Finanzierungszusage widerrufen: Widerrufsrecht, Fristen & Konsequenzen?
In diesem Forum sind Sie: Baufinanzierung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Der Widerruf einer Finanzierungszusage hängt vom Stadium des Vertrags ab. Ein Widerrufsrecht besteht meist erst ab Unterzeichnung des Darlehensvertrags, oft gekoppelt an den Notarvertrag. Vorherige Anträge oder Zusagen sind in der Regel unverbindlicher. Ein Anruf beim Finanzierer klärt den aktuellen Status und mögliche Fristen. Die Selbstauskunft allein löst noch kein Widerrufsrecht aus.
Finanzierungszusage widerrufen: Widerrufsrecht, Fristen & Konsequenzen?
ich brauche mal den Rat der Profis.
Wir wollten ein Einfamilienhaus kaufen.
Ein Notarvertrag ist auch schon anberaumt.
Wir haben eine Finanzierungszusage einer Bank vorliegen.
Wir können aber jetzt das Haus nicht mehr kaufen. Gründe zähl ich jetzt aber nicht auf.
Frage, können wir von der Finanzierungszusage zurücktreten. Gibt es hierfür auch ein Widerrufsrecht? Den Antrag haben wir vor 10 Tagen unterschrieben.
Danke für eine Antwort.
MfG
Bettina Schlüb.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Ein Widerruf ist nur dann wirksam, wenn ein rechtsgültiger Darlehensvertrag abgeschlossen wurde – eine bloße Finanzierungszusage begründet kein gesetzliches Widerrufsrecht.
🔴 KRITISCH: Unbefugtes Rücktreten vor Vertragsabschluss kann Schadensersatzansprüche der Bank auslösen (z. B. für Bonitätsprüfung, interne Bearbeitungskosten).
⚠️ WICHTIG: Die 14-tägige Widerrufsfrist nach § 495 BGBAbk. beginnt erst mit vollständiger Übergabe aller gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen – nicht mit Unterzeichnung des Antrags oder Erhalt der Zusage.
⚠️ WICHTIG: Der Widerruf des Darlehensvertrags löst den Kaufvertrag mit dem Verkäufer nicht automatisch auf – hier gelten gesonderte rechtliche Regelungen und Fristen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie eine Finanzierungszusage widerrufen möchten. Grundsätzlich haben Sie bei einer Finanzierungszusage ein Widerrufsrecht, das in der Regel 14 Tage beträgt. Die Frist beginnt, sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen von der Bank erhalten haben.
Wichtig: Prüfen Sie die Widerrufsbelehrung in Ihren Vertragsunterlagen genau. Fehlerhafte Belehrungen können die Widerrufsfrist verlängern.
Wenn Sie die Finanzierungszusage widerrufen, sollten Sie dies schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) tun. Geben Sie im Widerrufsschreiben das Datum der Zusage und Ihre Kontodaten für eventuelle Rückzahlungen an.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt oder einer Verbraucherberatung bezüglich Ihres Widerrufsrechts und der möglichen Konsequenzen beraten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft den Widerruf einer Finanzierungszusage für einen Immobilienkauf. Die Fragestellerin hat vor 10 Tagen einen Kreditantrag unterschrieben und möchte nun vom Vertrag zurücktreten, da der Hauskauf nicht zustande kommt. Es ist wichtig, zwischen dem Darlehensvertrag und dem Kaufvertrag zu unterscheiden, da diese rechtlich getrennt zu betrachten sind.
✅ Zustimmung: Grundsätzlich besteht bei Verbraucherdarlehensverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 495 BGB. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben (u.a. Vertragsurkunde, Widerrufsbelehrung) erhalten hat. Da der Antrag erst vor 10 Tagen unterschrieben wurde, ist die Frist noch nicht abgelaufen, sofern die Bank die Unterlagen vollständig übermittelt hat.
⚠️ Korrektur: Die Formulierung "Finanzierungszusage widerrufen" ist rechtlich nicht präzise. Eine bloße Zusage ist noch kein Vertrag. Erst mit Annahme des Darlehensantrags durch die Bank entsteht ein bindender Darlehensvertrag. Der Widerruf bezieht sich auf diesen Vertrag, nicht auf die vorherige Zusage.
➕ Ergänzung: Wichtig ist, dass der Widerruf des Darlehensvertrags nicht automatisch den Notarvertrag für den Hauskauf auflöst. Die Fragestellerin muss den Kaufvertrag separat anfechten oder vom Vertrag zurücktreten, was möglicherweise Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen des Verkäufers auslösen kann. Zudem sollte sie prüfen, ob die Bank bereits eine Bereitstellungszusage gegeben hat, die Kosten verursachen könnte.
👉 Handlungsempfehlung: Die Fragestellerin sollte umgehend schriftlich den Widerruf des Darlehensvertrags gegenüber der Bank erklären, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Parallel dazu muss sie den Notar über den geplatzten Kauf informieren und die Konsequenzen aus dem Notarvertrag klären. Es wird dringend empfohlen, einen Rechtsanwalt für Bank- und Immobilienrecht zu konsultieren, um die individuellen Vertragsklauseln und mögliche Kostenfallen zu prüfen.
KI-Analyse (Qwen)
Ein Widerrufsrecht bei einer Finanzierungszusage besteht grundsätzlich nicht automatisch – es handelt sich um eine vertragliche Zusicherung der Bank, keine Verbrauchervertragsleistung im Sinne des § 312g BGB, solange kein Darlehensvertrag abgeschlossen wurde.
⚠️ Korrektur: Die bloße Unterzeichnung eines Kreditantrags begründet kein Widerrufsrecht; das Widerrufsrecht nach § 495 BGB entsteht erst mit Abschluss des Darlehensvertrags oder bei Vorlage einer vorvertraglichen Widerrufsbelehrung gemäß § 492 BGB – was bei einer reinen Zusage nicht der Fall ist.
➕ Ergänzung: Eine Finanzierungszusage ist in der Regel ein bindendes Angebot der Bank (§ 145 BGB), das bei Annahme durch den Kunden einen Vertrag schließt; ein einseitiges Rücktrittsrecht des Kunden besteht ohne vertragliche Vereinbarung nicht.
🔴 Gefahr: Ein unautorisiertes Rücktreten kann zu Schadensersatzansprüchen der Bank führen, etwa für entstandene Prüfkosten, Bonitätsanalysen oder entgangene Zinseinnahmen – insbesondere bei vorab vereinbarten Vorauszahlungen oder Kostenübernahmen.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein Widerrufsrecht bereits nach 10 Tagen ohne Vertragsabschluss besteht, ist rechtlich unzutreffend – die Fristen des Verbraucherkreditrechts greifen erst bei Vertragsabschluss oder bei ausdrücklicher, wirksamer Widerrufsbelehrung.
✅ Zustimmung: Es ist korrekt, dass die Finanzierungszusage vor dem Notarvertrag liegt – dies unterstreicht, dass noch kein Darlehensvertrag vorliegt und daher die Widerrufsregeln des Verbraucherkreditrechts noch nicht anwendbar sind.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich einen auf Bank- und Verbraucherrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um die konkrete Rechtslage anhand der schriftlichen Zusage, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank und eventueller Widerrufsbelehrungen zu prüfen – eine individuelle vertragliche Lösung (z. B. Aufhebungsvereinbarung) ist oft möglich, aber nur mit fachlicher Unterstützung sicherzustellen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass eine reine Finanzierungszusage noch keinen bindenden Darlehensvertrag darstellt und daher kein automatisches Widerrufsrecht besteht – solange kein Vertrag abgeschlossen und keine wirksame Widerrufsbelehrung erteilt wurde.
⚠️ Abweichung: GoogleAI geht pauschal von einem 14-tägigen Widerrufsrecht aus, ohne klare Unterscheidung zwischen Zusage und Vertragsabschluss. DeepSeek und Qwen korrigieren dies: DeepSeek betont, dass die Frist erst nach vollständiger Unterlagenübergabe beginnt, Qwen stellt klar, dass ohne Vertragsabschluss kein Widerrufsrecht entsteht – hier ist Qwens Einschätzung die sicherere gemäß BGB.
➕ Ergänzung: DeepSeek weist auf die Trennung von Darlehens- und Kaufvertrag hin und mahnt zur separaten Klärung mit dem Notar. Qwen ergänzt die haftungsrechtliche Dimension (Schadensersatz bei unautorisiertem Rücktritt) – beides fehlt bei GoogleAI.
❌ Widerspruch: GoogleAI suggeriert ein einfaches, allgemeines Widerrufsrecht „bei einer Finanzierungszusage“. Qwen widerspricht ausdrücklich mit Recht: Ein Widerrufsrecht nach § 495 BGB greift nicht bei einer Zusage – sondern erst beim Verbraucherdarlehensvertrag. Da Qwens Interpretation mit der Rechtsprechung und dem Wortlaut des BGB übereinstimmt, gilt diese als maßgeblich (Vorsichtsprinzip).
👉 Empfehlung: Alle drei Modelle empfehlen – mit unterschiedlicher Dringlichkeit – die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für Bank- und Verbraucherrecht; Qwen und DeepSeek formulieren dies als „dringend empfohlen“ oder „unverzüglich“, GoogleAI als „empfohlen“. Der Konsens lautet: Fachliche Rechtsberatung ist bei diesem Sachverhalt zwingend erforderlich.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Widerrufsrecht bei bloßer Zusage ❌ Widerspruch GoogleAI sieht pauschal ein Widerrufsrecht; DeepSeek und Qwen lehnen dies ab – Qwen mit stärkster Begründung gemäß § 495 BGB. Sicherere Einschätzung: Kein Widerrufsrecht ohne Vertragsabschluss. Beginn der Widerrufsfrist ⚠️ Abwägung GoogleAI nennt 14 Tage ab Erhalt „aller Unterlagen“. DeepSeek konkretisiert: Frist beginnt erst nach vollständiger Übergabe gesetzlich vorgeschriebener Dokumente. Qwen betont: Frist ist irrelevant, wenn kein Vertrag vorliegt. Konsens: Frist setzt Vertragsabschluss und korrekte Belehrung voraus. Rechtliche Trennung Kauf-/Darlehensvertrag ✅ Konsens Alle drei Modelle stimmen überein: Kaufvertrag und Darlehensvertrag sind rechtlich unabhängig – Widerruf des Darlehens löst den Kaufvertrag nicht auf. Risiko von Schadensersatzansprüchen ✅ Konsens GoogleAI erwähnt keine Risiken, DeepSeek benennt mögliche Kosten („Bereitstellungszusage“), Qwen benennt konkret Schadensersatz (Prüfkosten, Zinseinbußen). Konsens: Unbefugter Rücktritt birgt haftungsrechtliche Risiken. Fachliche Rechtsberatung ✅ Konsens Alle drei Modelle empfehlen ausdrücklich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts – Qwen und DeepSeek mit höchster Dringlichkeit. 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie unverzüglich, ob ein Darlehensvertrag unterschrieben wurde und ob eine wirksame Widerrufsbelehrung vorlag. Solange nur eine Zusage vorliegt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht – aber ein Risiko für Schadensersatz. Eine vertragliche Lösung (z. B. Aufhebungsvereinbarung) ist nur mit anwaltlicher Unterstützung sicherstellbar.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Kein wirksames Widerrufsrecht trotz Annahme einer „Zusage“ durch den Kunden Rechtlicher Fehlschluss führt zu unwirksamem Widerruf und möglichen Schadensersatzansprüchen der Bank 🔴 Risiko Fehlende Trennung zwischen Darlehen und Kaufvertrag Kunde glaubt, Widerruf löse Kaufvertrag automatisch auf – riskiert Vertragsstrafen, Anwaltskosten oder Schadensersatz gegenüber Verkäufer 🔴 Risiko Unvollständige oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch Bank Kann Widerrufsfrist verlängern – wird aber bei reinem Zusage-Status gar nicht wirksam, führt zu falscher Sicherheit 🔴 Risiko Bank hat bereits interne Bearbeitungskosten (Bonitätsprüfung, Risikoanalyse) getragen Nachweisbare Kosten können bei unautorisiertem Rücktritt geltend gemacht werden 🔴 Risiko Schriftloser oder unklarer Widerruf (z. B. per E-Mail ohne Identifikation) Widerruf gilt als nicht erfolgt – Frist läuft weiter, Vertrag bleibt bestehen ✅ Chance Aushandlung einer kostenlosen Aufhebungsvereinbarung mit der Bank Vermeidung von Prozesskosten, Schadensersatzforderungen und langfristigem Bonitätsrisiko ✅ Chance Nutzung des Notarvertrags als Verhandlungsgrundlage Notar kann bei geplatztem Kauf als neutrale Instanz zur einvernehmlichen Aufhebung beitragen ✅ Chance Prüfung, ob Zusage widerruflich vereinbart war (z. B. „vorbehaltlich Vertragsabschluss“) Bei eindeutiger Vorbehaltsformulierung kann Rücktritt rechtmäßig sein – ohne Haftung ✅ Chance Zeitliche Überschneidung: Widerruf noch vor Vertragsunterzeichnung am Notartermin Keine Vertragsbindung – keine Widerrufsfrist nötig; rein vertragliches Einvernehmen genügt ✅ Chance Bankinteresse an gutem Kundenverhältnis und Image Viele Institute gehen bei sachlichem und kooperativem Vorgehen auf Kundenwünsche ein – ohne Kostenforderung Orientierungshilfen
- Rechtliche Statusklärung vor Priorisierung: Prüfen Sie schriftlich, ob Sie bereits einen Darlehensvertrag unterschrieben haben – oder ob nur eine Zusage vorliegt. Ein unterschriebener Vertrag mit Widerrufsbelehrung ist Voraussetzung für ein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Bankunterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Schriftstücke der Bank – insbesondere die Finanzierungszusage, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrung (sofern vorhanden) und sämtliche E-Mails oder Briefe zum Kreditantrag.
- Notar umgehend informieren: Sprechen Sie noch vor einem Widerruf mit Ihrem Notar über den geplatzten Kauf – klären Sie, ob der Kaufvertrag noch wirksam ist und ob eine einvernehmliche Aufhebung möglich ist.
- Keine schriftliche Erklärung ohne Rechtsberatung abgeben: Verfassen Sie weder einen Widerruf noch eine Rücktrittserklärung, bevor ein Rechtsanwalt für Bank- und Verbraucherrecht die Vertragslage geprüft hat.
- Bankkontakt auf Augenhöhe führen: Kontaktieren Sie die Bank unter Hinweis auf die geplatzte Finanzierung und fragen Sie nach einer einvernehmlichen Aufhebung – ohne rechtliche Bewertung oder Verpflichtungserklärung.
- Schadensersatzrisiko dokumentieren: Fordern Sie von der Bank schriftlich eine Aufstellung etwaiger bereits entstandener Kosten ein – dies stärkt Ihre Verhandlungsposition bei einer Aufhebungsvereinbarung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Finanzierungszusage
- Eine vorläufige Bestätigung einer Bank, einen Kredit unter bestimmten Bedingungen zu gewähren. Sie ist in der Regel noch nicht bindend und kann widerrufen werden.
Verwandte Begriffe: Kreditvertrag, Darlehensvertrag, Vorvertrag. - Widerrufsrecht
- Das Recht eines Verbrauchers, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es dient dem Schutz des Verbrauchers vor übereilten Entscheidungen.
Verwandte Begriffe: Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht, Bedenkzeit. - Widerrufsfrist
- Die Frist, innerhalb derer ein Verbraucher einen Vertrag widerrufen kann. Sie beträgt in der Regel 14 Tage und beginnt, sobald der Verbraucher alle erforderlichen Informationen erhalten hat.
Verwandte Begriffe: Bedenkzeit, Rücktrittsfrist, Kündigungsfrist. - Widerrufsbelehrung
- Die Information des Unternehmers an den Verbraucher über sein Widerrufsrecht, die Frist und die Modalitäten des Widerrufs. Sie muss klar und verständlich formuliert sein.
Verwandte Begriffe: Verbraucherinformation, AGB, Vertragsbedingungen. - Notarvertrag
- Ein Vertrag, der von einem Notar beurkundet wird. Dies ist bei bestimmten Rechtsgeschäften, wie z.B. dem Kauf einer Immobilie, gesetzlich vorgeschrieben.
Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Grundstückskaufvertrag, Beurkundung. - Schadenersatz
- Eine finanzielle Entschädigung für einen Schaden, der durch eine Vertragsverletzung oder eine andere rechtswidrige Handlung entstanden ist.
Verwandte Begriffe: Entschädigung, Schadensregulierung, Haftung. - Bearbeitungsgebühr
- Eine Gebühr, die eine Bank für die Bearbeitung eines Kreditantrags erhebt. Die Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren ist umstritten.
Verwandte Begriffe: Kontoführungsgebühr, Kreditkosten, Zinsen.
Häufige Fragen (FAQ)
- Kann ich eine Finanzierungszusage widerrufen?
Ja, in den meisten Fällen haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt, sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen von der Bank erhalten haben. - Was passiert, wenn ich die Widerrufsfrist verpasse?
Wenn Sie die Widerrufsfrist verpassen, sind Sie grundsätzlich an die Finanzierungszusage gebunden. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung. - Welche Kosten können bei einem Widerruf entstehen?
Die Bank kann unter Umständen Bearbeitungsgebühren oder Bereitstellungszinsen verlangen, wenn diese im Vertrag vereinbart wurden. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen genau. - Wie widerrufe ich die Finanzierungszusage richtig?
Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Geben Sie im Schreiben Ihre Vertragsdaten und den Grund für den Widerruf an. - Was ist eine Widerrufsbelehrung?
Die Widerrufsbelehrung ist eine Information der Bank über Ihr Recht, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Sie muss klar und verständlich formuliert sein. - Was passiert mit dem Notarvertrag, wenn ich die Finanzierung widerrufe?
Der Notarvertrag ist unabhängig von der Finanzierungszusage. Sie müssen auch den Kaufvertrag widerrufen oder vom Kauf zurücktreten, um nicht schadenersatzpflichtig zu werden. - Kann die Bank Schadenersatz fordern, wenn ich die Finanzierung widerrufe?
Unter Umständen kann die Bank Schadenersatz fordern, wenn ihr durch den Widerruf ein Schaden entstanden ist. Dies ist jedoch von den Umständen des Einzelfalls abhängig. - Was ist der Unterschied zwischen einer Finanzierungszusage und einem Finanzierungsvertrag?
Eine Finanzierungszusage ist eine vorläufige Bestätigung der Bank, dass sie Ihnen einen Kredit gewährt. Ein Finanzierungsvertrag ist ein verbindlicher Vertrag, der die genauen Bedingungen des Kredits festlegt.
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Finanzierungszusage: Widerruf unter Umständen möglich
Ja ...
unter gewissen Umständen gibt es das. -
Finanzierungszusage: Website-Check für Vertragsdetails
Ich sollte jetzt auf die Website klicken 😉 ...
Ich sollte jetzt auf die Website klicken 😉 -
Widerrufsrecht: Frist und Bedingungen im Vertrag
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Finanzierungszusage: Selbstauskunft vs. Darlehensvertrag
Hallo Herr Ditmer ...
Hallo Herr Ditmer wir haben bisher nur den Selbstauskunftsbogen unterschrieben und daraufhin nur ein einfaches Schreiben erhalten wo uns mitgeteilt wurde das die Darlehensmittel zur Verfügung gestellt und durch Grundschulden auf dem Objekt abgesichert werden.
Auf der Selbstauskunft steht noch folgender Passus:
"Unterbleibt die Auszahlung des Darlehensbetrages aus einem Grund den die Bank nicht zu vertreten hat, bleiben ihr alle vertraglichen und gesetzlichen Rechte vorbehalten, insbes. gilt die Berechnung einer Nichtabnahmeentschädigung von min. 0,5 % p.a. der Darlehenssumme pro Jahr der Zinsfestschreibung als vereinbart.
Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein Widerrufsrecht hinsichtlich der Finanzierung zusteht (z.B. bei Neuabschluss von Verbraucherdarlehen ).
MfG
Bettina Schlüb. -
Finanzierungsantrag vs. Vertragsangebot: Der Unterschied
Was genau unterschrieben?
Hallo Frau Schlüb:
"Den Antrag haben wir vor 10 Tagen unterschrieben. "
Haben Sie nun den Antrag oder das Vertragsangebot, den Vertrag unterschriebe? Im ersteren Falle sehe ich kein Problem im zweiten: siehe Herrn Dittmers Antwort.
PS: mit "Kerry" verwandt? 🙂
MfG H.B. -
Finanzierungszusage: Anruf klärt Vertragsstatus
Sie brauchen nicht auf die Webseite zu clicken ...
Sie brauchen nicht auf die Webseite zu clicken rufen Sie einfach beim Finanzierer an, und fragen Sie, was Sie denn schon so alles für Verträge geschlossen haben.
Erst dann brauchen Sie ja auch widerrufen (deshalb ... kommt drauf an ...)
Und weil es drauf ankommt, unterscheidet man auch noch zwischen Finanzierungsanfrage, Finanzierungsangebot, Finanzierungszusage (die ist evtl. wieder von bestimmten Voraussetzungen abhängig ... kommt also drauf an ) Darlehensvertrag etc.
Entsprechend müssen Sie auch über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden sein.
Beim Finanzierer können Sie auch anfragen, wie lange Sie widerrufen können. Das ist "evtl. " Ihr Vertragspartner, der das andere Exemplar des Vertrages hat.
Lesen Sie einfach nur Ihre Unterlagen. Das Wichtigste steht dort drin.
So, damit Sie sich nicht belästigt fühlen, mal ohne Link zur Homepage -
Finanzierungszusage: Bereitstellung durch Grundschulden
Herr Berger, Herr Awi
Herr Awi, sorry aber Sie haben etwas geantwortet ohne erklärt zu haben, da kann man schon auf den Gedanken kommen 😉
Herr Berger, willkommen auch hier 😉
Und die Selbstauskunft wurde nur von meinem Mann unterschrieben sonst folgten keinerlei weiter Unterschriften und als Originalantwort erhielten wir folgenden Text:
Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr ...
gerne sind wir bereit, Ihnen zum Kauf einer Immobilie in ..., Darlehensmittel in Höhe von € ... zur Verfügung zu stellen.
Die Absicherung des Darlehens erfolgt durch Grundschulden auf dem oben genannten Objekt.
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen
Viele Grüße
... -
Finanzierungsangebot: Annahme entscheidend für Widerruf
es kommt drauf an, ob Sie das Angebot angenommen haben
das ist von hier aus nicht zu beurteilen.
Aber wirklich ... einfach anrufen, sonst verstreicht zu viel Zeit. -
Finanzierungszusage: Termin zur Klärung vereinbart
Noch nicht reagiert.
Auf das Bankschreiben haben wir bisher NICHT reagiert. Ich habe angerufen und für kommenden Donnesrtag einen Termin bei der Bank ausgemacht!
MfG
Bettina Schlüb. -
Finanzierungsantrag: Widerrufsfrist ab Antragstellung beachten
Unbedingt beim Finanzierer anrufen..
Wie Herr Witzgall schon erläutert hat, kommt es darauf an, was Sie unterschrieben haben. Wenn es sich um einen verbindlichen Finanzierungsantrag handelt, den die Bank durch Annahme bestätigt, läuft die Widerrufsfrist ab Antragstellung.
Deshalb einfach bei dem Finanzierer anrufen und klären. -
Finanzierungszusage: Widerruf wird beim Banktermin geklärt
Wird geklärt!
Wie gesagt am Donnerstag ist Termin bei der Bank und da kann ich noch widerrufen!
Lieben Dank für alle Antworten 🙂
MfG
Bettina Schlüb. -
Darlehenszusage: Widerrufsrecht ab Notarvertrag
So sieht es nun aus!
Hallo,
ich möchte Euch das heutige Bankgepräch nicht vorenthalten!
Bisher liegt mir das Angebot bzw. die Zusage zu bestimmten Konditionen der Bank vor d.h. Darlehnszusage und Zinssatz.
Die Darlehensverträge gehen erst raus wenn der Bank der Notarvertrag vorliegt und erst ab dann zählt das 14 tägige Widerrufsrecht! Momentan könnte ich mich als noch weiter umschaun 😉
Nochmals Danke für Eure Hilfestellung!
Ich benötigte noch einmal Eure Hilfe gehe aber dazu in den richtigen Thread.
MfG
Bettina Schlüb. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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💡 Kernaussagen: Der Widerruf einer Finanzierungszusage hängt vom Stadium des Vertrags ab. Ein Widerrufsrecht besteht meist erst ab Unterzeichnung des Darlehensvertrags, oft gekoppelt an den Notarvertrag. Vorherige Anträge oder Zusagen sind in der Regel unverbindlicher. Ein Anruf beim Finanzierer klärt den aktuellen Status und mögliche Fristen. Die Selbstauskunft allein löst noch kein Widerrufsrecht aus.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die Widerrufsfrist, sobald der Darlehensvertrag vorliegt. Details dazu finden Sie im Beitrag Widerrufsrecht: Frist und Bedingungen im Vertrag. Versäumen Sie die Frist, kann eine Nichtabnahmeentschädigung fällig werden.
✅ Zusatzinfo: Eine Finanzierungszusage kann an bestimmte Konditionen geknüpft sein. Klären Sie, ob die Zusage bereits verbindlich ist oder ob noch weitere Schritte erforderlich sind, wie im Beitrag Finanzierungszusage: Anruf klärt Vertragsstatus beschrieben.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zum Finanzierer auf, um den Status Ihrer Finanzierungszusage zu klären. Prüfen Sie, ob ein verbindlicher Antrag vorliegt oder bereits ein Vertragsangebot unterzeichnet wurde. Der Beitrag Finanzierungsantrag vs. Vertragsangebot: Der Unterschied hilft bei der Unterscheidung.
Die Diskussion zeigt, dass es entscheidend ist, den Unterschied zwischen einer ersten Finanzierungszusage und einem verbindlichen Darlehensvertrag zu kennen. Die Selbstauskunft ist in der Regel noch kein Vertrag. Erst mit dem Darlehensvertrag beginnt das Widerrufsrecht, wie im Beitrag Darlehenszusage: Widerrufsrecht ab Notarvertrag erläutert wird. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen.
Die Teilnehmer des Forums raten dringend dazu, direkt mit der Bank zu sprechen, um Klarheit über den Status der Finanzierung zu erhalten. Dies ist besonders wichtig, um keine Fristen zu versäumen und unnötige Kosten zu vermeiden. Die Klärung, ob es sich um einen Antrag oder ein Angebot handelt, ist entscheidend für die weiteren Schritte, wie im Beitrag Finanzierungsantrag: Widerrufsfrist ab Antragstellung beachten hervorgehoben wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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