einspruch einreichen würden. Die genannten Gründe erschienen uns dabei durchaus verständlich. Unserem Hinweis auf den Einspruch wurde von Architekt und Planer leider keine Beachtung geschenkt. Die Ablehnung folgte prompt. Jetzt soll erneut geplant werden, dieses mal jedoch innerhalb des Baufensters. Wir befürchten nun jedoch, dass es dabei zu einer nicht nutzbaren Variante kommen soll, damit der im Vertrag vermerkten Garage genüge getan ist. Eine angesprochene Kostenübernahme für mit Sicherheit anfallende Zusatzkosten wurde lächelnd abgetan. So, lange Einleitung, jetzt meine Fragen: 1. In welchem Maße sind Geländemodellierungen zulässig, die das Gefälle zumindest auf ein "erträgliches Maß" von im Schnitt 15% senken würden? Gibt es da in BW Rechtsvorschriften? (Würde mich wundern, wenn nicht!). Damit würde die Garage im Baufenster zumindest nutzbar werden, denn die im Schnitt 19% würden uns nicht nur einen Landrover oder Hummer kosten, sondern natürlich auch täglich die psychologische Überwindung über den Berg (die Strecke ist rund 24 m lang bei 4,50 m Höhenunterschied!). 2. In wiefern können wir den GU, bzw. die Maklerfirma zu einer Kostenübernahme der zusätzlich entstehenden Kosten, wie Geländeveränderung, Erstellung des Fahrweges, ggf. Rampenheizung für die steile Zufahrt bringen? Schließlich handelt es sich (nur aus unserer Sichtweise?) klar um einen Planungs-, bzw. Recherchefehler seitens Architekt und Planer. Ihr seht schon, wir erleben hier ein ziemliches Desaster, bei dem wir natürlich am liebsten das gesamte Bauprojekt hinschmeißen würden, damit blieben wir aber mit ziemlicher Sicherheit auch auf dem Grundstück sitzen, womit für uns der Traum vom eigenen Haus für immer geplatzt wäre. Einen Anwalt haben wir bisher übrigens absichtlich nicht offiziell ins Boot genommen, um uns und den Planern einen möglichen Handlungsspielraum zu lassen. Bekanntlich fallen beim Wort Anwalt ja meist zu schnell die Rollläden, als dass noch sinnvolles Verhandeln möglich wäre. Über eure Hilfe wären wir sehr dankbar. Joachim Name: Joachim
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