Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4379: Abstandsfläche auf halber öffentlicher Fläche, BayBO

Bauplanung / Baugenehmigung

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Abstandsfläche auf halber öffentlicher Fläche, BayBO 15.10.08
Abstandsflächen dürfen nach BayBO auf der Hälfte von angrenzenden öffentlichen Flächen liegen. In meinem Fall ist die angrenzende öffentliche Fläche ein Fußweg mit einem parallel laufenden offenen Graben. An den Graben schließen dann wieder Baugrundstücke an. Beide Flächen, Fußweg und Wasserfläche, sind öffentlich,haben aber jeder eine eigene Flurnummer. Darf ich nun zur Berechnung der halben Breite der öffentlichen Fläche nach Art. 6 BayBo nun die Gesamtbreite der öffentlichen Fläche (Fußweg + Graben) oder nur die Breite des unmittelbar angrenzenden Fußweges nehmen?
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Name: Elke  

  1. 4379: BayBO Abstandsflächen ... 16.10.08
    Sie dürfen die Gesamtbreite der angrenzenden öffentlichen Fläche, also Fußweg und Grünfläche nach Art. 6 Satz 7 insgesamt hälftig für Ihre einzuhaltende Abstandsfläche beanspruchen.
    Was sagt Ihr Architekt?
    MfG
    Name: Ralph Kaiser   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bhk-beratung.de

  2. Ich bin der Planer ;-) Das Problem war, ... 16.10.08
    Ich bin der Planer ;-)
    Das Problem war, dass ich das genau so sehe, jedoch die Herren im Bauamt, die ich zu Rate gezogen habe, anderer Meinung waren. Sie meinten ich dürfte nur den Fußweg zur Berechnung heranziehen, da es eben getrennte Flurnummern sind.
    Da es aber ein Freistellungsverfahren ist und ich den Kommentar der BayBO auch so interprediere wie Sie, habe ich mich entschlossen, die Hälfte der Gesamtbreite der öffentlichen Flächen für die Ausführung zu beanspruchen.
    Vielen Dank für ihre Hilfe!
    Name: Elke  

  3. Ich bin der Planer ;-) Das Problem war, ... 16.10.08
    Ich bin der Planer ;-)
    Das Problem war, dass ich das genau so sehe, jedoch die Herren im Bauamt, die ich zu Rate gezogen habe, anderer Meinung waren. Sie meinten ich dürfte nur den Fußweg zur Berechnung heranziehen, da es eben getrennte Flurnummern sind.
    Da es aber ein Freistellungsverfahren ist und ich den Kommentar der BayBO auch so interprediere wie Sie, habe ich mich entschlossen, die Hälfte der Gesamtbreite der öffentlichen Flächen für die Ausführung zu beanspruchen.
    Vielen Dank für ihre Hilfe!
    Name: Elke  
 

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