Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4380: mal wieder GRZ...

Bauplanung / Baugenehmigung

Werbefläche zu vermieten
Werben Sie in allen Beiträgen dieses Forums
für EURO 90,- pro Monat (zzgl. MwSt) - Kontaktaufnahme hier

mal wieder GRZ... 16.10.08
Guten Tag,
trotz längerer Suche im Forum konnte ich keine Antwort auf folgende Frage finden:
In Niedersachsen zählt ja bei einem Dachüberstand (Walmdach) von mehr als 50cm inkl. Dachrinne eben diese Dachrinne als Aussenkante des Gebäudes.
Meine Frage wäre: bezieht sich das nur auf Abstandsregelungen, oder muss ich nun zur Ermittlung der GRZ1 die Dachfläche annehmen statt der Grundfläche des Gebäudes?
mfg,
Markus K.

  1. Hinzurechnen 16.10.08
    Die Problematik hatte ich bereits bei mehreren Bauanträgen in Niedersachsen.
    Für die Ermittlung der Grundfläche bei der GRZ-Brechnung sind Dachüberstände größer als 50 cm hinzuzurechen. Also tatsächlich bis Außenkante Dachrinne.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  
 

Kennwort

Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,
so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.


BAU.DE - Suche - Forum - Inserate - Baulexikon - Gästebuch
© + Impressum + Nutzungsbedingungen