TRAV-Nachweis für bodentiefe Fenster in RLP erforderlich? Baujahr 2003, VSG

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Der Thread diskutiert die Notwendigkeit eines TRAV-Nachweises für bodentiefe Fenster in Rheinland-Pfalz, Baujahr 2003. Es wird geklärt, ob die TRAV-Bestimmungen greifen und wer für die Einhaltung verantwortlich ist. Die Diskussion beleuchtet die Rolle von Fensterbauern, Planern und Architekten. Die Gültigkeit der TRAV ab 2003 und deren Auswirkungen auf das Bauvorhaben werden erörtert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

TRAV-Nachweis für bodentiefe Fenster in RLP erforderlich? Baujahr 2003, VSG

Hallo,
wir haben im Sommer 2003 unser Haus gebaut! Jetzt kam ein Schreiben vom Bauamt, wonach ich den Nachweis nach TRAV für unsere Bodentiefen Fenster erbringen soll. Die Fenster sind in der oberen Hälfte Dreh-Kipp und unten Fest mit VSG.
Das Haus steht in Rheinland-Pfalz!
Brauche ich diesen Nachweis in unserem Fall?
  • Name:
  • Christian H.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Unverzügliche statische und konstruktive Prüfung der Fenster durch einen zertifizierten Tragwerksplaner oder Sachverständigen für Glas- und Fassadenbau – insbesondere für Resttragfähigkeit nach Bruch, Befestigung im Mauerwerk und Absturzsicherung.

    🔴 KRITISCH: Prüfung der Unterkante der Festverglasung: Liegt sie unter 80 cm über dem Aufenthaltsboden, ist gemäß TRAV § 4.2.3 eine zusätzliche Sturzsicherung zwingend erforderlich – unabhängig von VSG.

    ⚠️ WICHTIG: Keine eigenständige Nachweisführung: Der TRAV-Nachweis darf nur durch einen anerkannten Fachmann (nicht durch den Bauherrn oder Handwerker ohne Zertifizierung) erstellt werden.

    ⚠️ WICHTIG: Sofortige Fristklärung mit dem Bauamt: Prüfen Sie das Schreiben auf Rechtsgrundlage, Fristbeginn und mögliche Übergangsregelungen – beantragen Sie bei Bedarf eine angemessene Fristverlängerung zur fachlichen Klärung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ob ein TRAV-Nachweis für Ihre bodentiefen Fenster erforderlich ist, hängt von den zum Bauzeitpunkt (2003) gültigen Bauvorschriften in Rheinland-Pfalz ab. Da die Fenster über eine Dreh-Kipp-Funktion im oberen Bereich und eine Festverglasung mit VSG im unteren Bereich verfügen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Nachweis erforderlich ist.

    Ich empfehle Ihnen, die Baugenehmigung und die dazugehörigen Unterlagen Ihres Hauses zu prüfen. Dort sollten Informationen über die Anforderungen an die Standsicherheit und den Verwendbarkeitsnachweis (TRAV) enthalten sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie das Bauamt direkt und fragen Sie nach, welche Nachweise konkret gefordert werden und auf welcher Rechtsgrundlage diese basieren. Klären Sie, ob es Übergangsregelungen für ältere Bauten gibt.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Fall betrifft die nachträgliche Anforderung eines TRAV-Nachweises (Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen) für bodentiefe Fenster eines im Jahr 2003 errichteten Wohnhauses in Rheinland-Pfalz. Die Fenster sind mit Verbundsicherheitsglas (VSG) ausgestattet, wobei der obere Teil als Dreh-Kipp-Flügel und der untere Teil als Festverglasung ausgeführt ist. Die Kernfrage ist, ob dieser Nachweis für ein Bestandsgebäude aus dem Jahr 2003 noch erforderlich ist.

    ✅ Zustimmung: Die Verwendung von VSG ist grundsätzlich positiv zu bewerten, da es bei bestimmungsgemäßer Nutzung eine erhöhte Sicherheit gegen Durchsturz und Absturz bietet. Die Bauherren haben hier bereits eine qualitativ hochwertige Verglasung gewählt, was auf eine sorgfältige Planung hindeutet.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein Baujahr 2003 automatisch von der TRAV-Nachweispflicht befreit, ist nicht zutreffend. Die TRAV wurde zwar erst 2004 bauaufsichtlich eingeführt, jedoch galten bereits zuvor ähnliche Anforderungen aus den Landesbauordnungen (LBOAbk.) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die zuständige Bauaufsicht kann auch nachträglich einen Nachweis fordern, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung bestehen oder die ursprüngliche Bauakte lückenhaft ist.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist nicht nur das Baujahr, sondern die konkrete Einbausituation. Die TRAV fordert unter anderem den Nachweis der Resttragfähigkeit des Glases nach Bruch (z. B. durch einen Pendelschlagversuch) und die standsichere Befestigung der Verglasung im Baukörper. Auch die Absturzhöhe (in der Regel ab 1 Meter) und die Nutzungskategorie spielen eine Rolle. Ein reines VSG-Glas erfüllt nicht automatisch alle TRAV-Anforderungen, da auch die Rahmenkonstruktion und die Verankerung im Mauerwerk nachgewiesen werden müssen.

    🔴 Gefahr: Sollte der Nachweis nicht erbracht werden können, drohen im Schadensfall erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen für den Bauherrn. Zudem könnte die Bauaufsicht die Nutzung der Fenster untersagen oder eine nachträgliche Ertüchtigung anordnen, was mit hohen Kosten verbunden wäre.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen örtlichen Tragwerksplaner oder einen Sachverständigen für Glas- und Fassadenbau mit der Prüfung der vorhandenen Fensterkonstruktion. Dieser kann anhand der Baupläne, der Glasaufbauten und der Befestigungssituation beurteilen, ob ein TRAV-Nachweis nachträglich erstellt werden kann. Parallel dazu sollten Sie das Anschreiben des Bauamts genau prüfen und ggf. eine Fristverlängerung beantragen, um Zeit für die fachliche Klärung zu gewinnen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei bodentiefen Fenstern in Gebäuden mit Baujahr 2003 besteht in Rheinland-Pfalz grundsätzlich die Verpflichtung zum Nachweis der Einhaltung der Technischen Regeln für die Ausführung von Fenstern und Fenstertüren (TRAV), da diese ab 1. Januar 2000 für Neubauten verbindlich sind und auch für 2003 errichtete Gebäude gelten.

    🔴 Gefahr: Fehlender TRAV-Nachweis kann zu einer fehlenden Baurechtskonformität führen – insbesondere bei der Einhaltung von Anforderungen an die Einbruchhemmung, Sturzsicherung und mechanische Festigkeit von Verglasungen, was bei VSG-Festverglasungen im unteren Bereich nicht automatisch gegeben ist.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass VSG allein ausreichend sei, ist irreführend: TRAV verlangt nicht nur die Verwendung von Sicherheitsglas, sondern auch eine bauteilbezogene statische und konstruktive Nachweisführung – inkl. Befestigung, Rahmenfestigkeit und Absturzsicherung bei Aufenthaltsflächen.

    ➕ Ergänzung: Für bodentiefe Fenster mit Festverglasung im unteren Bereich ist gemäß TRAV § 4.2.3 eine Sturzsicherung erforderlich, wenn die Unterkante der Verglasung weniger als 80 cm über dem Aufenthaltsboden liegt – unabhängig vom Glas-Typ.

    ✅ Zustimmung: Die Forderung des Bauamts ist rechtmäßig und entspricht der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBO RLP) in Verbindung mit der TRAV als anerkannte Regel der Technik.

    🔴 Gefahr: Ein fehlender oder unvollständiger TRAV-Nachweis kann bei späteren Verkaufs- oder Versicherungsfällen zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken führen – etwa bei Schadensfällen durch Sturz oder Einbruch.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Fensterfachplaner oder einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Fenster- und Fassadentechnik, um den vollständigen TRAV-Nachweis – inkl. statischer Berechnung, Befestigungsnachweis und Sturzsicherungskonzept – zu erstellen und beim Bauamt einzureichen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass ein TRAV-Nachweis für die bodentiefen Fenster grundsätzlich gefordert werden kann – trotz Baujahr 2003.
    • Alle bestätigen, dass VSG allein nicht automatisch den TRAV-Nachweis ersetzt; statische, konstruktive und montagebezogene Nachweise sind zwingend erforderlich.
    • Alle betonen die haftungsrechtliche Relevanz eines fehlenden Nachweises – insbesondere bei Sturz- oder Schadensereignissen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI deutet einen möglichen Spielraum durch Übergangsregelungen an und fokussiert auf die Prüfung der Original-Baugenehmigung; DeepSeek und Qwen betonen stärker die nachträgliche Forderbarkeit durch die Bauaufsicht unabhängig vom Baujahr.
    • Qwen nennt explizit TRAV § 4.2.3 (80-cm-Regel für Unterkante), während GoogleAI und DeepSeek diesen konkreten § nicht nennen – DeepSeek erwähnt „Absturzhöhe ab 1 Meter“ (verweist auf generelle Absturzsicherung), was sachlich korrekt, aber nicht die zentrale Sturzsicherungsregel für Festverglasung ist.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt entscheidend: Der TRAV-Nachweis umfasst auch den Pendelschlagversuch (Resttragfähigkeit nach Bruch) und die standsichere Rahmenverankerung – nicht nur das Glas.
    • Qwen ergänzt die gesetzliche Verankerung: TRAV als allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne der LBO RLP – und nennt konsequent die Folgen für Verkauf/ Versicherung.
    • GoogleAI ergänzt den praktischen Hinweis zur Kontaktaufnahme mit dem Bauamt zur Klärung der konkreten Rechtsgrundlage.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen behauptet: „TRAV ab 1. Januar 2000 für Neubauten verbindlich“ – das ist sachlich falsch: Die TRAV wurde bauaufsichtlich erstmals am 1. April 2004 (nach TRB 2003) in die Musterbauordnung aufgenommen; die Landesbauordnung RLP hat sie erst 2005/2006 verbindlich eingeführt. GoogleAI und DeepSeek formulieren hier vorsichtiger („TRAV wurde 2004 eingeführt“, „bereits zuvor ähnliche Anforderungen“), was dem Vorsichtsprinzip und der Rechtslage entspricht → Sicherere Einschätzung von GoogleAI und DeepSeek wird priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Vorrangig die sicherere, vorsichtige Interpretation von GoogleAI und DeepSeek nutzen: Keine Annahme einer Automatik-Befreiung durch Baujahr 2003 und klare Verankerung im geltenden Recht (LBO RLP + allgemein anerkannte Regeln der Technik), aber mit korrekter historischer Einordnung der TRAV-Einführung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    TRAV-Pflicht bei Baujahr 2003⚠️ AbwägungKeine automatische Befreiung – Nachweis kann nachträglich gefordert werden, da bereits zum Zeitpunkt der Baugenehmigung vergleichbare Anforderungen aus LBO und allgemein anerkannten Regeln der Technik bestanden.
    VSG allein als ausreichender Nachweis❌ WiderspruchVSG ist notwendig, aber nicht hinreichend: Erforderlich sind zusätzlich Nachweise zur Befestigung, Rahmenfestigkeit, Resttragfähigkeit nach Bruch und Sturzsicherung (insb. bei Unterkante < 80 cm).
    Relevanz der Unterkante (80-cm-Regel)✅ KonsensSofern die Unterkante der Festverglasung weniger als 80 cm über dem Aufenthaltsboden liegt, ist eine zusätzliche Sturzsicherung zwingend – unabhängig vom Glas-Typ (TRAV § 4.2.3).
    Haftungs- & Nutzungskonsequenzen✅ KonsensFehlender Nachweis birgt haftungsrechtliche Risiken bei Schäden und kann zu Nutzungsbeschränkungen oder nachträglicher Ertüchtigung durch die Bauaufsicht führen.
    Fachliche Durchführung des Nachweises✅ KonsensAusschließlich durch zertifizierten Sachverständigen oder Tragwerksplaner – nicht durch Bauherrn oder ausführende Firmen ohne Nachweisbefugnis.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen anerkannten Sachverständigen für Fenster- und Fassadentechnik oder Tragwerksplaner mit der ganzheitlichen Prüfung der Fensterkonstruktion – einschließlich Glasaufbau, Befestigung, Rahmenbindung und Unterkantenhöhe – sowie der Erstellung eines vollständigen, baubehördlich einreichfähigen TRAV-Nachweises.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlender TRAV-Nachweis bei BauaufsichtsanfrageKann zur Auflage einer nachträglichen Ertüchtigung führen – mit Kosten zwischen 5.000–20.000 € je Fenstergruppe und Nutzungseinschränkung bis zur Abnahme.
    🔴 RisikoUnterkante der Festverglasung < 80 cm ohne zusätzliche SturzsicherungLässt den Fensterbereich baurechtlich nicht „absturzsicher“ – erhöht Haftungsrisiko bei Sturzunfällen (auch für Mieter oder Besucher) und gefährdet Versicherungsschutz.
    🔴 RisikoNachweis durch nicht befugte Person oder unvollständige DokumentationFührt zum Ablehnungsbescheid durch das Bauamt, Verlängerung des Verfahrens um Monate und erneute Kosten für Nachbesserung.
    🔴 RisikoFehlende Berücksichtigung der Befestigung im MauerwerkBei Erdbeben oder Sturm kann die Verglasung aus dem Rahmen brechen – trotz VSG – und zu schweren Verletzungen führen.
    🔴 RisikoUnzureichende Aufbewahrung der Original-Baupläne und LieferpapiereErschwert oder verhindert die Erstellung eines Nachweises; zwingt ggf. zur aufwendigen Rekonstruktion vor Ort durch Gutachter.
    ✅ ChanceVorhandensein von VSG im unteren BereichVerringert Aufwand für den Glasaufbau-Nachweis – Grundlage für Resttragfähigkeitsnachweis (Pendelschlag) ist bereits gegeben.
    ✅ ChanceVerwendung von Dreh-Kipp-Funktion im oberen BereichErmöglicht bei richtiger Befestigung eine eigenständige Absturzsicherung für den offenen Flügel – kann bei Nachweisführung positiv gewertet werden.
    ✅ ChanceFrühzeitige Klärung mit dem BauamtSchafft Rechtssicherheit, eröffnet Spielraum für Fristverlängerung und präventive Abstimmung des Nachweiskonzepts vor Einreichung.
    ✅ ChanceZugang zu modernen Berechnungstools und TRAV-konformen BefestigungssystemenErmöglicht oft eine kostengünstige und nicht sichtbare Nachrüstung (z. B. Zusatzhalterungen, Verankerungssysteme) ohne kompletten Fensteraustausch.
    ✅ ChanceWertschöpfung durch Nachweis und DokumentationErhöht den Wert und die Verkaufsfähigkeit des Hauses – potenzielle Käufer und Versicherer sehen dies als Qualitätsnachweis für Sicherheit und Rechtskonformität.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Prüfung der Unterkantenhöhe: Messen Sie die Höhe der Unterkante der Festverglasung über dem Aufenthaltsboden – liegt sie unter 80 cm, ist eine ergänzende Sturzsicherung (z. B. Geländer, Handlauf oder nachträglich befestigter Kunststoff- oder Metallrahmen) unverzüglich zu planen und durch Fachbetrieb ausführen zu lassen.
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Fenster- und Fassadentechnik (Liste beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima oder bei der Ingenieurkammer RLP) oder einen Tragwerksplaner mit Glas-Spezialisierung – nicht einen normalen Fensterbauer.
    3. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle verfügbaren Originalunterlagen: Baugenehmigung, statische Berechnungen (auch wenn alt), Fenster-Lieferpapiere mit Glasaufbau (VSG-Bezeichnung, Schichtaufbau), Montageanleitungen und Fotos der Einbausituation (insb. Befestigung im Mauerwerk).
    4. Bauamt kontaktieren: Fordern Sie schriftlich vom Bauamt die konkrete Rechtsgrundlage für die Nachweisforderung an (Verweis auf LBO RLP, TRAV, oder besondere Auflage), prüfen Sie die Frist und beantragen Sie bei Bedarf eine Fristverlängerung mit Begründung „zur Einholung eines Gutachtens durch befugten Sachverständigen“.
    5. Nachweis vor Einreichung prüfen lassen: Bevor Sie den TRAV-Nachweis einreichen, lassen Sie ihn durch einen zweiten unabhängigen Sachverständigen („Peer-Review“) auf Vollständigkeit und baubehördliche Einreichfähigkeit prüfen – verhindert Ablehnung und unnötige Nachbesserungen.
    6. Dokumentation sicherstellen: Speichern Sie alle Korrespondenzen, Gutachten und Bescheide digital und papierbasiert – für spätere Verkaufs- oder Versicherungsfälle ist ein lückenloser Nachweis über den gesamten Prozess entscheidend.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    TRAV-Nachweis
    Ein TRAV-Nachweis (Technischer Regelwerks-Anwendungs-Verzeichnis) ist ein Verwendbarkeitsnachweis, der die Einhaltung von technischen Regeln und Normen für Bauprodukte und Bauarten belegt. Er dient dem Nachweis der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von Bauwerken.
    Verwandte Begriffe: Standsicherheitsnachweis, Verwendbarkeitsnachweis, Bautechnik.
    Bodentiefe Fenster
    Bodentiefe Fenster sind Fenster, die bis zum Fußboden reichen und somit einen direkten Zugang zum Außenbereich ermöglichen oder eine großzügige Belichtung gewährleisten. Sie müssen besondere Anforderungen an die Absturzsicherheit erfüllen.
    Verwandte Begriffe: Französischer Balkon, Absturzsicherung, Fensterbrüstung.
    VSG (Verbundsicherheitsglas)
    VSG (Verbundsicherheitsglas) besteht aus zwei oder mehreren Glasscheiben, die durch eine reißfeste Folie (meist PVB) miteinander verbunden sind. Im Falle eines Bruchs bleiben die Glassplitter an der Folie haften, wodurch das Verletzungsrisiko minimiert wird.
    Verwandte Begriffe: ESG (Einscheibensicherheitsglas), Glasbruch, Splitterschutz.
    Standsicherheit
    Die Standsicherheit bezeichnet die Fähigkeit eines Bauwerks oder Bauteils, allen auftretenden Belastungen standzuhalten, ohne zu versagen oder unzulässige Verformungen aufzuweisen. Sie ist ein wesentliches Kriterium für die Sicherheit von Bauwerken.
    Verwandte Begriffe: Tragfähigkeit, Lastannahmen, Statik.
    Bauamt
    Das Bauamt ist eine Behörde, die für die Überwachung und Genehmigung von Bauvorhaben zuständig ist. Es prüft, ob die Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entsprechen und erteilt Baugenehmigungen.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baurecht.
    Landesbauordnung (LBO)
    Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Bauwerken.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauvorschriften, Baugenehmigung.
    Tragwerksplaner
    Ein Tragwerksplaner ist ein Ingenieur, der für die statische Berechnung und Konstruktion von Bauwerken verantwortlich ist. Er erstellt die Tragwerksplanung und sorgt dafür, dass das Bauwerk standsicher ist.
    Verwandte Begriffe: Statiker, Bauingenieur, Tragwerksplanung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein TRAV-Nachweis?
      Ein TRAV-Nachweis ist ein Verwendbarkeitsnachweis, der die Standsicherheit von Bauteilen, insbesondere von absturzsichernden Verglasungen, belegt. Er bestätigt, dass die Bauteile den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen und die erforderliche Sicherheit gewährleisten.
    2. Warum fordert das Bauamt einen TRAV-Nachweis?
      Das Bauamt fordert den TRAV-Nachweis, um sicherzustellen, dass die bodentiefen Fenster den Anforderungen an die Standsicherheit und den Schutz vor Absturz entsprechen. Dies dient dem Schutz der Bewohner und der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
    3. Was passiert, wenn ich keinen TRAV-Nachweis vorlegen kann?
      Wenn Sie keinen TRAV-Nachweis vorlegen können, kann das Bauamt verschiedene Maßnahmen ergreifen, z.B. die Anordnung von Nachrüstungen, die Nutzungsuntersagung oder im schlimmsten Fall den Rückbau der Fenster.
    4. Woher bekomme ich einen TRAV-Nachweis?
      Einen TRAV-Nachweis erhalten Sie von einem qualifizierten Tragwerksplaner oder einem Sachverständigen für Standsicherheit. Dieser prüft die Konstruktion der Fenster und erstellt den erforderlichen Nachweis.
    5. Welche Unterlagen benötige ich für den TRAV-Nachweis?
      Für den TRAV-Nachweis benötigen Sie in der Regel die Baupläne, die statischen Berechnungen, die Herstellerangaben der Fenster und gegebenenfalls weitere Nachweise über die verwendeten Materialien und Konstruktionen.
    6. Gibt es Ausnahmen von der TRAV-Pflicht?
      Ob es Ausnahmen von der TRAV-Pflicht gibt, hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen und den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Es ist ratsam, sich beim Bauamt oder einem Fachmann zu erkundigen.
    7. Was bedeutet VSG bei Fenstern?
      VSG steht für Verbundsicherheitsglas. Es besteht aus zwei oder mehreren Glasscheiben, die durch eine reißfeste Folie miteinander verbunden sind. Im Falle eines Bruchs bleiben die Glassplitter an der Folie haften, wodurch das Verletzungsrisiko minimiert wird.
    8. Welche Normen sind für bodentiefe Fenster relevant?
      Relevante Normen für bodentiefe Fenster sind unter anderem die DINAbk. 18008 (Glas im Bauwesen), die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) und die DIN EN 14351-1 (Fenster und Außentüren).

    Verwandte Themen

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      Informationen zu verschiedenen Arten von Absturzsicherungen für bodentiefe Fenster und deren Anforderungen.
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      Erläuterung der relevanten Teile der DIN 18008 für die Bemessung und Ausführung von Verglasungen.
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      Vorgehensweise und Konsequenzen, wenn eine Baugenehmigung nachträglich erforderlich ist.
    • Rechte und Pflichten als Bauherr
      Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Bauherren im Rahmen eines Bauvorhabens.
    • Versicherungen für Bauherren
      Informationen zu relevanten Versicherungen für Bauherren, wie Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung.
  2. TRAV-Nachweis: Fensterbauer kontaktieren! VSG reicht nicht

    Hallo Christian
    an Deiner Stelle würde ich zuerst mal den Fensterbauer/Hersteller anschreiben und um den Nachweis bitten.
    Er hätte Sie auf die Notwendigkeit der TRAV hinweisen müssen.
    Lt. TRAV reicht einseitig VSG als absturzsichere Verglasung nicht aus.
    Link zur TRAV:

    Gruß Andre

  3. TRAV-Pflicht: Planer muss Glas vorgeben!

    Foto von Klaus-Hermann Ries

    TRAV
    Ich denke eher, der Planer hätte die TRAV berücksichtigen und dem Fensterbauer das entsprechende Glas vorgeben müssen.
    Gruß khr
  4. TRAV-Problem: Was, wenn kein Planer involviert war?

    @KHR
    und wenn es  -  wie so oft  -  keinen diesbezüglichen Planer gab?
    Sonst gebe ich Dir recht.
    Vielleicht kann sich der Fragesteller dazu mal äußern.
    Gruß Andre
  5. TRAV-Nachweis: Fensterbauer nicht mehr existent! VSG nötig?

    Den Fensterbauer gibt es leider nicht mehr!
    In den Scheiben steht drin: (unten) V Termo Bit und (oben) III Termo Bit. Im Treppenhaus dagegen steht drin SKN & VSG.
    Brauche ich überhaupt vsg wenn das Fenster geteilt ist?
    Geplant wurde das ganze vom Architekten im Jahr 2002!
    Da gab es diese TRAV doch noch gar nicht!
    • Name:
    • Christian H.
  6. Bauamt-Dauer: Bearbeitungszeit – Ist das normal?

    Foto von

    Kann das sein ...
    dass das Bauamt nicht das schnellste ist?
  7. TRAV-Lösung: Architekten konsultieren! Was war damals Sache?

    dann
    besprech das ganze doch mal mit Deinem damaligen Architekten. Der weiß doch was zu tun ist und was damals Sache war.
    Gruß Andre
  8. Bauamt-Erfahrung: Bestätigung langer Bearbeitungszeiten

    In der Tat!
    Ja das Bauamt ist wirklich nicht das schnellste!
    Den Architekten habe ich noch nicht erreicht, ich versuche es aber weiter!
    Bis dahin schon mal Danke für die Antworten!
    • Name:
    • Christian H.
  9. TRAV-Einführung: Gültigkeit ab 2003 – Reicht das?

    Foto von

    2003
    Meines Wissens haben sie die TRAV im Jahre 2003 erfunden bzw. veröffentlicht. Da die Leistung am Tag der Abnahme den aaRdTAbk. genügen muss, kann's hier recht eng werden.
    Gruß. khr
  10. TRAV-Frist: Fenster eingebaut 09/2003 – Gültigkeit?

    Einbaudatum
    Die Fenster wurden im September 2003 eingebaut!
    Wer kann mir denn sagen ob das noch reicht oder nicht?
    Der Bauplan wurde im Januar 2003 genehmigt!
    • Name:
    • Christian H.
  11. TRAV-Gültigkeit: DIBt-Informationen ab Januar 2003

    TRAV
    gilt meiner Meinung nach seit Januar 2003.
    Mal genauer auf den Seiten von dibtAbk..de nachlesen.
    Gruß Andre
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    TRAV-Nachweis für bodentiefe Fenster in RLP: Baujahr 2003

    💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Notwendigkeit eines TRAV-Nachweises für bodentiefe Fenster in Rheinland-Pfalz, Baujahr 2003. Es wird geklärt, ob die TRAV-Bestimmungen greifen und wer für die Einhaltung verantwortlich ist. Die Diskussion beleuchtet die Rolle von Fensterbauern, Planern und Architekten. Die Gültigkeit der TRAV ab 2003 und deren Auswirkungen auf das Bauvorhaben werden erörtert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut TRAV-Nachweis: Fensterbauer kontaktieren! VSG reicht nicht reicht einseitiges VSG als absturzsichere Verglasung möglicherweise nicht aus. Es ist ratsam, den Fensterbauer oder Hersteller zu kontaktieren, um den erforderlichen Nachweis zu erhalten.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag TRAV-Gültigkeit: DIBt-Informationen ab Januar 2003 verweist auf die DIBtAbk.-Webseite für detaillierte Informationen zur Gültigkeit der TRAV ab Januar 2003. Dies ist relevant für die Beurteilung, ob die Fenster den aktuellen Anforderungen entsprechen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie den Architekten, wie im Beitrag TRAV-Lösung: Architekten konsultieren! Was war damals Sache? vorgeschlagen, um die Situation zu besprechen und die notwendigen Schritte zu klären. Prüfen Sie die DIBt-Informationen zur TRAV-Gültigkeit, um die Anforderungen für das Baujahr 2003 zu verstehen.

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Suche nach: TRAV-Nachweis Fenster RLP: Pflicht?
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Suche nach: TRAV Nachweis, bodentiefe Fenster, Rheinland-Pfalz, VSG Glas, Baujahr 2003, Bauamt, Standsicherheit
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