Suchefunktion BAU.DE Forum Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. 676: Regenwasser läuft zum Nachbarn (Niedersachsen)

Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Regenwasser läuft zum Nachbarn (Niedersachsen) 25.06.08
Hallo,
hier noch ein ziemlich haarsträubender Beitrag:
Unser Nachbar hat sich schon mehrfach bei uns beschwert, daß bei stärkerem Regen das Regenwasser von unserem Grundstück auf sein Grundstück laufen würde, und dieses dann cm-hoch an seiner Hauswand stehen würde(Neubaugebiet 2007).
Der Nachbar hat unserer Meinung nach zu tief gebaut, wir liegen im Ganzen etwas höher (ca. 10 cm), haben aber die vorgeschriebene Höhe laut Bauamt angenommen. Ganz davon ab, daß unser Grundstück nicht in seine Richtung abfällt, sondern in Richtung der vorgeschriebenen Versickerungsmulde, kann er von uns verlangen, eine entsprechende Befestigung (z.B. Rasenbord etc.) auf der Grenze zu errichten?
Er beschwert sich dann auch noch darüber, daß das Regenwasser außerdem von unserem Stichweg aus in seine Beete läuft (wir liegen in 2. Reihe, der Stichweg ist noch nicht endgültig fertig, das wird von der Stadt gemacht und wurde beim Grundstückskauf bereits bezahlt). Besteht hier irgendein Handlungsbedarf meinerseits???
Name: Mary-Lou  

  1. Regenwasser ... 25.06.08
    Üblicherweise muss man Regenwasser vom Nachbargrundstück annehmen, wenn es nicht von einem Werk stammt (d.h. wegen einer baulichen Massnahme dorthin fliesst), sondern 'von selbst', d.h. aufgrund der unveränderten natürlichen Hangneigung, diesen Weg nimmt.
    Ich würde darüber nachdenken, wenn sie sonst mit dem Nachbarn gut auskommen, trotzdem etwas zu tun, selbst wenn die Rechtslage klar ist. Zumal es ja gemäss Ihrer Beschreibung mit wenig Aufwand verbunden ist. Falls sie es nicht ist (Abfluss von einem Weg über ein Stück unverändertes Land auf sein Grundstück usw.) sowieso, weil das sonst, wenn der Nachbar danach ist, Quelle von langwierigen und unergiebigen Streitereien werden kann.
    Name: Jens Paulsen  

  2. Falsch... 26.06.08
    Regenwasser darf nicht (oder nur bei absolutem Starkregen) von Grundstück A auf Grundstück B laufen.
    Und das zu verhindern ist Sache des jeweilgen Grundstückseigentümers!
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
 

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