offenfarungspflichtiger Mangel bei Hauskauf 05.09.08 Ein neuer Anlauf bzgl. meiner Frage: Ausgangspunkt: Besitzerwechsel einer Immobilie in Brandenburg Ist ein Zaun, der auf Nachbars Grundstück steht und versetzt werden muß, wobei auch eine kurze Mauer,Betonboden und eine Dachkonstruktion abgerissen werden müssen, ein offenbarungspflichtiger Mangel, den der Verkäufer dem Käufer hätte darlegen müssen. Der Verkäufer wusste nachweisbar davon. Ich werte es als arglistige Täuschung. Sehe ich dies richtig? Name: Petershagener
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