Mauerwerk abrechnen nach VOB: Wie werden Ecken bei 11,5er & 24er Wänden berechnet?

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Mauerwerk abrechnen nach VOB: Wie werden Ecken bei 11,5er & 24er Wänden berechnet?

Hallo,
Hab da grad eine Frage, die mir schon fast peinlich ist. Es geht um Rohbau-Mauerwerkswände. 24er und 11,5 er. Es wird also per m² abgerechnet. Wie ist das nun mit rechtwinkeligen Mauerwerksecken? Wird da für beide abgehenden Wände das Außenmaß genommen und somit die Ecke doppelt abgerechnet, oder wird nur eine Wand durchgerechnet und bei der zweiten die Wandstärke der ersten abgezogen. Habe in der VOBAbk. zwar den Punkt mit der Durchdringung gefunden, bin mir aber nicht sicher, ob der für diesen Fall zutreffend ist. Eine Mauerwerksecke ist halt schon ein höherer Aufwand.
Gruß ... Meik
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  • Meik
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine doppelte Abrechnung von Ecken – die Überschneidungsfläche muss stets nur einmal in die Flächenermittlung einbezogen werden.

    🔴 KRITISCH: Vor Vertragsabschluss schriftliche Festlegung der Mengenermittlungsmethode (z. B. nach Außenmaß, Achsmaß oder Nettofläche) im Leistungsverzeichnis oder den besonderen Vertragsbedingungen.

    ⚠️ WICHTIG: Bei Unklarheiten zur Abrechnungsgrundlage umgehend einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Bauwesen konsultieren – nicht erst nach Rechnungsstellung.

    ⚠️ WICHTIG: Ausschließlich die in der VOB/C (DINAbk. 18330) und DIN 18205 geregelten Flächenmaße sind maßgeblich – Aufwandserwägungen oder „Ecken-Zuschläge“ sind abrechnungsrechtlich unzulässig ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, wie Mauerwerksecken bei der Abrechnung nach VOBAbk. behandelt werden. Grundsätzlich gilt: Jede Wand wird nach ihrem tatsächlichen, einfachen Maß abgerechnet.

    Das bedeutet, dass Sie nicht das Außenmaß beider Wände nehmen und die Ecke doppelt berechnen dürfen. Die korrekte Vorgehensweise ist, die Länge jeder Wand bis zum Stoßpunkt mit der anderen Wand zu messen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre Abrechnungspraxis und passen Sie diese gegebenenfalls an, um korrekte Ergebnisse zu erzielen. Bei Unklarheiten empfehle ich, einen Bausachverständigen oder erfahrenen Bauabrechner zu konsultieren.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die korrekte Abrechnung von Mauerwerkswänden nach VOB, speziell die Behandlung von rechtwinkligen Ecken bei 11,5 cm und 24 cm dicken Wänden. Der Fragesteller vermutet zu Recht, dass eine Doppelberechnung der Eckenfläche problematisch ist, da dies zu einer Überzahlung führen würde. Die VOB/C (DIN 18330) regelt die Abrechnung von Mauerwerksarbeiten grundsätzlich nach Flächenmaß (m²), wobei Durchdringungen und Überschneidungen gesondert betrachtet werden müssen.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme des Fragestellers, dass eine Ecke nicht doppelt abgerechnet werden darf, ist fachlich korrekt. Die VOB schreibt vor, dass bei rechtwinkligen Ecken die Fläche nur einmal berechnet wird, um eine Überzahlung zu vermeiden.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass die Ecke einen höheren Aufwand darstellt, ist zwar praktisch nachvollziehbar, aber für die Abrechnung nach VOB nicht relevant. Die VOB definiert die Abrechnung nach tatsächlicher Fläche, nicht nach Schwierigkeitsgrad. Ein höherer Aufwand kann allenfalls über einen gesonderten Positionspreis oder eine Zusatzvereinbarung abgegolten werden.

    ➕ Ergänzung: Die korrekte Berechnung erfolgt nach dem Überkreuzungsprinzip: Eine Wand wird mit ihrem Außenmaß durchgemessen, die zweite Wand wird bis zur Innenkante der ersten Wand (also abzAbk.üglich der Wandstärke) gemessen. Alternativ kann man beide Wände mit dem Achsmaß berechnen, was zum gleichen Ergebnis führt. Wichtig ist, dass die Überschneidungsfläche (die Ecke) nur einer Wand zugeschlagen wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Fragesteller sollte die Abrechnung nach dem Prinzip "eine Wand durchgehend, die andere bis zur Innenkante" vornehmen. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten mit dem Auftraggeber empfiehlt es sich, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Bauwesen oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu konsultieren, um eine rechtskonforme Abrechnung sicherzustellen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage betrifft die korrekte mengenmäßige Erfassung von Mauerwerksecken im Rahmen der VOB/A- und VOB/B-gerechten Abrechnung von Rohbauarbeiten — ein technisch präzises, aber nicht sicherheitsrelevantes Vertrags- und Vergaberecht-Thema.

    ✅ Zustimmung: Die Unsicherheit des Anfragenden ist vollkommen nachvollziehbar: Die VOB enthält keine explizite Regelung für Ecken bei Flächenabrechnung von Mauerwerk, sondern verweist auf die allgemeinen Grundsätze der Mengenermittlung nach DIN 276 und DIN 18205 sowie die vertragliche Ausgestaltung.

    ⚠️ Korrektur: Der Verweis auf "Durchdringung" in der VOB ist hier irreführend — dieser Begriff bezieht sich auf sich kreuzende Bauteile (z. B. Wand durch Decke), nicht auf Ecken oder Kanten von Einzelwänden.

    ➕ Ergänzung: Gemäß DIN 18205 (Mengenermittlung für Bauarbeiten) werden Mauerwerkswände grundsätzlich nach der Fläche des aufgerichteten Mauerwerks berechnet, wobei Ecken nicht doppelt erfasst werden dürfen — vielmehr ist die Fläche an der Ecke so zu ermitteln, dass keine Über- oder Untererfassung entsteht; dies erfolgt typischerweise über die Summe der Außenmaße abzüglich der Wandstärke an der Ecke für die zweite Wand.

    ➕ Ergänzung: Die konkrete Abrechnung hängt entscheidend vom Leistungsverzeichnis ab: Ist dort explizit "Mauerwerk nach Außenmaß" oder "nach Nettofläche" vereinbart, ist dies maßgeblich — bei fehlender Regelung gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen, nicht doppelt zählenden Mengenermittlung.

    🔴 Gefahr: Fehlende oder unklare vertragliche Vereinbarung zur Mengenermittlung birgt erhebliches Streitpotenzial zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer — insbesondere bei größeren Projekten mit vielen Ecken kann dies zu erheblichen Abweichungen bei der Rechnungsstellung führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Vertragsabschluss schriftlich, ob die Mauerwerkflächen nach Außenmaß, Nettofläche oder nach einer anderen Methode (z. B. nach DIN 18205, Abschnitt 5.2) ermittelt werden — und lassen Sie diese Vereinbarung im Leistungsverzeichnis oder in den besonderen Vertragsbedingungen festhalten.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Ecken dürfen nicht doppelt abgerechnet werden – die Überschneidungsfläche ist stets nur einmal zu erfassen.
    • Alle Modelle bestätigen, dass die VOB/C (DIN 18330) und DIN 18205 die maßgeblichen Regelwerke sind und dass die Abrechnung nach Flächenmaß (m²) erfolgt.

    ⚠️ Abweichung:

    • DeepSeek nennt das „Überkreuzungsprinzip“ (eine Wand bis Außenmaß, die andere bis Innenkante) als Standardmethode; GoogleAI spricht lediglich vom „Maß bis zum Stoßpunkt“, ohne Verfahrensname; Qwen betont stattdessen die Abhängigkeit vom Leistungsverzeichnis und nennt DIN 18205 Abs. 5.2 als Referenz.
    • Qwen korrigiert den Begriff „Durchdringung“ als irreführend für Ecken – DeepSeek verwendet ihn fälschlich im Kontext der Eckenberechnung; GoogleAI verzichtet gänzlich darauf.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt das Achsmaß als gleichwertige Alternative zum Überkreuzungsprinzip.
    • Qwen betont die vertragliche Vorabklärung als zentrales Präventionsmittel – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nur als Nachtragsempfehlung nennen.
    • Qwen weist explizit auf das Streitpotenzial bei fehlender vertraglicher Regelung hin – ein Risiko, das bei GoogleAI und DeepSeek nicht quantifiziert wird.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek behauptet, die VOB/C regle „Durchdringungen und Überschneidungen gesondert“ – dies ist nicht korrekt; Überschneidungen von Wänden (Ecken) sind in DIN 18330 nicht gesondert geregelt, sondern werden über die allgemeine Mengenermittlung nach DIN 18205 und den Grundsatz der wirtschaftlichen Erfassung abgedeckt. Qwen korrigiert diesen Irrtum klar und präzise.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherere, vertragsrechtlich präzisere und von Qwen untermauerte Einschätzung gilt als maßgeblich: Keine vermeintliche „Durchdringungsregelung“ heranziehen; stattdessen ausschließlich DIN 18205 (insb. Abs. 5.2) und klare vertragliche Vereinbarung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Doppelberechnung von EckenAlle Modelle stimmen überein: Die Fläche der Ecke darf nur einmal in die Abrechnung einfließen – eine Doppelzählung ist unzulässig und führt zu einer rechtswidrigen Überzahlung.
    Maßgebliche RegelwerkeVOB/C (DIN 18330) und DIN 18205 sind die verbindlichen Grundlagen; eine Abweichung ist nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung möglich.
    Mengenermittlungsmethode⚠️Während DeepSeek das Überkreuzungsprinzip (Außenmaß / Innenkante) als Standard nennt und GoogleAI vom „Stoßpunkt“ spricht, betont Qwen die Abhängigkeit vom Leistungsverzeichnis – Konsens: Ohne vertragliche Festlegung gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen, nicht doppelt zählenden Erfassung nach DIN 18205 Abs. 5.2.
    „Durchdringung“ als Regelbegriff für EckenDeepSeek verwendet den Begriff irrtümlich; Qwen widerlegt dies klar – „Durchdringung“ bezieht sich in der VOB auf querende Bauteile (z. B. Wand durch Decke), nicht auf Wand-Ecken; GoogleAI vermeidet den Begriff vollständig.
    Vertragliche VorabvereinbarungAlle drei Modelle empfehlen sie – Qwen priorisiert sie als zentrales risikominimierendes Instrument; DeepSeek und GoogleAI nennen sie als Nachtragsempfehlung bei Unklarheit.

    👉 Handlungsempfehlung: Legen Sie vor Auftragsbeginn schriftlich fest, ob Mauerwerk nach Außenmaß, Achsmaß oder Nettofläche (nach DIN 18205 Abs. 5.2) abgerechnet wird – und binden Sie diese Regelung verbindlich im Leistungsverzeichnis oder den besonderen Vertragsbedingungen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende vertragliche MengenermittlungsvereinbarungKann zu erheblichen Abrechnungsstreitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen führen – insbesondere bei Großprojekten mit hunderten Ecken.
    🔴 RisikoDoppelte Abrechnung der EckenflächeFührt zu rechtswidriger Überzahlung, Rückforderungsansprüchen des Auftraggebers und Vertrauensverlust – bei wiederholtem Vorfall mögliche Ausschlussklausel im Vergabeverfahren.
    🔴 RisikoVerwendung falscher Begriffe (z. B. „Durchdringung“ statt „Überschneidung“)Untergräbt die fachliche Glaubwürdigkeit in Verhandlungen oder bei Prüfung durch Sachverständige und kann bei Streitigkeiten zu Nachteilen im Rechtsverkehr führen.
    🔴 RisikoAbweichung von DIN 18205 ohne vertragliche GrundlageWird als Verstoß gegen die VOB angesehen – riskiert die Erstattung der Überzahlung plus Verzugszinsen und kann die Vergütung der gesamten Position in Frage stellen.
    🔴 RisikoUnklare oder widersprüchliche Angaben im LeistungsverzeichnisFührt zu Auslegungsstreit – im Zweifel zu Lasten des Auftragnehmers gemäß § 242 BGBAbk. (Treu und Glauben) und VOB/B § 1 Abs. 3.
    ✅ ChanceFrühzeitige Klärung der AbrechnungsgrundlageVermeidet Reibungsverluste, stärkt die Vertragspartnerschaft und reduziert Prüfaufwand seitens Auftraggeber und Sachverständiger.
    ✅ ChanceEinsatz des Achsmaßes als standardkonforme MethodeErmöglicht einfache, nachvollziehbare und streitfreie Flächenermittlung – besonders bei komplexen Grundrissen mit vielen Schnittpunkten.
    ✅ ChanceVertragliche Festlegung von Zuschlägen für besondere Aufwände (z. B. Eckenverputz)Erlaubt eine faire Kompensation für erhöhten handwerklichen Aufwand – ohne Verstoß gegen die VOB, sofern klar separat positioniert.
    ✅ ChanceSystematische Dokumentation der MengenermittlungStellt bei Prüfung oder Streit die Nachvollziehbarkeit sicher und stützt die eigene Rechtsposition – z. B. durch Skizzen mit Maßangaben und Bezug auf DIN 18205.
    ✅ ChanceEinbindung eines Fachabrechners bereits in der AngebotsphaseErhöht die Ausschreibungssicherheit, vermeidet nachträgliche Korrekturen und reduziert das Risiko von Auftragsverlust durch unklare Preisgestaltung.

    Orientierungshilfen

    1. Vertraglich festlegen: Vereinbaren Sie vor Auftragserteilung schriftlich im Leistungsverzeichnis oder den besonderen Vertragsbedingungen, ob Mauerwerk nach Außenmaß, Achsmaß oder Nettofläche (nach DIN 18205 Abs. 5.2) abgerechnet wird.
    2. Ecken korrekt messen: Nutzen Sie bei fehlender Vereinbarung das Achsmaß-Verfahren – es ist einfach, nachvollziehbar und entspricht allen drei KI-Analysen als gleichwertige, normkonforme Alternative.
    3. Dokumentation anfertigen: Erstellen Sie für jede Wand mit Ecken eine Skizze mit Maßangaben (Außenkanten, Achsen, Innenkanten) und vermerken Sie stets die zugrundeliegende Berechnungsmethode nach DIN 18205.
    4. Keine „Durchdringungs“-Argumente verwenden: Verwenden Sie den Begriff „Durchdringung“ ausschließlich im Sinne der VOB/C für querende Bauteile – für Wandecken sprechen Sie korrekt von „Überschneidungsfläche“ oder „Eckenfläche“.
    5. Zuschläge separat vereinbaren: Falls Ecken tatsächlich erhöhten Aufwand verursachen (z. B. bei Verputz), vereinbaren Sie dies als gesonderte Position mit eigenem Leistungsbeschreibungstext – niemals als pauschalen „Eckenzuschlag“ innerhalb der Mauerwerkposition.
    6. Prüfung durch Fachmann einholen: Beauftragen Sie vor Abgabe der Endrechnung einen zertifizierten Bauabrechner oder öffentlich bestellten Sachverständigen für die Prüfung der Flächenermittlung anhand Ihrer Skizzen und der vertraglichen Grundlagen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk, das die Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Aufmaß.
    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die detaillierte Erfassung der tatsächlich erbrachten Bauleistungen auf der Baustelle. Es dient als Grundlage für die Abrechnung und muss nachvollziehbar und prüfbar sein.
    Verwandte Begriffe: Abrechnung, Leistungsverzeichnis, VOB.
    Leistungsverzeichnis
    Das Leistungsverzeichnis (LVAbk.) ist eine detaillierte Beschreibung aller Bauleistungen, die für ein Bauprojekt erforderlich sind. Es enthält Angaben zu Art, Umfang und Qualität der Leistungen.
    Verwandte Begriffe: VOB, Aufmaß, Bauvertrag.
    Mauerwerk
    Mauerwerk ist ein Bauteil, das aus einzelnen Steinen (z.B. Ziegel, Kalksandsteine, Porenbetonsteine) durch Vermörtelung oder Verklebung zusammengefügt wird. Es dient zur Errichtung von Wänden, Pfeilern und anderen Bauteilen.
    Verwandte Begriffe: Wand, Stein, Mörtel.
    Wandstärke
    Die Wandstärke ist die Dicke einer Wand, gemessen senkrecht zur Wandfläche. Sie wird in der Regel in Zentimetern (cm) oder Millimetern (mm) angegeben und beeinflusst die statischen, bauphysikalischen und gestalterischen Eigenschaften der Wand.
    Verwandte Begriffe: Mauerwerk, Dämmung, Schallschutz.
    Abrechnung
    Die Abrechnung ist die Zusammenstellung und Bewertung der erbrachten Bauleistungen. Sie dient zur Ermittlung des zu zahlenden Betrags und muss auf Grundlage des Aufmaßes und des Leistungsverzeichnisses erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Aufmaß, VOB, Leistungsverzeichnis.
    Rohbau
    Der Rohbau umfasst alle wesentlichen Bauteile eines Gebäudes, die für die Tragfähigkeit und Stabilität erforderlich sind. Dazu gehören Fundamente, Wände, Decken und das Dach.
    Verwandte Begriffe: Mauerwerk, Beton, Stahlbeton.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie werden Mauerwerkswände nach VOB abgerechnet?
      Mauerwerkswände werden in der Regel pro Quadratmeter (m²) abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Wandfläche, wobei Öffnungen (z.B. Fenster, Türen) gemäß VOB-Regeln abgezogen werden können.
    2. Was ist bei der Abrechnung von Mauerwerksecken zu beachten?
      Bei Mauerwerksecken darf die Ecke nicht doppelt abgerechnet werden. Jede Wand wird bis zum Stoßpunkt mit der anderen Wand gemessen. Das bedeutet, dass das Außenmaß beider Wände nicht einfach addiert werden darf.
    3. Wie werden Durchdringungen in Mauerwerkswänden bei der Abrechnung berücksichtigt?
      Durchdringungen (z.B. für Rohre oder Kabel) werden in der Regel nicht von der Wandfläche abgezogen, es sei denn, sie sind sehr großflächig. Die genaue Handhabung sollte im Leistungsverzeichnis oder im Vertrag festgelegt sein.
    4. Was bedeutet VOB?
      VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist ein dreiteiliges Regelwerk, das die Vergabe von Bauaufträgen, die Ausführung von Bauleistungen und die Abrechnung von Bauleistungen regelt. Die VOB ist ein wichtiger Bestandteil des Baurechts in Deutschland.
    5. Welche Wandstärken sind üblich im Mauerwerksbau?
      Übliche Wandstärken im Mauerwerksbau sind beispielsweise 11,5 cm, 17,5 cm, 24 cm, 30 cm oder 36,5 cm. Die Wahl der Wandstärke hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. den statischen Anforderungen, dem Wärmeschutz oder dem Schallschutz.
    6. Was ist ein Leistungsverzeichnis?
      Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Beschreibung der Bauleistungen, die für ein Bauprojekt erforderlich sind. Es enthält alle relevanten Informationen, wie z.B. die Art der Leistungen, die Menge der Leistungen und die Qualität der Leistungen. Das Leistungsverzeichnis dient als Grundlage für die Angebotserstellung durch die Bauunternehmen.
    7. Was ist ein Aufmaß?
      Ein Aufmaß ist die genaue Messung der erbrachten Bauleistungen vor Ort. Das Aufmaß dient als Grundlage für die Abrechnung der Bauleistungen. Es ist wichtig, dass das Aufmaß sorgfältig und nachvollziehbar durchgeführt wird.
    8. Was mache ich, wenn ich unsicher bei der Abrechnung bin?
      Wenn Sie unsicher bei der Abrechnung von Mauerwerksarbeiten sind, empfehle ich Ihnen, einen Bausachverständigen oder einen erfahrenen Bauabrechner zu konsultieren. Diese Fachleute können Ihnen helfen, die Abrechnung korrekt durchzuführen und Fehler zu vermeiden.

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