Nachbar verändert natürlichen Geländeverlauf (NRW) 12.06.08 Hallo liebe Forianer, ich habe mal eine Frage, die wahrscheinlich schon gestellt wurde, ich habe aber über die Suchefunktion nichts passendes gefunden. An der Grenze zum Nachbarn gräbt dieser sein Grundstück 2 m ab, um dort eine Terasse anzulegen und verändert somit den natürlichen Geländeverlauf. Wo genau steht, dass er dafür verantwortlich ist, alle Maßnahmen zu ergreifen, dass meinem Grundstück nichts passiert. In der LBO § 30 steht ja nur etwas über Bodenanschüttungen. Vielen Dank für Eure Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen OM
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