Suchefunktion BAU.DE Forum Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. 698: Nutzungsentgelt/Entschädigung für öffentliche Leitung über Privatgrundstück (Baden-Württemberg)

Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Nutzungsentgelt/Entschädigung für öffentliche Leitung über Privatgrundstück (Baden-Württemberg) 29.10.08
Hallo zusammen!
Unser Stromversorger ist dabei in unserer Straße die Stromleitungen unterirdisch zu verlegen. Bei der Gelegenheit soll der Friedhof der Gemeinde ebenfalls mit Strom versorgt werden. Der Zugang soll über unser Privatgrundstück erfolgen. Nun möchte sich auch noch die Gemeinde an das Projekt dranhängen und da ja eh schon gegraben wird zusammen mit der Stromleitung auch die Leitung für Wasser und Abwasser über unser Grundstück führen.
Ich bin damit grundsätzlich einverstanden, habe aber inzwischen gehört dass in solchen Fällen dem Grundstückseigntümer eine Nutzungsentgelt bzw. eine Entschädigung durch den Stromversorger und/oder die Gemeinde zusteht. Kennt jemand hierzu aktuelle Rechtssprechung bzw. gibt es vielelicht allgemeine Regelungen für solche Fälle? Im Voraus vielen Dank für eure Hilfe!
Name: Sebastian  

  1. Hat nur indirekt was damit zu tun... 29.10.08
    ... aber, denen würde ich was husten, oder gehts nur um ne Koppel oder sowas?
    Name: Rüdiger und Monika Berg   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.berg-schwedenhaus.de

  2. Da gehts um mehr als nur "Geld" 29.10.08
    wer zahlt bei Schäden ? Das würde ich schon rechtlich 100% absichern lassen, dass die alle Schäden etc. tragen. Und natürlich gegen Nutzungsentgeld (oder vielleicht haben Sie gerade ne komplizierte Baugenehmgigung laufen, könne die Sache wesentlich vereinfachen...Für Sie.... :-)
    Name: kho  
 

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