Schiedsgutachterverfahren 14.11.08 Hallo Zusammen, wir haben von unserem Bauträger ein Reihenhaus gekauft. Wir sind jetzt kurz vor der letzten Abnahme der Außenanlagen. Die Mängel der letzten Abnahme (u.a. Fassade) sind noch nicht erledigt worden. Der GU des Bauträgers schickte uns jetzt eine email bzgl. unserer vorab gemeldeten Mängel im Außenbereich. Zu 2 Mängeln schreibt er uns in der mail: "Mangel wird nicht anerkannt, Vorschlag Schiedsgutachterverfahren" Mehr nicht. Was soll das jetzt? Was sollen wir tun? Meiner Meinung nach müsste er doch den Grund der Ablehnung des Mangels erstmal schriftlich mitteilen, oder liege ich da falsch? Was ist denn ein Schiedsgutachterverfahren überhaupt, wer muss das initiieren und wie sieht es mit der Bezahlung aus bzw. was kommt dabei rum? Es wäre klasse, wenn ich dazu Eure Meinung hören könnte. Danke, viele Grüße, Werner Hampel Name: Werner Hampel
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