Suchefunktion BAU.DE Forum Balkon und Terrasse 1776: Balkon Isolierung mit Nullgefälle

Balkon und Terrasse

Zimmerei Wilhelm Krauss

Balkon Isolierung mit Nullgefälle 10.10.08
Hallo,
wir sind eine Eigentümtergemeinschaft und bekommen unsere Rückfassade komplett neu Isoliert (Styropor).Ebenso bekommen wir neue Fenster...nun der eingentliche Knackpunkt, die Balkone dund die Dachterassen werden ebenfalls neu isoliert. Die Balkone sind umschlossen, das Wasser kann nur über einen Ablauf vom Balkon abfließen. Es wurde allerdings kein Gefälle angelegt, das Wasser steht nun auf der neuen Isolierung. Als wir dies bemängelten, wurde uns vom Bauleiter (Architekt) mitgeteilt, wir hätten ein sogenanntes Nullgefälle, dies sei der "Bestand". Meiner Meinung nach ist das absoluter Quatsch. In der aktuellen DIN ist es genau beschrieben mind. 1-2% Gefälle. Dies macht ja auch Sinn. Ich brauche infofern Hilfe, dass mir jemand fundiert bestätigen kann, dass die Maßnahme in dieser Art nicht zulässig ist. Kann mir jemand sagen ob hier ein Planungsfehler vorliegt!
Name: Marco  

  1. WEG.... 10.10.08
    Ob es ein Fehler ist - k.A.
    Nullgefälle-Konstruktionen sind nicht GRUNDSÄTZLICH verboten, es sind SONDERkonstruktionen.
    Wenn also Planer und/oder Abdichter mit der Hausverwaltung als Vertretung der WEG ein Nullgefälle vereinbart hätten, wäre es zulässig und i.O.
    *
    Mögliche Gründe können die Anschlußhöhen an die Fensterelemente sein.
    *
    Mal ne Frage mit der Bitte um ehrliche Antwort.
    Bisher WAR Nullgefälle, jetzt IST Nullgefälle.
    Wenn es wg. des fehlenden Gefälles bisher NICHT zu Schäden gekommen ist und die Abdichtung fachgerecht hergestellt wurde, was sollte dann (auch wenn Gefälle sicher besser gewesen wäre) passieren?
    *
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  2. Dazu noch 10.10.08
    gibt es einen Belag? Wie sieht der Aufbau im gesamten aus?
    Wenn die Balkone/Flachdächer umseitig geschlossen ist muss jedoch in jedem Fall eine 2. unabhängige Entwässerung (Notentwässerung) vorgesehen werden.
    Name: Robert Bachmann   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. Mal ne Frage mit der Bitte um ehrliche ... 11.10.08
    Mal ne Frage mit der Bitte um ehrliche Antwort.
    Bisher WAR Nullgefälle, jetzt IST Nullgefälle.
    Wenn es wg. des fehlenden Gefälles bisher NICHT zu Schäden gekommen ist und die Abdichtung fachgerecht hergestellt wurde, was sollte dann (auch wenn Gefälle sicher besser gewesen wäre) passieren?
    Wir hatten bisher das Problem, dass das Wasser bei dem Nullgefälle im Winter die Platten hat hochfrieren lassen. Das stehende Wasser bringt richtig Leben unter unsere Balkonplatten, duch den Pollenflug wächst mit der Zeit alles mögliche, sogar Birken!! Es fängt an zu riechen, das Wasser stinkt. Das ist nicht gerade toll wenn man im Sommer frühstücken will...
    Name: Marco  

  4. ******************************************************* Dazu noch 10.10.08 gibt es einen Belag? ... 11.10.08
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    Dazu noch 10.10.08
    gibt es einen Belag? Wie sieht der Aufbau im gesamten aus?
    Wenn die Balkone/Flachdächer umseitig geschlossen ist muss jedoch in jedem Fall eine 2. unabhängige Entwässerung (Notentwässerung) vorgesehen werden.
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    Wir hatten eine neue Isolierung beauftragt. Dies wurde allerdings einfach übergangen (unsere Hausverwaltung und die Firma) und auf die alte Isolierung wurden Bahnen geklebt. Darauf wurde noch eine Schicht aufgebaut. Die untere Schicht wurde schon derart schlampig geklebt. Die zweite Schicht genauso, es sind Stellen gar nicht richtig verschweißt, da kann man einen Kugelschreiber hineinschieben.
    Auf den Balkonen sind drei Parteien. für jede Partei gibt es einen Abfluß zur Wandseite, zu dem allerdings kein Wasser abfließen kann, weil es so verarbeitet wurde, dass das Wasser nur im vorderen Bereich steht.
      - http://Ich

  5. Mal ne Frage mit der Bitte um ehrliche ... 11.10.08
    Mal ne Frage mit der Bitte um ehrliche Antwort.
    Bisher WAR Nullgefälle, jetzt IST Nullgefälle.
    Wenn es wg. des fehlenden Gefälles bisher NICHT zu Schäden gekommen ist und die Abdichtung fachgerecht hergestellt wurde, was sollte dann (auch wenn Gefälle sicher besser gewesen wäre) passieren?
    Wir hatten bisher das Problem, dass das Wasser bei dem Nullgefälle im Winter die Platten hat hochfrieren lassen. Das stehende Wasser bringt richtig Leben unter unsere Balkonplatten, duch den Pollenflug wächst mit der Zeit alles mögliche, sogar Birken!! Es fängt an zu riechen, das Wasser stinkt. Das ist nicht gerade toll wenn man im Sommer frühstücken will...
    Ich versuche noch die ursprüngliche Baubeschreibung zu bekommen, das Haus wurde 1971 gebaut.
    Ich würde mich über weitere Hinweise sehr freuen.
    Name: Marco  

  6. Klingt als sollten Sie mal einen Sachverständigen beauftragen 13.10.08
    Wir erleben es leider immer wieder, dass "überwachungspflichtige" Arbeiten ohne Bauleitung in handwerklicher Selbständigkeit beauftragt und ausgeführt werden. Da wundert es uns auch nicht, wenn derartige Fehler dann hinterher festgestellt werden.
    Ich verstehe allerdings nicht, warum Ihr Archi eine so schlechte Ausführung zulässt und absegnet.
    Nullgefälledächer sind als Sonderkonstruktion NUR mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftraggeber zulässig, der bloße Verweis auf Bestand ist da meines Erachtens nicht ausreichend.
    Bestimmt hätte es bessere Lösungen gegeben, die Ihr Archi vermutlich nicht kannte oder aus anderen Gründen nicht vorschlagen wollte.
    Schein, als hätte Ihr Archi nicht genügend Biss eine ordentliche Ausführung zu planen und durchzusetzen. Weiss nicht, ob es am immensen Kostendruck oder an mangelnder Kompetenz liegt.
    Gruß aus Berlin
    Name: Uwe Tilgner   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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