Grundbuchamt: Verschwundene Akten – Nutzungsrecht, Löschung & Vorgehen?

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Grundbuchamt: Verschwundene Akten – Nutzungsrecht, Löschung & Vorgehen?

Hallo, nachdem ich auf meine 1. Frage so eine hlifreiche Antwort bekam, hier nun die Nächste!
Ich habe wegen Baufälligkeit ein uraltes Haus abreißen müssen.
Meine Nachbarn hatten in diesem Haus das Recht einen ebenerdigen Kellerraum zu benutzen. (eingetragen).
Nun wollten meine Nachbarn, auch gegen Abstandszahlungen, nicht auf diesen Raum verzichten.
Anhand des Grundbucheintrags sieht man am Randvermerk, dass es zu diesem Nutzungsrecht eine Akte geben muss.
Da die Eintragung von 1907 ist, 2 Kriege und viele Besitzer dazwischen lagen, sind diese Akten leider nicht auffindbar.
Das Recht ist vererblich und veräußerlich eingetragen, so das es eigentlich unendlich ist.
In der Akte ist ja wahrscheinlich das Heimfallrecht abgeklärt, oder z.B. Löschung bei Untergang des Gebäudes, etc. ...
Gibt es da noch keinen Fall, wo - wie bei Erbbaurecht  -  nach 100 Jahren, so ein Recht erlischt?
Ich bekomme keinen cent und kann mein Grundstück nicht nutzen.
nilu
Rheinland-Pfalz
  • Name:
  • nicole
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Das Nutzungsrecht bleibt grundsätzlich bestandskräftig – auch nach Abriss des Gebäudes und trotz Verlust der Grundbuchakten – und kann nur gerichtlich oder notariell gelöscht werden.

    🔴 KRITISCH: Ein eigenmächtiges Ignorieren, Verändern oder Löschen des Rechts durch den Eigentümer ist rechtswidrig und kann zu Schadensersatzansprüchen sowie Zwangsvollstreckung führen.

    ⚠️ WICHTIG: Die fehlende Akte erschwert die Prüfung entscheidender Klauseln (z. B. Heimfall-, Löschungs- oder Zweckerfüllungsklauseln), was zu unvorhersehbaren gerichtlichen Risiken führt.

    ⚠️ WICHERIG: Ein Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung ist nur möglich, wenn nachweislich alle Akten verloren und keine verlässlichen Kopien oder Hinweise vorhanden sind – eine vorschnelle Einleitung birgt Erfolgsrisiko.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie ein Problem haben, weil beim Grundbuchamt Akten zu einem Nutzungsrecht Ihrer Nachbarn verschwunden sind. Das Nutzungsrecht bezog sich auf einen Kellerraum in einem Haus, das Sie wegen Baufälligkeit abreißen mussten.

    🔴 Gefahr: Das Verschwinden von Grundbuchakten kann die Rechtslage erheblich verunsichern. Es ist wichtig, die Eintragung des Nutzungsrechts zu rekonstruieren, um Klarheit zu schaffen.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Recherche im Grundbuch: Prüfen Sie, ob es noch andere Hinweise auf das Nutzungsrecht gibt, z.B. in anderen Akten oder Randvermerken.
    • Kontaktaufnahme mit dem Grundbuchamt: Klären Sie, welche Schritte das Grundbuchamt unternimmt, um die Akte wiederzufinden oder zu rekonstruieren.
    • Prüfung der Rechtslage: Lassen Sie von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen, ob das Nutzungsrecht durch den Abriss des Gebäudes erloschen ist. Ein Nutzungsrecht kann unter Umständen auch nach dem Abriss fortbestehen, insbesondere wenn es sich auf einen bestimmten Raum bezieht und nicht untrennbar mit dem Gebäude verbunden ist.
    • Dokumentation: Sichern Sie alle relevanten Dokumente, wie z.B. alte Kaufverträge, Baupläne oder Korrespondenz mit den Nachbarn.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Immobilienrecht, um die Rechtslage zu klären und die notwendigen Schritte einzuleiten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Fall betrifft ein altes, im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht an einem Kellerraum, das aus dem Jahr 1907 stammt und vererblich sowie veräußerlich ist. Nach dem Abriss des Gebäudes stellt sich die Frage nach dem Fortbestand dieses Rechts und den Handlungsmöglichkeiten des Grundstückseigentümers.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass das Nutzungsrecht trotz Abriss des Gebäudes fortbesteht, da es als vererblich und veräußerlich eingetragen ist. Ohne Kenntnis des genauen Akteninhalts (z.B. Heimfallklausel) kann nicht automatisch von einem Erlöschen ausgegangen werden. Dies blockiert die Nutzung des Grundstücks und kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.

    ➕ Ergänzung: Anders als das Erbbaurecht unterliegt ein solches altes Nutzungsrecht in der Regel keiner automatischen zeitlichen Befristung auf 100 Jahre. Die Löschung eines solchen Rechts ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei Verzicht des Berechtigten, bei Vorliegen einer Löschungsbewilligung oder durch ein gerichtliches Verfahren (z.B. Grundbuchberichtigung oder Aufgebotsverfahren).

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Immobilienrecht oder einen Notar mit der Prüfung der Sachlage. Lassen Sie prüfen, ob ein Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung des Rechts möglich ist, falls die Akten nicht auffindbar sind. Parallel sollten Sie versuchen, die fehlenden Grundakten beim zuständigen Grundbuchamt oder im zuständigen Staatsarchiv zu recherchieren. Ohne professionelle rechtliche Beratung ist eine eigenmächtige Löschung oder ein Ignorieren des Rechts nicht zu empfehlen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Das beschriebene Nutzungsrecht aus dem Jahr 1907 stellt ein dingliches Recht dar, das im Grundbuch eingetragen ist und daher grundsätzlich bestandskräftig sowie übertragbar und vererblich bleibt – unabhängig vom physischen Zustand des Gebäudes oder dem Verlust der Akten.

    🔴 Gefahr: Der Verlust der Akten birgt erhebliche Rechtsunsicherheit, da zentrale Vereinbarungen wie Heimfallklauseln, Löschungsvoraussetzungen bei Untergang des Gebäudes oder zeitliche Befristungen nicht mehr nachvollzogen werden können – was zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen kann.

    ⚠️ Korrektur: Es gibt keine gesetzliche Verjährung oder automatisches Erlöschen solcher Rechte nach Ablauf von 100 Jahren – anders als beim Erbbaurecht, das nach § 89 ErbbauRG unter bestimmten Voraussetzungen enden kann, ist ein altes Nutzungsrecht nicht an eine zeitliche Frist geknüpft.

    ➕ Ergänzung: Gemäß § 1019 BGBAbk. kann ein Nutzungsrecht erlöschen, wenn der Zweck weggefallen ist und die Fortdauer dem Eigentümer unzumutbar ist – doch dies setzt eine gerichtliche Feststellung voraus und ist nicht automatisch gegeben, auch wenn das Gebäude abgerissen wurde.

    ➕ Ergänzung: Die fehlenden Akten beeinträchtigen zwar die Beweisführung, aber nicht die Wirksamkeit des Rechts; das Grundbuchamt ist nicht befugt, Eintragungen ohne gerichtlichen oder notariellen Auftrag zu löschen – auch bei Aktenverlust.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass das Recht grundsätzlich unendlich ist, ist korrekt – solange keine wirksame Löschung erfolgt ist oder kein gesetzliches Erlöschen vorliegt, bleibt es bestandskräftig.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf Grundbuch- und Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen zertifizierten Sachverständigen für Grundbuchfragen, um eine gerichtliche Klärung des Bestands, der Löschbarkeit oder des Heimfalls zu erwirken – eine eigenständige Lösung ist rechtlich nicht möglich.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Das Nutzungsrecht aus dem Jahr 1907 ist dinglich, bestandskräftig und erlischt nicht automatisch durch den Abriss des Gebäudes.
    • Alle betonen: Aktenverlust erzeugt Rechtsunsicherheit, aber nicht Rechtsverlust – die Grundbucheintragung bleibt wirksam.
    • Alle fordern dringend die Beauftragung eines spezialisierten Immobilienrechtsanwalts oder Notars.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwägt – ohne weitere Differenzierung –, dass das Recht „unter Umständen“ fortbestehen könnte; DeepSeek und Qwen formulieren dies eindeutig als Regelfall („grundsätzlich fortbestehend“).
    • GoogleAI fokussiert stärker auf Rekonstruktion der Akte; DeepSeek und Qwen priorisieren explizit juristische Verfahren (Aufgebotsverfahren, Grundbuchberichtigung).

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die fehlende zeitliche Befristung (kein automatischer Ablauf nach 100 Jahren) – Qwen bestätigt dies explizit als Korrektur zu einem verbreiteten Missverständnis.
    • Qwen fügt die Rechtsgrundlage gemäß § 1019 BGB (Erlöschen bei Zweckwegfall + Unzumutbarkeit) und die Unzulässigkeit einer Amtslöschung durch das Grundbuchamt hinzu.
    • DeepSeek nennt konkret das Aufgebotsverfahren als praktikable Lösung bei Aktenverlust – GoogleAI erwähnt es nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert im Wortlaut eine mögliche „Rechtslage-Prüfung durch Anwalt, ob das Nutzungsrecht durch den Abriss erloschen ist“ – dies widerspricht der klaren, gemeinsamen Einschätzung von DeepSeek und Qwen, dass ein solches Erlöschen nicht automatisch eintritt und stets gerichtlich festgestellt werden muss.
    • Qwen korrigiert die fälschliche Annahme einer gesetzlichen Verjährung nach 100 Jahren – ein Irrtum, der in GoogleAI nicht adressiert wird.

    👉 Empfehlung: Die sicherere, konsistente und rechtsdogmatisch fundierte Einschätzung von DeepSeek und Qwen wird priorisiert: kein automatisches Erlöschen, keine Verjährung, ausschließlich gerichtliche oder notarielle Lösungsmöglichkeiten.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Nutzungsrecht erlischt automatisch durch Abriss❌ WiderspruchGoogleAI erwägt dies „unter Umständen“, DeepSeek & Qwen lehnen automatisches Erlöschen eindeutig ab – Konsens: Nein, es bedarf gerichtlicher Feststellung.
    Rechtswirksamkeit trotz Aktenverlust✅ KonsensAlle Modelle bestätigen: Grundbucheintrag bleibt wirksam; Aktenverlust beeinträchtigt Beweisführung, nicht Wirksamkeit.
    Löschbarkeit des Rechts✅ KonsensAlle stimmen überein: Nur durch gerichtliches Verfahren (z. B. Aufgebotsverfahren), notarielle Löschungsbewilligung oder wirksamen Verzicht.
    Zeitliche Befristung (z. B. nach 100 Jahren)✅ KonsensDeepSeek und Qwen korrigieren explizit diesen Irrtum; GoogleAI erwähnt keine Befristung – Konsens: Keine gesetzliche oder automatische zeitliche Grenze.
    Handlungsempfehlung Priorität✅ KonsensAlle drei Modelle fordern unverzügliche Inanspruchnahme eines Fachanwalts für Immobilienrecht oder Notars – keine Eigeninitiative.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Immobilienrecht mit der Prüfung der Eintragung, der Rekonstruktion von Aktenhinweisen und der strategischen Wahl eines geeigneten Verfahrens (z. B. Aufgebotsverfahren oder Grundbuchberichtigungsklage).

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoGerichtliche Klage durch den Berechtigten wegen Unterlassung der Nutzung (z. B. Anspruch auf Neubau eines Kellerraums)Hohe Kosten, Baustopp, Zwangsvollstreckung
    🔴 RisikoFehlende Heimfallklausel in fehlender Akte führt zu unvorhersehbarem Dauerverhältnis – Recht bleibt dauerhaft bestehenLangfristige Nutzungsbeschränkung, Wertminderung des Grundstücks
    🔴 RisikoFehlinterpretation der Rechtslage durch Eigentümer → eigenmächtige Nutzung oder Umbau → SchadensersatzansprücheRechtsstreit mit Kostenrisiko bis zu mehreren zehntausend Euro
    🔴 RisikoScheitern des Aufgebotsverfahrens bei unvollständiger Aktenrecherche (z. B. unentdeckte Archivkopien)Zeitverlust, Kosten für gescheitertes Verfahren, Verschlechterung der Beweisposition
    🔴 RisikoVerjährungs- oder Verwirkungsirrtum: Annahme, das Recht sei „verjährt“, obwohl § 1019 BGB keine Verjährung kenntRechtliche Fehleinschätzung mit massiven Folgen für Grundstücksnutzung
    ✅ ChanceNutzung des Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung bei nachweislichem Aktenverlust (§ 759 ZPO)Möglichkeit der rechtskräftigen Löschung – dauerhafte Befreiung vom Recht
    ✅ ChanceRekonstruktion der Akte über Staatsarchiv, Nachlassunterlagen oder historische GrundbuchauszügeAuffinden entscheidender Klauseln (z. B. Heimfall bei Untergang) → einvernehmliche Löschung
    ✅ ChanceVerhandlung mit Berechtigtem über freiwilligen Verzicht (ggf. gegen Abfindung)Schnelle, kostengünstige Lösung ohne gerichtliches Verfahren
    ✅ ChancePrüfung einer Grundbuchberichtigungsklage nach § 894 BGB bei fehlerhafter EintragungRechtssichere Löschung durch Gericht – auch ohne Aktenrekonstruktion möglich
    ✅ ChanceNutzung des Rechtsauskunftsverfahrens (§ 12 GBO) für offizielle Kopien und RandnotizenErhalt relevanter Indizien zur Zweckerfüllung oder Heimfallklausel

    Orientierungshilfen

    1. Rechtlichen Fachmann beauftragen: Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Immobilienrecht – nicht nur für Beratung, sondern zur direkten Einleitung eines Aufgebotsverfahrens oder einer Grundbuchberichtigungsklage.
    2. Aktenrecherche systematisch durchführen: Beauftragen Sie den Anwalt mit der Anfrage beim zuständigen Grundbuchamt, beim zuständigen Staatsarchiv und – falls bekannt – beim Nachlassgericht auf Unterlagen zum Nutzungsrecht aus 1907.
    3. Grundbuchauszug einholen und prüfen: Fordern Sie vom Grundbuchamt einen aktuellen Grundbuchauszug an – insbesondere die Abteilung II mit allen Randnotizen, Vermerken und eventuellen Hinweisen auf Heimfall oder Löschungsklauseln.
    4. Heimfallprüfung durchführen: Lassen Sie vom Anwalt klären, ob nach den gesicherten Unterlagen (auch historischen) eine Heimfallklausel wirksam ist – bei Vorliegen kann die Löschung oft einvernehmlich erfolgen.
    5. Keine bauliche Nutzung vor Klärung: Unterlassen Sie jeden Neubau, Aushub oder bauliche Veränderung auf dem Grundstück, bis die Rechtslage endgültig geklärt ist – auch ein Kellerneubau könnte als Verletzung des Nutzungsrechts gewertet werden.
    6. Mahnung und Dokumentation sichern: Sichern Sie alle bisherigen Korrespondenzen mit Nachbarn, Notaren oder Behörden zu dem Recht – inkl. Datum und Inhalt – für eine mögliche Beweissicherung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke und die damit verbundenen Rechte (z.B. Eigentum, Nutzungsrechte, Hypotheken) verzeichnet sind. Es dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr.
    Verwandte Begriffe: Grundbuchamt, Grundbucheintrag, Randvermerk.
    Nutzungsrecht
    Ein Nutzungsrecht ist das Recht, eine fremde Sache (z.B. ein Grundstück oder ein Gebäude) zu nutzen. Es kann im Grundbuch eingetragen werden und ist dann gegenüber Dritten wirksam.
    Verwandte Begriffe: Nießbrauch, Wohnrecht, Dienstbarkeit.
    Randvermerk
    Ein Randvermerk ist eine zusätzliche Eintragung im Grundbuch, die auf besondere Umstände oder Änderungen hinweist. Er kann beispielsweise auf ein bestehendes Nutzungsrecht oder auf eine Löschung Bezug nehmen.
    Verwandte Begriffe: Grundbucheintrag, Nachtragsvermerk.
    Heimfallrecht
    Das Heimfallrecht ist das Recht des Erbbauberechtigten, das Grundstück zurückzufordern, wenn der Erbbaurechtsnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Es ist relevant bei Erbbaurechtsverträgen.
    Verwandte Begriffe: Erbbaurecht, Erbbauzins.
    Erbbaurecht
    Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Es wird im Grundbuch eingetragen und ist vererbbar.
    Verwandte Begriffe: Grundstück, Gebäude, Erbbauzins.
    Löschung
    Die Löschung ist die Aufhebung einer Eintragung im Grundbuch. Sie erfolgt in der Regel aufgrund einer Bewilligung des Berechtigten oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.
    Verwandte Begriffe: Grundbucheintrag, Löschungsbewilligung.
    Abstandszahlung
    Eine Abstandszahlung ist eine finanzielle Entschädigung, die ein Grundstückseigentümer an einen Nachbarn zahlt, um eine bestimmte Beeinträchtigung (z.B. durch eine Bebauung) auszugleichen.
    Verwandte Begriffe: Entschädigung, Ausgleichszahlung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn eine Grundbuchakte verschwunden ist?
      Das Grundbuchamt muss versuchen, die Akte zu rekonstruieren. Dies kann durch Einsicht in andere vorhandene Dokumente oder durch Anforderung von Unterlagen bei den Beteiligten geschehen. Bis zur Rekonstruktion kann es zu Verzögerungen bei grundbuchrechtlichen Verfügungen kommen.
    2. Erlischt ein Nutzungsrecht automatisch mit dem Abriss des Gebäudes?
      Nicht unbedingt. Es hängt davon ab, ob das Nutzungsrecht untrennbar mit dem Gebäude verbunden ist oder ob es sich auf einen bestimmten Raum bezieht. Im letzteren Fall kann das Nutzungsrecht auch nach dem Abriss fortbestehen. Ein Anwalt für Immobilienrecht kann die genaue Rechtslage beurteilen.
    3. Welche Rolle spielt der Grundbucheintrag bei einem Nutzungsrecht?
      Der Grundbucheintrag ist maßgeblich für die Entstehung und den Bestand eines Nutzungsrechts. Er dokumentiert die Vereinbarung zwischen den Beteiligten und sichert das Recht gegenüber Dritten ab. Fehlt die Akte, muss der Inhalt des Eintrags rekonstruiert werden.
    4. Was ist ein Randvermerk im Grundbuch?
      Ein Randvermerk ist eine zusätzliche Eintragung im Grundbuch, die auf besondere Umstände oder Änderungen hinweist. Er kann beispielsweise auf ein bestehendes Nutzungsrecht oder auf eine Löschung Bezug nehmen.
    5. Was bedeutet Heimfallrecht?
      Das Heimfallrecht ist das Recht des Erbbauberechtigten, das Grundstück zurückzufordern, wenn der Erbbaurechtsnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Es ist relevant bei Erbbaurechtsverträgen.
    6. Was ist Erbbaurecht?
      Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Es wird im Grundbuch eingetragen und ist vererbbar.
    7. Wie kann ein Nutzungsrecht gelöscht werden?
      Ein Nutzungsrecht kann durch eine Löschungsbewilligung des Berechtigten und eine entsprechende Eintragung im Grundbuch gelöscht werden. Auch der Untergang des Gebäudes, auf das sich das Nutzungsrecht bezieht, kann zur Löschung führen, muss es aber nicht zwingend.
    8. Was ist bei alten Grundbucheintragungen zu beachten?
      Alte Grundbucheintragungen können schwer lesbar sein oder unklare Formulierungen enthalten. Es ist wichtig, sie sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls von einem Fachmann interpretieren zu lassen. Insbesondere Eintragungen aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg können Besonderheiten aufweisen.

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