Mall Kleinkläranlagen - die wirtschaftliche Abwasserentsorgung
Teilbiologische KKA 26.01.07 Hallo, Wir haben eine Teilbiologische KKA Type Rhebau 80B. Die Verrieselung erfolgt über einen Stoßbeschicker in 4 Stränge unter der Erde, die in kleinem Kiesel eingebettet wurden. Die wasser- rechtliche Erlaubnis läuft bis 2011. Nun erhalten wir von unserer Kommune ein Schreiben, dass nur noch vollbiologische KKA oder Pflanzen- kläranlagen den allg. Regeln der Technik entsprechen. Innerhalb einer Frist von 6 Wochen soll ich mitteilen, für welche Alternative ich mich nun entscheide. Soweit so gut. Aber was heisst das nun rechtlich ? Gilt meine wasserrechtliche Erlaubnis nun noch, oder kann die jederzeit widerrufen werden, weil findige Köpfe wieder mal etwas Neues erfunden haben ?? Standort: NRW, Kreis Viersen Für eine Antwort schon jetzt meinen Dank. Name: Hans Richrath
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