Suchefunktion BAU.DE Forum Kamin und Kachelofen 1544: Alter Schornstein

Kamin und Kachelofen

Thüringer Ofenkacheln: Qualitäts-Ofenkacheln ab 5 Euro!
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Alter Schornstein 27.11.08
Hallo,
mein hessischer BSM bemängelt bei meinem Schornstein folgendes:
"Der beteffende Schornstein entspricht nicht den Baurechtlichen Anforderungen. Geltende Vorschrift:Der Schornstein,ist ein eigenstädiges Bauteil und darf nicht mit Wänden und Decken verbunden sein.
Hintergrund:
Hab mir einen Kaminofen ins Wohnzimmer gestellt und wollte diesen über den bestehenden gemauerten Schornstein(im Verband mit einer Wand gemauert) abnehmen lassen.
Jetzt sagt er das da oben.
Wieso heißt es aber in der aktuellen hessischen Fuerungsverordnung $5 Abs.6 Zeile 4 vom 21.Juni 1977 : Für im Verband mit Wänden gemauerte Rauchschornsteine können Ausnahmen zugelassen werden wenn eine Wangendicke von min.11,5cm im Deckendurchbruch erhalten bleibt.
Ich Zweifel daran das er die hessische Feuerungsverordnung überhaupt kennt.
Habe mir jedenfalls die baurechtlichen Anforderungen durchgelesen und dieser wortlaut wie vom BSM geschrieben ist dort so gar nicht erwähnt.
Und ist eine gesetzte Mängelbeseitigungsfrist von einem Monat rechtsgültig?Kann sie verlängert werden?
Danke im Voraus für die Beantwortung
Gruß
Waba

 

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