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802: Lüftungsanlage mit WT und WRG im Passivhaus zu klein?
Lüftung
Lüftungsanlage mit WT und WRG im Passivhaus zu klein?27.02.08
Hallo an alle!
Wir sind im Jahr 2005 in unser Passiv-Haus bei Hannover in Niedersachsen eingezogen. Dieses Haus haben wir in Eigenleistung erstellt. Das Haus hat eine Wohnfläche/Nutzläche von 243qm mit einer Raumhöhe von 2,50m, die komplett Be- und Entlüftet wird. Die Installation der Lüftungsanlage, nach Angaben und Zeichnung des Lüftungsbauers, wurde in Eigenleistung erbracht und vom Lüftungsbauer auch abgenommen und eingestellt. In den letzten zwei Jahren hatten (und haben immer noch) wir ständig Probleme mit der kontrollierten Be-und Entlüftungsanlage mit Wärmetauscher und Wärmerückgewinnung. Die Probleme traten wie folgt auf:
Bei einer Aussentemperatur von ca. -4°C wird gerade mal eine Innentemperatur von 17,6°C (Laut Temperaturanzeige der Lüftungsanlage) erreicht. Gefühlt ist es auch sehr kalt. Bei einer Messung mit einem externen Gerät beträgt die Temperatur 18,2°C. Wir müssen mit einem zusätzlichen Heizgerät zuheizen. Ausserdem wirkt die Luft in den Räumlichkeiten verbraucht zu sein, sodass wir auch lüften müssen. Dieses wird auch von verschieden Besuchern bestätigt.
Die Einstellung der Anlage erfolgte durch den Lüftungsbauer, wobei festgestellt wurde, dass die berechneten Werte von ihm, nur durch eine erhöhung der Zuluft, bei 88% auf Stufe 2, auch nicht ganz erreicht wurde. Nach seinen Angaben, ist laut seiner Berechnung, diese Anlage (LL216+)ausreichend und es bedarf keiner Änderung. Wiederum, nach Aussage des Herstellers (Alpha Innotec), wäre eine grössere Anlage (LL527+) notwendig um das Haus ausreichend zu belüften und zu beheizen. Sebst bei der Eingabe, laut Herstellerangaben, in das Passivhaus Projektierungsprogramm (PHPP) wird einem angezeigt, dass diese Anlage (LL216+) gerade mal ein Luftwechsel von 0,1 stattfindet und daher den geforderten Wert von 0,3 nicht erreicht. Der Lüftungsbauer stellt sich quer und bietet uns an eine grössere Anlage zu liefern auf unsere kosten und auch selbst einzubauen.
Er möchte für die Alte Anlage einen Abschlag haben, da sie gebraucht ist.
Meine Fragen sind folgende:
Wie kann ich feststellen, ob diese Anlage korrekt ist?
Wenn sie nicht korrekt ist, wie sollte ich weiter vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
F. Krüger
Weiterführende Links:
- http://www.alpha-innotec.de/SEEEMS/106.asp
Name: Frank Krüger
...nicht ohne meinen Sachverständigen...28.02.08
...die Indizien deuten tatsächlich auf eine falsch berechnete Anlage (in der Annahme, dass der Handwerker die Anlage korrekt bedienen kann). Abgestandene Luft in Häusern mit Lüftungsanlage kenne ich nicht und auch ein Passivhaus ist ordentlich warm zu bekommen, auch ohne Fussbodenheizung.
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Du solltest den Istzustand von einem Fachmann dokumentieren lassen. Der kann dann auch beurteilen, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
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Es ist mE auch nachträglich möglich (sprich: wenn die Beweislage es zulässt), ggf den Abschlag für die Nutzung des kleineren Gerätes zurückzufordern.
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Als erster Schritt ist vielleicht hilfreich, den Handwerker darauf hinzuweisen, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird (und die Kosten ggf bei ihm eingeklagt werden).
gruss
Name: Bernhard FurchE-Mail-Adresse anzeigen
Danke für die schnelle Antwort...29.02.08
eigentlich kann man von einem Fachmann doch erwarten, dass er die richtige Anlage berechnen und einstellen kann und schon sicherlich, wenn er auch noch der Generalvertreter des Herstellers ist.
Laut dem Passivhaus Institut in Darmstadt muß eine Lüftungsanlage mit WT und WRG ausreichen um ein Passivhaus zu erwärmen.
Zur Zeit ist noch die kleine Anlage eingebaut.
Bei mir war schon ein Lüftungsfachmann, der ebenfalls der Auffassung ist, dass die Anlage zu klein ist. Doch dieses könne er nur feststellen, wenn er Messungen durchführt. Damit sind Kosten verbunden die ich wohl oder übel bezahlen muß, damit ich die Gewissheit bekomme, welche Massnahmen getätigt werden müssen, um dieses Problem zu lösen.
Selbst bei meinem Schreiben an ihn (Einschreiben mit Rückschein) reagiert er nicht, worin ich ihm eine Frist setzte, mitlerweile sind schon 4 Wochen vergangen, wo ich ihm mitteilte, dass ich einen Anwalt einschalten werde, wenn er diesen Misstand nicht beseitigen wird. Ich denke, mir wird auch hier keine andere Wahl bleiben, um diesen Misstand zu beseitigen.
Im Übrigen hat sich mitlerweile auch herausgestellt, dass sein gesamtes Konzept nicht richtig überdacht wurde. Er war auch (leider) der Lieferant für die Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, die ebenfalls nicht korrekt durchdacht wurde.
Ich werde vorab keinen SV bestellen, da die Kosten ich selber tragen müsste. Laut meinem Anwalt ist es besser, wenn über das Gericht ein SV bestellt wird.
Gruss
Name: Frank Krüger
Danke für die schnelle Antwort...29.02.08
eigentlich kann man von einem Fachmann doch erwarten, dass er die richtige Anlage berechnen und einstellen kann und schon sicherlich, wenn er auch noch der Generalvertreter des Herstellers ist.
Laut dem Passivhaus Institut in Darmstadt muß eine Lüftungsanlage mit WT und WRG ausreichen um ein Passivhaus zu erwärmen.
Zur Zeit ist noch die kleine Anlage eingebaut.
Bei mir war schon ein Lüftungsfachmann, der ebenfalls der Auffassung ist, dass die Anlage zu klein ist. Doch dieses könne er nur feststellen, wenn er Messungen durchführt. Damit sind Kosten verbunden die ich wohl oder übel bezahlen muß, damit ich die Gewissheit bekomme, welche Massnahmen getätigt werden müssen, um dieses Problem zu lösen.
Selbst bei meinem Schreiben an ihn (Einschreiben mit Rückschein) reagiert er nicht, worin ich ihm eine Frist setzte, mitlerweile sind schon 4 Wochen vergangen, wo ich ihm mitteilte, dass ich einen Anwalt einschalten werde, wenn er diesen Misstand nicht beseitigen wird. Ich denke, mir wird auch hier keine andere Wahl bleiben, um diesen Misstand zu beseitigen.
Im Übrigen hat sich mitlerweile auch herausgestellt, dass sein gesamtes Konzept nicht richtig überdacht wurde. Er war auch (leider) der Lieferant für die Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, die ebenfalls nicht korrekt durchdacht wurde.
Ich werde vorab keinen SV bestellen, da die Kosten ich selber tragen müsste. Laut meinem Anwalt ist es besser, wenn über das Gericht ein SV bestellt wird.
Gruss
Name: Frank Krüger
Danke für die schnelle Antwort...29.02.08
eigentlich kann man von einem Fachmann doch erwarten, dass er die richtige Anlage berechnen und einstellen kann und schon sicherlich, wenn er auch noch der Generalvertreter des Herstellers ist.
Laut dem Passivhaus Institut in Darmstadt muß eine Lüftungsanlage mit WT und WRG ausreichen um ein Passivhaus zu erwärmen.
Zur Zeit ist noch die kleine Anlage eingebaut.
Bei mir war schon ein Lüftungsfachmann, der ebenfalls der Auffassung ist, dass die Anlage zu klein ist. Doch dieses könne er nur feststellen, wenn er Messungen durchführt. Damit sind Kosten verbunden die ich wohl oder übel bezahlen muß, damit ich die Gewissheit bekomme, welche Massnahmen getätigt werden müssen, um dieses Problem zu lösen.
Selbst bei meinem Schreiben an ihn (Einschreiben mit Rückschein) reagiert er nicht, worin ich ihm eine Frist setzte, mitlerweile sind schon 4 Wochen vergangen, wo ich ihm mitteilte, dass ich einen Anwalt einschalten werde, wenn er diesen Misstand nicht beseitigen wird. Ich denke, mir wird auch hier keine andere Wahl bleiben, um diesen Misstand zu beseitigen.
Im Übrigen hat sich mitlerweile auch herausgestellt, dass sein gesamtes Konzept nicht richtig überdacht wurde. Er war auch (leider) der Lieferant für die Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, die ebenfalls nicht korrekt durchdacht wurde.
Ich werde vorab keinen SV bestellen, da die Kosten ich selber tragen müsste. Laut meinem Anwalt ist es besser, wenn über das Gericht ein SV bestellt wird.
Gruss
Name: Frank Krüger
Entschuldigung...29.02.08
ich habe versehentlich eine Antwort 3x reingesetzt. Da ich 2x eine Korrektur vorgenommen habe und ich 2x auf zurück gegangen bin, ist leider dieser Fehler aufgetreten.
Gruß
Name: Frank Krüger
Die Hoffnung stirbt zuletzt...29.02.08
Natürlich sind wir der Hoffnung, dass der Handwerker saubere Arbeit abliefert (unabhängig vom Preis, aber besonders dann wenn es nicht ein Handwerker aus dem Verteigerungsportal ist...).
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Die Realität sieht aber etwas anders aus: Hier hat der Handwerker Planungsleistung übernommen, für die er natürlich auch geradestehen muss.
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gruss
Name: Bernhard FurchE-Mail-Adresse anzeigen
hab nochmal nachgeschaut...29.02.08
wird die Anlage mit el. Vor- bzw Nachheizfläche verwendet?
gruss
Name: Bernhard FurchE-Mail-Adresse anzeigen
Meinten Sie ...29.02.08
mit der el. Vor- bzw. Nachheizfläche den Kreuzstromwärmetauscher?
Wenn ja, dann kann ich dieses bestätigen. Das + in der Typ-Angabe (LL216+) bedeutet das ein Kreuzstromwärmetauscher eingebaut ist.
Gruß
Name: Frank Krüger