mal wieder GRZ... 16.10.08 Guten Tag, trotz längerer Suche im Forum konnte ich keine Antwort auf folgende Frage finden: In Niedersachsen zählt ja bei einem Dachüberstand (Walmdach) von mehr als 50cm inkl. Dachrinne eben diese Dachrinne als Aussenkante des Gebäudes. Meine Frage wäre: bezieht sich das nur auf Abstandsregelungen, oder muss ich nun zur Ermittlung der GRZ1 die Dachfläche annehmen statt der Grundfläche des Gebäudes? mfg, Markus K.
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