Suchefunktion BAU.DE Forum Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. 697: Schließt DIN 18195 Teil 1 gegebenenfalls den Teil 5 dieser Norm aus ?

Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Schließt DIN 18195 Teil 1 gegebenenfalls den Teil 5 dieser Norm aus ? 19.10.08
Hallo, folgender Sachverhalt zu einem Streitfall:
Privates Bad ohne Fußbodenablauf, Wände gemauert - Altbausanierung,
Trockenestrich aus Ausgleichsschüttung Blähton, Schaumstofdämmung, Fermazell-Platten,
darüber sollte als geschlossene Wanne bis OK Türschwelle incl. Schaumstoffträger Dusche und Wanne abgedichtet werden, darüber dann der Fliesenbelag,
in diesem Streitfall werden vom Fliesenlager und Gutachter behauptet,
da im Teil 1 DIN 18195 dieses private Bad nicht als Naßraum gilt, ist Teil 5 dieser DIN nicht anzuwenden und eine Abdichtung somit nicht erforderlich ?
Ich bin der Meinung, auf Grund des sensiblen Unterbaus, in welchen kein Wasser eindringen darf, ist Teil 5 DIN 18195 grundsätzlich anzuwenden ?
Wer kann fachlich korrekt antworten, evtl. Adressen für fachliche Kompetenz angeben?
Land Sachsen-Anhalt
Ich danke im voraus.
Name: Hi. Kl.-Dieter  

  1. Abdichtung von Bädern ohne Bodeneinlauf 19.10.08
    werden tatsächlich NICHT von der DIN 18195 geregelt. Hier ist eine Abdichtung nach dem Merkblatt "Verbundabdichtungen" ausreichend. Wenn nämlich hier nach DIN 18195 abgedichtet werden würde müsste die Wasserführende Ebene die Abdichtung sein, welche UNTER dem Trockenboden liegt. Geht nur mit doppelstöckigen Einläufen und mit Trockenestrich gar nicht.
    Also die spritzwasserbelasteten Bereich abdichten und an den aufgehenden Bauteilen die Bodenabdichtung an den Wänden 15 cm hochführen.
    Das alles dem o.g. Merkblatt entsprechend.
    Name: Robert Bachmann   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. stimmt 21.10.08
    aber besonders im Altbau ist eine alternative Abdichtung (nach ZDB-Merkblatt) zwingend erforderlich. Dazu gibt es in DIN 18195 nur einen kurzen Hinweis: "eine alternativer Feuchteschutz ist bei Vorhandensein von feuchtegefährdeten Bausteoffen erforderlich". Also ganz ohne Abdichtung gehts nicht.
    Name: Uwe Tilgner   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. Abdichtung Trockenestrich 21.10.08
    Hallo, ich danke,
    man hat mir hier wohl sehr geholfen,
    der Trockenestrich ist wie oben beschrieben in eine Sanierung Erdgeschoß eingebracht,
    ohne Unterkellerung, gegen Erdreich - sowie an den Wänden hochgezogen mit Bitumen verschweißt abgedichtet, somit liegt die Ausgleichsschüttung + Dämmung + Gipsfaserplatte in einer geschlossenen Wanne,
    da hier kein eindringendes Wasser abfliesen kann, sehe ich eine sorgfältige Abdichtung über dem Trockenestrich als unbedingte Notwendigkeit an, - auch ohne Fachkenntnis.
    Der Fliesenleger müsste hier von sich aus schon abdichten oder Bedenken anmelden.
    Dies war bei mir nicht der Fall. Fliesenleger und gerichtlich bestellter Gutachter verneinen die Notwendigkeit einer Abdichtung für dieses System auf Grund DIN 18195 Teil 1 ( private Bäder ohne Fußbodenablauf )
    Ich habe mir das Merkblatt besorgt, dazu Kommentare und hoffe nun, dass das Gericht den anerkannten Regeln der Technik folgen wird. - Hoffentlich auch ohne Gegengutachten ?
    Hinzu kommt noch, Fliesenleger und Gutachter akzeptieren hochwertige Silikone als Mittel zur Abdichtung in Verbindung mit der Streichisolierung + Dichtbänder:
    1. Silikonfüllung / -Abdichtung zwischen Streichisolierung auf Gipsfaserplatten zu aufsteigenden Heizungsrohren (aus dem Fußboden kommend),
    die Dichtbänder wurden an der Wand bis kurz vor die Heizungsrohre gezogen,
    alles um die Heizungsrohre sollte mit Silikon ausgefüllt werden, mit Anschluß an die Streichisolierung / Dichtbänder,
    Murks - wir haben die Dichtbänder bei Nacharbeit vor den Heizungsrohren herum gezogen - diese liegen jetzt hinter der Abdichtung.
    2. An Duschbecken sollte zwischen Oberkante Fliesen zum Duschbeckenkante mit Silikon abgedichtet werden, dies wird als ausreichend betrachtet,
    die Gipsfaserplatte ist mit Flüssigfolie bestrichen, der herausstehende Schaumstoff-Wannenträger ist unbehandelt, zwischen bestrichener Gipsfaserplatte und Schaumstoffträger ist kein Dichtband eingebaut - ist ein 1 cm breites umlaufendes Loch nach unten zur Schüttung,
    wir haben in unserer Nacharbeit die hochgezogene Verbindung zwischen Gipsfaserplatte und Wannenträger hergestellt, anschließend Fliesenbelag + Silikonfuge zum Duschbecken.
    Meine Frage dazu:
    Gibt’s irgendwo verbindliche Festlegungen, woraus ersichtlich ist, dass Silikone ( nur für Wartungsfuge in Sekundärabdichtung) nichts in der Primärabdichtung (hier Streichisolierung mit Fugenbändern) zu suchen haben ?
    Ich danke erst mal.
    Name: Hi. Kl.-Dieter  
 

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