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Bauplanung / Baugenehmigung

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Wir haben ein Haus in Schleswig-Holstein (kreis Stormarn) ... 18.10.08
Wir haben ein Haus in Schleswig-Holstein (kreis Stormarn) im Jahr 2005 gebaut. An der Grundstücksgrenze steht eine 9 m lange Garage, die wir damals mit in die Baugenehmigung gleich mit reingenommen haben. Also alles rechtens. Jetzt unsere Frage, die uns Kopfzerbrechen bereitet. Auf dem Nachbargrundstück ist ein Doppelhaus erbaut worden. Wir haben jetzt zwei Nachbarn auf dieser Seite. Der eine hat 3 m der Garage und der andere 6 m. Jetzt würden wir gern ein Gerätehäuschen hinter der Garage aufstellen. Ist es möglich??? Wenn ja, wie groß kann es denn sein? Bräuchten wir dafür eine Baugenehmigung? Vielen Dank im Voraus.
Name: Wladimir Lorenz  

  1. An dieser Grenze nicht mehr 22.10.08
    An der Grundstücksgrenze, an der die Garage steht, sind die zulässigen 9m-Grenzbebauung ausgeschöpft. Es kommt nicht darauf an, ob mehrere Nachbargrundstücke an diese Grenze grenzen.
    An einer anderen Grundstücksgrenze ist evtl. ein Gartenhaus zulässig. Zu der Grenze, an der die Garage steht, muss das Gartenhaus aber 3m Abstand einhalten.
    Wenn alle sonstigen Bauvorschriften eingehalten werden und das Gartenhäuschen einem Bebauungsplan nicht wiederspricht ist es bis 30 m³ umbauten Raum genehmigungsfrei.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  
 

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