GRZ und Pflasterflächen 14.10.08 Hallo, wir haben vor kurzem an unserem Haus einige Flächen pflastern lassen. Jetzt meinte jemand, dass diese Flächen auch bei der Berechnung der GRZ zu berücksichtigen sind. Laut BauNVO §19(4) sind für die GRZ das Wohnhaus sowie Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen mit einzurechnen. Ich habe jedoch nirgends in den Gesetzen einen Hinweis gefunden, dass auch andere gepflasterte Flächen wie Wege- und Hofflächen dazugerechnet werden müssen. Unser B-Plan schreibt dazu auch nichts. Dennoch ist in einigen Forums-Beiträgen zu lesen, dass angeblich auch Wege- und Hofflächen etc. bei der GRZ relevant sind. Kann mir jemand einen Hinweis geben, welches Gesetz dies festlegt? Übrigens: Unser Neubau steht in Hessen (falls das Bundesland wichtig ist). Danke vorab! Thorsten Name: Thorsten
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