Umwehrungen und Absturzhöhen 23.11.08 Hallo zusammen! wir bauen gerade in baden-würt. ein älteres haus um. im OG würden wir aus den alten kleinen fenstern gerne franz. balkone machen. nach § 4 Umwehrungen (Zu § 16 Abs. 1 LBO) sind diese natürlich mir umwehrungen zu versehen. diese sind wie gewöhnlich geländer mir irgendwelchen füllungen. mir sind aber schon oft solche franz. balkone aufgefallen, welche nur einen oder zwei horizonale geländer haben aufgefallen. mal vom eigenen risiko abgesehen, sind diese denn überhaupt zulässig? habe keine rechtl. aussagen dazu gefunden... danke und gruß d. yarkin Name: D. Yarkin
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