Nutzungsentgelt/Entschädigung für öffentliche Leitung über Privatgrundstück (Baden-Württemberg) 29.10.08 Hallo zusammen! Unser Stromversorger ist dabei in unserer Straße die Stromleitungen unterirdisch zu verlegen. Bei der Gelegenheit soll der Friedhof der Gemeinde ebenfalls mit Strom versorgt werden. Der Zugang soll über unser Privatgrundstück erfolgen. Nun möchte sich auch noch die Gemeinde an das Projekt dranhängen und da ja eh schon gegraben wird zusammen mit der Stromleitung auch die Leitung für Wasser und Abwasser über unser Grundstück führen. Ich bin damit grundsätzlich einverstanden, habe aber inzwischen gehört dass in solchen Fällen dem Grundstückseigntümer eine Nutzungsentgelt bzw. eine Entschädigung durch den Stromversorger und/oder die Gemeinde zusteht. Kennt jemand hierzu aktuelle Rechtssprechung bzw. gibt es vielelicht allgemeine Regelungen für solche Fälle? Im Voraus vielen Dank für eure Hilfe! Name: Sebastian
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