Nutzungsänderung: Gaststätten- Kegelbahn in ein oder zwei Bungalows umwandeln 17.09.08 Ich habe mir eine Wohn/Gewerbe- Einheit gekauft. In NRW, ein Wohnhaus 2.5 Etagen Bj 1894(wobei das Erdgeschoss schon als Gaststätte diente) mit einen Neuanbau Bj 1954 Gaststätte mit zwei Kegelbahnen und viel Grundstück herum. Das Objekt steht seit zirka 1 Jahr lehr und ist Kernsanierungs bedürftig. Mein Vorhaben das alte Wohn/Gaststätten Haus nur als Wohnhaus umzuwandeln. Den neuen Gastättenanbau weiter als Kaffeehaus zu Betreiben. Doch die Angebauten Kegelbahnen möchte ich als Bungalows Umbauen. Wie es aber manchmal ist, habe ich nicht die Nettesten Nachbarn. Denn sie fürchten nicht um Ihr wegerecht sondern weisen mit recht darauf hin das in dem Grundbuch von 1894 nicht die breite des wegerechtes Eingetragen ist. Somit kann ich meine eigenen ca. 400qm Baufläche weder eigen nutzen noch Bebauen. Jetzt zu meiner Frage, was und welche Anträge muss ich stellen um das alte Haus nur als Wohnhaus zu nutzen und jetzt die schwerste Frage was ist alles von Nöten um eine Kegelbahn in ein Bungalow umzubauen? Feuerwehr Zufahrt und genügend Freiraum zum nächsten Haus 8m ist gegeben. Für Hilfreiche Hinweise wäre ich mehr als dankbar. G.F. Name: Gerd F
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