Prüfumfang vereinfachtes Bauantragsverfahren 15.10.08 Guten Tag, wo finde ich Informationen, ob die Bauaufsichtsbehörde: 1. die Einhaltung der Abstandsflächen 2. die Einhaltung des Brandschutzabstandes zwischen 2 Gebäuden im Zuge des vereinfachten Verfahrens prüfen MUSS oder ob das ausschließlich Aufgabe des Architekten ist. Bundesland ist Sachsen. Hintergrund ist die Fertigstellung eines Gebäudes, das 3m von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet wurde. Auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein Bestandgebäude, das etwa 1,4m von der Grenze entfernt steht. Damit ergibt sich ein Abstand zwischen den Gebäuden von nur 4,68m. Damit würden sich ruhende (vorhandene, aber nicht durch einen Baulasteintrag gesicherte) Abstandsflächen überlappen und es wäre der Brandschutzabstand von 5m unterschritten und der Neubau nicht genehmigungsfähig!! Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten Name: Andre Schneider
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