Suchefunktion BAU.DE Forum Neubau 5135: Fliesenspiegel in der Küche: Fläche <> Fliesenfläche wer zahlt?

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Fliesenspiegel in der Küche: Fläche <> Fliesenfläche wer zahlt? 01.11.08
Hallo alle zusammen,
Wir haben uns ein Neubau angeschafft in dem auch die Fliesen vom Verkäufer gemacht werden. Wir haben eine Auftragsbestätigung zum Punkt Fliesen in der Küche bekommen indem es heißt "Der Fliesenspiegel in der Küche (2,00m²) mit der Fliese Jasba Finess Art.Nr. 9217, 10x10".
Ich habe dem Fliesenverleger einen Fliesenplan für unsere Einbauküche gefaxt. Die zu verfliesende Fläche beträgt exakt 1,984m².
Nun sagt er, er kommt mit den Fliesen nicht hin und ich soll die restlichen bezahlen.
Was kann man ich aus der Auftragsbestätigung entnehmen? Die Fliesen Menge oder die zu fliesende Fläche? Wer muss die fehlenden Fliesen zahlen?
Angaben zu den Fliesen:
http://www.bausep.de/Fliesen/Jasba-Fliesen/Jasba-Finesse/-Finesse-Mosaik-9217-H-316-x-316-cm-softgrau-glaenzend-::148880.html?XTCsid=8c5bfc49c10e57863794ff9a562a2a39
Die zu verfliesende Fläche
1) 0,2m*2,365m
2) 0,5m*2,6m
3) 0,3m*0,7m
ergibt insgesamt 1,984m²
Danke

  1. Um wie viel € ... 03.11.08
    geht´s denn. Problem bei den gewählten Fliesen dürfte sein, dass diese auf ein Netz geklebt sind und dann eben für die übliche Höhe eines Küchenfliesenspiegels (vgl. Format) nicht exakt auf den m² genau bestellt und verarbeitet werden können.
    Schätze, mäl fünfe gerade sein lassen.
    MfG
    Name: Ralph Kaiser   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bhk-beratung.de

  2. Erst mal trennen.... 03.11.08
    ... wer ist hier überhaupt Auftraggeber, wer Auftragnehmer? wenn ich das bis jetzt richtig verstanden habe, ist der Verkäufer GU/GÜ/BT und der Fliesenleger ein Subbi, von daher brauchen Sie mit ihm überhaupt nicht zu diskutieren. Und aus der AB würde ich schon die verlegte Fläche deuten, sonst wird irgendwann noch die Fläche einschließlich Verschnitt berechnet. Fazit: meiner Meinung nach Problem des Verkäufers.
    Name: Rüdiger und Monika Berg   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.berg-schwedenhaus.de

  3. die auftragsbestätigung kommt von einem unternehmen der fliesenleger ... 03.11.08
    die auftragsbestätigung kommt von einem unternehmen der fliesenleger gehört zu einem sub unternehmen
    das problem ist die verlegte fläche beträgt zwar 2m², aber ich wollte eine andere fläche verlegt haben! der fliesenleger meint dies würde nicht mit 2m² fliesen ausreichen da zu viel verschnitt entsteht.
    besteht für mich ein recht für die zusätzlichen fliesen?

  4. Bergs habens schon getroffen... 07.11.08
    Sie haben mit dem bauträger nicht 2m² Fliesenrohmaterial vereinbart sondern 2m² Fliesenfläche. Wenn er sie da vorher nicht drauf hinweist, dass bei komplizierter Geometrie der 2m² zu viel Fliesenverschnitt anfällt und deshalb Mehrkosten entstehen können, dann hat er sozusagen ihren Fliesenplan akzeptiert und sollte auch für die Regulierung der Handwerkerkosten aufkommen. Soll der Bauträger das mit dem handwerker regeln. Sie müssen mit dem Handwerker dessen Rechnung nicht diskutieren, weil Sie mit Ihm keinen Vertrag haben. Er soll seine Kosten dem Verkäufer anmelden, nicht Ihnen. Wenn der Verkäufer dann mit Ihnen anfängt nachverhandeln zu wollen, dann weisen Sie ihn auf seine vertragliche zusicherung von pauschal 2m² Fliese hin. Kann ohnehin nicht den finanziellen Ruin für den Verkäufer bedeuten. Er sollte die Mehrkosten als Lehrgeld zahlen und beim nächsten mal seine Baubeschreibung genauer formulieren.
    Name: Uwe Tilgner   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. Wir das 07.11.08
    ernsthaft duskutiert?
    Angenommen, der Verschnitt erhöht sich um 20% der vereinbarten Fläche (2m2), dann geht es um 0,4 qm Fliesen. Preis je qm = 33,50 €. Bedeutet Mehrpreis Material= 13,40 €.
    Da lohnt sich für den Flisör nicht mal das rumtelefonieren um das mit BT zu regeln.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. Nachtrag 07.11.08
    Für den Bauherren aber auch nicht :-)
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  7. ...deshalb sind wir ja die Dummen 07.11.08
    die bei einem Streitwert von 13,40 EUR kostenlos Rechtsberatung betreiben!
    Name: Uwe Tilgner   E-Mail-Adresse anzeigen  

  8. es geht ums prinzip! 08.11.08
    ich müsste wenn ich die fliesen selbst zahlen sollte ca. 40€ zahlen da es ja m² ware sind nun ja montag werde ich mehr darüber erfahren

  9. Also, ich bin... 08.11.08
    ... auf der Seite des Bauherrn. Und das soll was heißen...:-))
    Name: Rüdiger und Monika Berg   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.berg-schwedenhaus.de
 

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