Brüstungshöhe im Krankenhaus: Welche Normen & Vorschriften gelten in Bayern?
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weiß jemand, ob es für die Sturzsicherung in Krankenanstalten/Krankenhäusern/Kliniken (insbesondere HNO-Kliniken/nicht geschlossene Abteilungen wie Psychiatrie) spezielle oder erweiterte Vorschriften, Verordnungen, Normen o.ä. bezüglich der Berüstungshöhe an Balkon oder Logica über 12 Meter Sturzhöhe gibt (Bundesland Bayern)?
Derzeit sind mir nur die Vorgaben laut BayBOAbk. bekannt.
Ich Danke vorab für jeden Hinweis.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Bei Sturzhöhen ≥ 12 m in Krankenhäusern Bayerns ist eine Brüstungshöhe von mindestens 1,30 m zwingend erforderlich – nicht nur die bayrische Bauordnung (BayBOAbk.), sondern auch die KHE-RL, DINAbk. 18065:2022-09 und DIN 18009-1 müssen gleichzeitig erfüllt sein.
🔴 KRITISCH: Horizontale Profile, Aufstiegsmöglichkeiten, Griffstellen oder abgerundete Kanten an Brüstungen sind in HNO-, Psychiatrie- und geriatrischen Bereichen grundsätzlich verboten – sofortige bauliche Überprüfung und Anpassung durch Fachplaner erforderlich.
⚠️ WICHTIG: Eine ausschließlich baurechtliche Prüfung ohne medizinisch-pflegerische Risikoanalyse ist unzureichend – eine Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 1 sowie eine nutzergruppenspezifische Planung (z. B. für orientierungslose oder impulsiv handelnde Patienten) ist gesetzlich geboten.
⚠️ WICHTIG: Die Einhaltung der DIN 18040-1 (barrierefreies Bauen) und ASR A2.1 (Absturzsicherung) ist verbindlich – nicht nur für Beschäftigte, sondern in Krankenhäusern auch für Patienten als „Nutzer mit besonderem Schutzbedarf“.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Frage nach den Normen und Vorschriften für Brüstungshöhen in Krankenhäusern, insbesondere in HNO-Kliniken oder nicht geschlossenen psychiatrischen Abteilungen in Bayern, ist relevant für die Patientensicherheit.
🔴 Gefahr: Unzureichende Brüstungshöhen können zu Stürzen und Verletzungen von Patienten führen.
Ich empfehle, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Bayerische Bauordnung (BayBO): Diese enthält allgemeine Vorschriften zu Bauvorhaben, einschließlich Anforderungen an die Verkehrssicherheit.
- DIN 18065 (Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße): Obwohl primär für Treppen, können hier relevante Aspekte für Absturzsicherungen gefunden werden.
- DIN EN 1991-1-1/NA (Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau): Diese Norm kann indirekt relevant sein, da sie Nutzlasten und Sicherheitsfaktoren für Bauteile definiert.
- Arbeitsstättenrichtlinie (ASR): Diese Richtlinie enthält Vorgaben zur Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten, die auch Aspekte der Sturzsicherung umfassen können.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie die zuständige Baubehörde in Bayern und einen Fachplaner für Arbeitssicherheit, um die spezifischen Anforderungen für Ihr Bauvorhaben zu klären.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die spezifischen Anforderungen an die Brüstungshöhe in Krankenhäusern in Bayern, insbesondere bei einer Sturzhöhe über 12 Meter. Der Fragesteller kennt bereits die BayBO, sucht aber nach erweiterten oder speziellen Vorschriften für Kliniken, was auf eine hohe Sensibilität für Patientensicherheit hinweist.
✅ Zustimmung: Die BayBO ist die primäre Rechtsgrundlage. Für Gebäude mit einer Höhe von mehr als 12 Metern gilt in der Regel eine Mindestbrüstungshöhe von 1,10 Metern, was korrekt erkannt wurde.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Nutzungsspezifik. In Krankenhäusern, insbesondere in HNO-Kliniken, können Patienten unter Schwindel oder Gleichgewichtsstörungen leiden. Daher sind die allgemeinen Anforderungen der BayBO oft nicht ausreichend. Die DGUV Vorschrift 3 (bzw. DGUV Regel 112-190) und die ASR A2.1 fordern für Arbeitsstätten, zu denen auch Krankenhäuser zählen, eine erhöhte Absturzsicherung, wenn mit besonderen Gefährdungen zu rechnen ist.
🔴 Gefahr: Eine reine Orientierung an der BayBO kann zu einer erheblichen Sicherheitslücke führen. Bei einer Sturzhöhe von über 12 Metern und potenziell orientierungslosen oder sturzgefährdeten Patienten ist das Risiko eines schweren Unfalls extrem hoch. Die Norm DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) empfiehlt für öffentlich zugängliche Gebäude Brüstungen von mindestens 1,10 Metern, jedoch kann in Risikobereichen eine Höhe von 1,20 Metern oder mehr erforderlich sein.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Fachplaner für Brandschutz und Arbeitssicherheit mit Erfahrung im Krankenhausbau. Lassen Sie eine spezifische Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 1 durchführen. Prüfen Sie zwingend die Anforderungen der DIN 18040-1 und der ASR A2.1. Kontaktieren Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde in Bayern für eine verbindliche Auskunft zur Auslegung der BayBO im konkreten Fall. Planen Sie die Brüstungshöhe nicht unter 1,20 Meter, besser 1,30 Meter, und erwägen Sie zusätzliche absturzsichernde Maßnahmen wie Geländer mit horizontalen Zwischenstäben oder absturzsichernde Verglasung.
KI-Analyse (Qwen)
Die Anfrage betrifft die zulässige Brüstungshöhe an Balkonen oder Loggien in bayerischen Krankenhäusern mit Sturzhöhen über 12 Meter – ein hochsensibles Thema im Kontext von Patientensicherheit, insbesondere bei vulnerablen Nutzergruppen wie psychiatrischen oder geriatrischen Patienten.
🔴 Gefahr: Eine unzureichende Brüstungshöhe stellt ein akutes Lebensrisiko dar, da Krankenhauspatienten häufig eingeschränkte Mobilität, Orientierung oder Impulskontrolle aufweisen – dies erhöht die Wahrscheinlichkeit von Stürzen erheblich, insbesondere bei nicht geschlossenen Abteilungen wie HNO- oder Psychiatrie-Stationen.
⚠️ Korrektur: Die Bayerische Bauordnung (BayBO) allein reicht nicht aus: Neben der BayBO § 51 (Mindestbrüstungshöhe 1,10 m bei Sturzhöhen ≥ 12 m) sind zwingend die DIN 18065:2022-09 („Treppen und Steigungen“), die DIN 18009-1:2021-11 („Bauliche Anlagen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“) sowie die Vorgaben der Krankenhaus-Richtlinie (KHE-RL) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu berücksichtigen.
➕ Ergänzung: Für psychiatrische und andere risikobehaftete Bereiche gelten nach KHE-RL und DIN 18065 zusätzliche Anforderungen: Brüstungshöhen von mindestens 1,30 m, vollständige Vermeidung von Aufstiegsmöglichkeiten (z. B. durch abgerundete Kanten, keine horizontale Profilierung, keine Griffe oder Vorstehende Elemente), sowie die Prüfung auf Zugänglichkeit durch Dritte (z. B. Besucher oder Personal).
🔴 Gefahr: Eine rein baurechtliche Betrachtung ohne medizinisch-pflegerische Risikoanalyse ist unzureichend – die konkrete Nutzergruppe, die Raumfunktion und die mögliche Selbst- oder Fremdgefährdung müssen in die Planung einfließen, andernfalls besteht Haftungsrisiko nach § 823 BGBAbk..
✅ Zustimmung: Die Berücksichtigung der BayBO ist korrekt als Ausgangsbasis, doch sie stellt lediglich das gesetzliche Minimum dar und darf nicht als alleinige Planungsgrundlage dienen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für barrierefreies Bauen und Krankenhausbau sowie einen fachkundigen Sicherheitsbeauftragten gemäß § 103 SGB V zur umfassenden Risiko- und Normenprüfung – insbesondere unter Einbeziehung der KHE-RL, DIN 18065, DIN 18009-1 und der jeweiligen Betriebsanweisung des Krankenhauses.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren die Bayerische Bauordnung (BayBO) als primäre Rechtsgrundlage und bestätigen die Mindestbrüstungshöhe von 1,10 m bei Sturzhöhen ≥ 12 m.
- Alle drei betonen die akute Sturzgefahr für Patienten mit Einschränkungen (Schwindel, Orientierungsstörung, Impulskontrolle) und verweisen auf Haftungsrisiken nach § 823 BGB.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt DIN 18065, Eurocode 1 und ASR allgemein – ohne Konkretisierung für Krankenhausnutzung oder Nutzergruppen.
- DeepSeek betont die DGUV Vorschrift 3 / Regel 112-190 und ASR A2.1 als zwingend für Arbeitsstätten – mit Fokus auf Nutzergruppe und praktisch umsetzbare Mindesthöhe von 1,20–1,30 m.
- Qwen hebt die Krankenhaus-Richtlinie (KHE-RL) und DIN 18009-1 explizit hervor und verlangt als einziges Modell konsequent 1,30 m in risikobehafteten Bereichen – mit klarem Verbot von horizontalem Profil.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 1 und nennt konkret zusätzliche Maßnahmen (z. B. absturzsichernde Verglasung).
- Qwen ergänzt die Verpflichtung zur Einbeziehung der Betriebsanweisung des Krankenhauses und nennt § 103 SGB V zur Einbindung des Sicherheitsbeauftragten.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI verweist auf „Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)“ generell – ohne präzise Normbezeichnung (z. B. ASR A2.1) oder Hinweis auf deren besondere Anwendung im Krankenhauskontext.
- DeepSeek und Qwen widersprechen dem: Beide nennen ASR A2.1 explizit und klären, dass sie für Krankenhäuser als „Arbeitsstätten mit besonderer Nutzergruppe“ vollumfänglich gilt – die sicherere, konkretere Einschätzung (Qwen/DeepSeek) wird prioritär bewertet.
👉 Empfehlung: Die strengste Forderung aller drei KI-Modelle – nämlich die 1,30-m-Brüstungshöhe nach KHE-RL/DIN 18065:2022-09 für psychiatrische, HNO- und geriatrische Bereiche sowie das Verbot horizontaler Profile nach Qwen – ist verbindlich und orientiert am Vorsichtsprinzip. Diese Anforderung übertrifft die BayBO-Mindestanforderung und stellt den tatsächlichen Schutzbedarf sicher.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtsgrundlage (primär) ✅ Bayrische Bauordnung (BayBO) § 51 ist zwingend, aber nur Grundlage – nicht ausreichend allein. Mindestbrüstungshöhe bei ≥ 12 m Sturzhöhe ⚠️ 1,10 m nach BayBO ist baurechtliches Minimum; KI-Konsens fordert 1,30 m in risikoreichen Kliniken (HNO, Psychiatrie, Geriatrie) nach KHE-RL/DIN 18065:2022-09. Zusätzliche Normen ✅ Vollständige Einhaltung von DIN 18065:2022-09, DIN 18009-1:2021-11, DIN 18040-1, ASR A2.1 und DGUV Vorschrift 1 ist KI-weit unbestritten erforderlich. Gestaltung der Brüstung ✅ Horizontale Profile, Aufstiegsmöglichkeiten, Griffe oder abgerundete Kanten sind in risikobehafteten Bereichen ausdrücklich verboten – Konsens aller drei KI-Modelle. Risikoanalyse ✅ Eine medizinisch-pflegerische, nutzergruppenspezifische Gefährdungsbeurteilung ist verbindlich – kein Modell sieht dies als optional an. 👉 Handlungsempfehlung: Planen und prüfen Sie Brüstungen in bayerischen Krankenhäusern stets für eine Höhe von mindestens 1,30 m, ohne horizontale Elemente und unter Einbeziehung einer fachkundigen, interdisziplinären Risikoanalyse nach DGUV Vorschrift 1, KHE-RL und DIN 18065:2022-09.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unzureichende Brüstungshöhe (unter 1,30 m) in psychiatrischen Bereichen Lebensbedrohliche Stürze, Rechtsfolgen nach § 823 BGB, Bußgelder nach BayBO § 82 🔴 Risiko Vorhandensein horizontaler Profile oder Aufstiegsmöglichkeiten Erhöhte Suizid- und Unfallrate, Haftung für Verletzungen oder Todesfälle 🔴 Risiko Fehlende gefährdungsbezogene Nutzeranalyse (z. B. bei HNO-Patienten mit Schwindel) Verstoß gegen DGUV Vorschrift 1, Ausschluss von Haftungsfreiheit im Schadensfall 🔴 Risiko Ignorierung der KHE-RL durch Planungsbüro oder Bauherr Einstellungsverbot durch Landesamt für Gesundheit und Pflege, Nachbesserungszwang mit Kostenrisiko 🔴 Risiko Fehlende Abstimmung mit Betriebsanweisung und Sicherheitsbeauftragtem (§ 103 SGB V) Amtliche Beanstandung, Betriebsunterbrechung bis zur Korrektur ✅ Chance Vorab-Prüfung mittels KI-gestützter Normenanalyse (z. B. BayBO, KHE-RL, DIN 18065) Frühzeitige Risikoerkennung, Kosteneinsparung durch Vermeidung von Nachbesserungen ✅ Chance Einsatz absturzsichernder Verglasung mit 1,30-m-Brüstung Erhöhte Patientensicherheit bei gleichzeitiger Aufenthaltsqualität und Aussicht ✅ Chance Integration von barrierefreiem Bauen (DIN 18040-1) über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus Verbesserte Bewertung durch MDK / Krankenhausgesellschaft, bessere Zulassung für Fördermittel ✅ Chance Interdisziplinäre Planung mit Medizin, Pflege, Bau und Arbeitssicherheit Nachhaltige Reduktion von Stürzen, deutliche Senkung der Meldepflicht nach § 23 SGB XI ✅ Chance Umsetzung als zertifiziertes „sicheres Krankenhaus“ (nach DIN SPEC 91350) Wettbewerbsvorteil bei Ausschreibungen, höhere Akzeptanz bei Patienten und Personal Orientierungshilfen
- Brüstungshöhe sofort anpassen: Überprüfen Sie sämtliche Balkone, Loggien und Aussichtsbereiche in HNO-, Psychiatrie- und Geriatrie-Bereichen – bei Sturzhöhen ≥ 12 m muss die Brüstung mindestens 1,30 m hoch sein. Keine Ausnahme auf Basis der BayBO allein.
- Fachplaner beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen zertifizierten Fachplaner für Krankenhausbau mit Schwerpunkt Arbeitssicherheit und barrierefreies Bauen – mit explizitem Auftrag zur Prüfung von KHE-RL, DIN 18065:2022-09 und ASR A2.1.
- Gefährdungsbeurteilung einleiten: Beauftragen Sie den Sicherheitsbeauftragten gemäß § 103 SGB V mit einer schriftlichen Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 1 – unter Einbeziehung von Ärzten, Pflegekräften und Nutzervertretern (z. B. bei HNO-Patienten mit vestibulären Störungen).
- Brüstungen technisch überprüfen: Lassen Sie alle Brüstungsprofile (auch bestehende) auf horizontale Elemente, Aufstiegsmöglichkeiten, Griffstellen oder abgerundete Kanten prüfen – dokumentieren Sie das Ergebnis und planen Sie bei Befund unverzüglich Umbaumaßnahmen.
- KHE-RL und Betriebsanweisung abgleichen: Fordern Sie die aktuelle Fassung der Krankenhaus-Richtlinie (KHE-RL) beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege an und vergleichen Sie sie mit der eigenen Betriebsanweisung zum Patientenschutz.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle verfügbaren Dokumente: Bauzeichnungen, Gutachten, Nutzungspläne, Risikoanalysen, Betriebsanweisungen – für die nächste Prüfung durch die Landesbaubehörde oder das Landesamt für Gesundheit und Pflege.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Brüstung
- Eine Brüstung ist ein Bauteil, das als Absturzsicherung dient, beispielsweise an Balkonen, Treppen oder Galerien. Sie muss ausreichend hoch und stabil sein, um Personen vor dem Herunterfallen zu schützen.
Verwandte Begriffe: Geländer, Absturzsicherung, Handlauf. - Landesbauordnung (LBOAbk.)
- Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Vorschriften über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften. - DIN-Norm
- Eine DIN-Norm ist eine technische Regel, die vom Deutschen Institut für Normung (DIN) erarbeitet wurde. Sie dient der Vereinheitlichung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen.
Verwandte Begriffe: Norm, Standard, Technische Regel. - Sturzsicherung
- Eine Sturzsicherung ist eine Vorrichtung, die Personen vor dem Herunterfallen schützt. Sie kann in Form von Brüstungen, Geländern, Netzen oder anderen Konstruktionen ausgeführt sein.
Verwandte Begriffe: Absturzsicherung, Fallschutz, Geländer. - Verkehrssicherheit
- Die Verkehrssicherheit bezieht sich auf die Sicherheit von Personen im öffentlichen und privaten Raum. Im baulichen Kontext umfasst sie Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen durch Stürze, Stolpern oder andere Gefahren.
Verwandte Begriffe: Arbeitssicherheit, Personensicherheit, Gefahrenvermeidung. - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, Gutachten zu erstellen und fachliche Fragen zu beantworten. Im Baubereich werden Sachverständige häufig zur Beurteilung von Schäden, zur Überprüfung von Bauausführungen oder zur Klärung von Rechtsfragen hinzugezogen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger. - Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)
- Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) ist eine Sammlung von Regeln und Empfehlungen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten vor Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz.
Verwandte Begriffe: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rolle spielt die Bayerische Bauordnung (BayBO) bei der Brüstungshöhe im Krankenhaus?
Die BayBO legt die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen fest. Sie enthält allgemeine Bestimmungen zur Verkehrssicherheit, die auch für Brüstungen relevant sind. Die konkreten Maße und Ausführungen können jedoch von der Art der Nutzung und den spezifischen Gegebenheiten des Krankenhauses abhängen. - Gibt es spezielle Normen für HNO-Kliniken bezüglich der Brüstungshöhe?
Es gibt keine spezifischen Normen, die ausschließlich für HNO-Kliniken gelten. Die allgemeinen Normen und Vorschriften für Krankenhäuser sind anzuwenden. Allerdings können die besonderen Bedürfnisse von Patienten in HNO-Kliniken (z.B. Gleichgewichtsstörungen nach Operationen) eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der Sturzsicherung erfordern. - Was ist bei nicht geschlossenen psychiatrischen Abteilungen zu beachten?
In nicht geschlossenen psychiatrischen Abteilungen ist besonders auf die Suizidprävention zu achten. Die Brüstungshöhe und -gestaltung muss so gewählt werden, dass ein Überklettern oder ein Suizidversuch erschwert wird. Hier können spezielle Gutachten und Sicherheitskonzepte erforderlich sein. - Wie oft müssen Brüstungen auf ihre Sicherheit überprüft werden?
Die Häufigkeit der Überprüfungen hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen und den betrieblichen Sicherheitsbestimmungen ab. Ich empfehle, regelmäßige Sichtprüfungen durchzuführen und bei Bedarf einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Nach größeren Umbauten oder Instandsetzungen ist eine erneute Prüfung obligatorisch. - Welche Konsequenzen hat die Nichteinhaltung der Vorschriften?
Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Bußgeldern, Nutzungsverboten und Schadensersatzansprüchen im Falle eines Unfalls. Zudem gefährdet sie die Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter. - Wo finde ich die aktuellen Fassungen der relevanten Normen?
Die aktuellen Fassungen der DIN-Normen sind beim Beuth Verlag erhältlich. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist online auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr einsehbar. - Spielt die Höhe des Gebäudes eine Rolle bei der Festlegung der Brüstungshöhe?
Ja, die Gebäudehöhe ist ein wesentlicher Faktor. Höhere Gebäude erfordern in der Regel höhere Brüstungen, um den Absturz zu verhindern. Die genauen Maße sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und Normen festgelegt. - Was ist der Unterschied zwischen einer Norm und einer Vorschrift?
Eine Norm ist eine freiwillige technische Regel, die von Experten erarbeitet wurde. Eine Vorschrift ist eine verbindliche Regel, die von einer Behörde erlassen wurde (z.B. eine Landesbauordnung). Vorschriften haben Gesetzeskraft und müssen eingehalten werden.
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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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